(ha). Am heutigen Valentinstag wurde die Klage des AfD-Bezirksverbands Hamburg-Nord gegen den Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts verstieß er am 24. März 2022 in einer Sitzung der Bezirksversammlung gegen das Neutralitätsgebot. Er bezeichnete die AfD als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit“. Das Gericht folgt der AfD-Klage und sieht eine eindeutige Verletzung des Neutralitätsgebotes durch den Bezirksamtsleiter zulasten der AfD bestätigt.
Die Klägerin ist eine Gliederung der politischen Partei Alternative für Deutschland (AfD) für den Bezirk Hamburg-Nord. Der Bezirksamtsleiter des Bezirkes meldete sich nach einem Wortbeitrag eines der Klägerin zugehörigen Mitglieds der Bezirksversammlung am Ende einer Debatte zu dem Thema „Angriffskrieg gegen die Ukraine – was kann Hamburg-Nord tun?“ am 24. März 2022 zu Wort.
Die von der Klägerin gegen diese Äußerungen erhobene Klage hatte Erfolg. Nach den Ausführungen der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts in der heutigen mündlichen Verhandlung habe der Bezirksamtsleiter die beanstandeten Aussagen in seiner amtlichen Funktion und nicht als Privatperson getätigt. Er habe in Ausübung seiner Amtsbefugnisse als Bezirksamtsleitung in der Bezirksversammlung das Wort ergriffen. In amtlicher Funktion habe er nach gefestigter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung gegenüber allen, nicht verbotenen politischen Parteien Neutralität zu wahren. Das Neutralitätsgebot folge aus dem Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit (Art. 21 Abs. 1 GG). Dagegen habe der Bezirksamtsleiter verstoßen, indem er sich als Bezirksamtsleitung negativ abwertend zu Lasten der Klägerin geäußert habe.
Weitere Einzelheiten werden sich aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergeben, die derzeit noch nicht vorliegt. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
Hierzu sagt der Bezirksvorsitzende der AfD Hamburg Nord, Krzysztof Walczak: „Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts. Das Gericht hat den klaren Neutralitätsverstoß – den Verfassungsbruch – des grünen Bezirksamtsleiters nicht durchgehen lassen und unserer Klage vollumfänglich Recht gegeben. Herr Boelz hat seine Amtspflicht auf erhebliche Weise missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren. Der Rücktritt von Verfassungsbrecher Boelz ist nun unausweichlich. Auch einem grünen Bezirksamtsleiter steht es als Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu, im Kommunalparlament parteipolitische Hetze zu betreiben.“
Zuvor hatte es in einem Redebeitrag des AfD-Bezirksabgeordneten Thorsten Janzen geheißen, man müsse darauf achten, dass die Kriegssituation nicht von Menschen ausgenutzt werde, die nicht in der Ukraine lebten und aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kämen.