(ha). Eine Kleine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann deckt auf: Hamburgs Staatsanwaltschaft verzeichnet binnen eines Jahres einen Anstieg der offenen Ermittlungsverfahren von 45.791 auf 76.738 – das ist ein Zuwachs von fast 70 Prozent (Drucksache 23/2328). Zum Stichtag 1. Dezember 2025 dauerten 1.716 Verfahren länger als sechs Monate, 698 länger als ein Jahr, 228 sogar über zwei Jahre. Beim Landeskriminalamt waren zuletzt 2.158 Verfahren länger als drei Monate zurückgestellt. Darüber hinaus bleiben zentrale Fragen zu Priorisierung von Straftaten, Verfahrenseinstellungen aus Kapazitätsgründen und drohender Verjährung unbeantwortet. Der Senat verweist wiederholt darauf, dass entsprechende Daten statistisch nicht erfasst oder nur mit erheblichem Aufwand ermittelt werden könnten.
In seiner Antwort hebt der Hamburgs Senat zwar hervor: “Eine sachgerechte personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte ist eine wesentliche Voraussetzung für eine effektive Strafverfolgung und ein wichtiger Baustein für einen starken Rechtsstaat. Der Senat hat daher in der Vergangenheit in erheblichem Maße in eine leistungsfähige und moderne Strafjustiz investiert und wird auch künftig alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um auf diesem Weg trotz steigender Eingangszahlen eine effektive und rechtsstaatlichen Standards genügende Verfahrensbearbeitung zu gewährleisten.” Gleichzeitig heißt es aber: “Die Anzahl der offenen Ermittlungsverfahren bei den deutschen Staatsanwaltschaften steigt bundesweit erheblich, auch in Hamburg. Die derzeitige Situation bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist zudem aufgrund des Umstiegs auf die elektronische Aktenführung zum 1. Januar 2026, die damit verbundene hybride Aktenführung und dem damit einhergehenden flächendeckenden Schulungs- und Einarbeitungsbedarf weiterhin herausfordernd.” Die Einführung der elektronischen Akte bedeutet demnach einen der bislang größten Strukturwandel in der deutschen Justiz. Dementsprechend müssen über Jahrzehnte eingeübte Abläufe auch innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften Hamburgs überarbeitet und die neuen Anwendungen und Prozesse von sämtlichen Mitarbeitenden dieser Bereiche umfassend erprobt, erlernt und dauerhaft verinnerlicht werden. Dies gelte auch für die Zusammenarbeit der Justiz mit anderen Behörden und Dritten.
Zum Stichtag 1. Dezember 2024 waren 45.791, zum Stichtag 1. Dezember 2025 76.738 Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig.
Bezüglich der Bearbeitung von Strafsachen in der Staatsanwaltschaft Hamburg teilt der Hamburger Senat über die Verfahrensdauer mit, dass 1.716 offene Strafverfahren länger als 6 Monate, 698 länger als 12 Monate und 228 Strafverfahren länger als 24 Monate dauern.
Die Verfahrensdauer der erledigten Verfahren bei den Hamburger Amtsgerichten liegt bei 292 Fällen (länger als 6 Monate)121 Verfahren länger als 12 Monate und 34 länger als 24 Monate.
Dazu der Fraktionschef und justizpolitische Sprecher, Dirk Nockemann: „Über 30.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren innerhalb eines Jahres bezeugen eine deutliche Überlastung von Justiz und Polizei. Das ist eine katastrophale Entwicklung unter Rot-Grün. Die Justizsenatorin Anna Gallina lässt die Staatsanwaltschaft im Verfahrenschaos versinken – dabei bildet sie das Rückgrat unseres Rechtsstaats. Die AfD-Fraktion fordert einen sofortigen Personalaufwuchs, transparente Verfahrenskontrollen und klare Prioritäten bei der Strafverfolgung!“