(ha). Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 26. Januar 2026 gegen 3:25 Uhr zu einem Aufbruch in einem Café auf dem Nordsteg des Hamburger Hauptbahnhofs gekommen sein. Das teilt die zuständige Bundespolizei heute mit.
Nach einer Alarmauslösung wurden umgehend Streifen der Bundespolizei sowie der Landespolizei Hamburg eingesetzt. Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den 50-jährigen Tatverdächtigen noch vor Ort im Café während der Tathandlung vorläufig fest. Zur Durchführung strafprozessualer Maßnahmen wurde der deutsche Staatsangehörige dem Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof zugeführt.
Eine parallel durchgeführte Sichtung der Videoaufnahmen entsprechender Überwachungskameras durch die Bundespolizei erhärtete den Tatverdacht gegen den Mann.
Ein Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest um 4:25 Uhr ergab einen Wert von 0.49 Promille. Der Tatverdächtige gab selbst an, sich nicht zum Tatvorwurf äußern zu wollen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der Mann vier Softgetränke (jeweils 0.5 l Plastikflaschen) sowie 200 Euro Bargeld aus dem Café entwendet haben. Gegen den polizeibekannten Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls und der Sachbeschädigung eingeleitet. Zudem wurde der 50-Jährige bereits mit drei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung (unter anderem wegen Diebstahl mit Waffen und Wohnungseinbruchdiebstahl) gesucht. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Tatverdächtige durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

„Tatort Münster“ wird diesmal nicht in Münster gedreht?
(mr). Nanu? In der einer Drehstartmeldung zu einem ganz besonderen Fall des „Tatort“ aus Münster mit dem Arbeitstitel „Eine Frage der Zeit“, der in diesen Tagen gedreht wird, heißt es: „Die Dreharbeiten in Köln, Münster und Umgebung laufen noch bis zum 26. März 2026. Ein konkreter Sendetermin im Frühjahr 2027 steht noch nicht fest.“
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau hat bei der Stadt Münster nachgefragt, wann und wo genau Teile dieses besonderen „Tatorts“ in den kommenden Wochen in Münster gedreht werden. Immerhin sollte ein Fernsehkrimi, der in Münster spielt, auch in Münster gedreht werden. Die irritierende Antwort: „Aktuell sind keine Sondernutzungsgenehmigungen für den genannten Zweck für den angefragten Zeitraum erteilt worden“, teilt uns Martin Füser mit. Er gehört zum Amt für Kommunikation und gibt Presseauskünfte an Journalisten.
Dreht das Filmteam also ausschließlich im Verborgenen? Auf reinen Privatflächen, für die es keine behördliche Genehmigung bedarf? Dreht das TV-Team gar nicht in Münster?
Oder gibt uns der Pressesprecher der Stadt Münster absichtlich eine falsche Auskunft? Es scheint so. Auf unsere Nachfrage hin heißt es plötzlich: „Aus Gründen des Datenschutzes können nähere Angaben zu Sondernutzungsgenehmigungen für Dritte nicht ohne Zustimmung dieser weitergegeben werden.“ So so. Wäre der Datenschutz tatsächlich ein Grund, uns keine Auskünfte über Filmarbeiten im öffentlichen Raum der Stadt Münster zu geben, warum gibt uns Martin Füser denn zunächst eine (falsche) Auskunft?
Vielleicht sollte man den Pressesprecher darauf hinweisen, dass gemäß § 4 Informationsrecht der Presse des Landes Nordrheinwestfalen
(1) Die Behörden verpflichtet sind, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit
1. durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.
(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse überhaupt, an diejenige einer bestimmten Richtung oder an ein bestimmtes periodisches Druckwerk verbieten, sind unzulässig.
(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.
Da es sich bei Filmarbeiten um Zeitgeschichte handelt und ein öffentliches Interesse besteht (immerhin kommt es regelmäßig zu großflächigen „Parkplatz-Diebstählen“, Absperrungen und Staßensperren), kann Datenschutz nicht das Problem sein. Zumal uns andere Städte und Kommunen anstandslos Auskünfte erteilen. „Wenn Dreharbeiten stattfinden, fällt es sowieso nach ein paar Stunden auf. Es spricht sich doch herum“, sagt Journalist Engin Turgut, der regelmäßig über Dreharbeiten berichtet und uns auch Fotos zur Verfügung stellt. Er ergänzt: „Es gibt keinen Grund, ein Staatsgeheimnis draus zu machen.“ Engin Turgut zieht folgenden Vergleich: wenn eine Demo im öffentlichen Raum stattfindet, darf die Stadt auch bekanntgeben, wann und wo die Demo stattfindet. Sie darf nur nicht bekannt geben, wer der Anmelder der Demonstration ist – aus Datenschutz! bei Filmarbeiten ist es ähnlich. Natürlich darf uns die Stadt Münster mitteilen, wann und wo gedreht wird im öffentlichen Raum. Nur halt nicht, welche Filmgesellschaft die Genehmigung beantragt hat – aus Datenschutz!
Es entsteht derzeit der 50. „Tatort“ aus Münster, der im Frühjahr 2027 zu sehen sein wird. Darin trifft Hauptkommissar Frank Thiel (Axel Prahl) auf die Schatten seiner Vergangenheit. Eigentlich soll es nur eine kleine Überraschungsparty im Präsidium sein: 35 Jahre Kriminalkommissar – das muss gewürdigt werden. Doch zwischen Sekt, Fotos und alten Uniformen taucht plötzlich eine längst vergessene Ermittlungsakte auf. Thiels allererste Ermittlung als junger Kripo-Anwärter: eine 17-Jährige, damals als vermeintlicher Unfall zu den Akten gelegt. Ein Fall, der den Hauptkommissar anscheinend nie ganz losgelassen hat.
Doch die alten Fragen lassen sich nicht länger ignorieren. Und dass sie sich womöglich ganz anders aufklären, als man es vermuten würde, bringt selbst den sonst so rationalen Rechtsmediziner Professor Karl Friedrich Boerne (Jan Josef Liefers) ins Wanken. Welche Rolle ein alter Jade-Buddha aus dem Besitz von „Vaddern“ Thiel (Claus D. Clausnitzer) dabei spielt, bleibt vorerst ein gut gehütetes Geheimnis.
Neben Axel Prahl und Jan Josef Liefers stehen erneut Claus D. Clausnitzer als „Vaddern“ Thiel, ChrisTine Urspruch als Silke Haller und Björn Meyer als Mirko Schrader vor der Kamera. Mit dabei sind außerdem u.a. Rainer Galke, Ursula Renneke, Judith Hoersch, Dirk Ossig, Philipp Hauss, Katharina Abel, Franka Forkel, Jochen Nickel.
Mit dem vielfach ausgezeichneten und unter anderem mit dem Grimme-Preis geehrten Regisseur Richard Huber („Tatort – Du bleibst hier“, „Der König von Köln“) sowie dem ebenfalls mehrfach preisgekrönten Drehbuchautor Magnus Vattrodt (u.a. Grimme-Preis; „Tatort – Limbus“, „Die Wannseekonferenz“) und Kameramann Hendrik A. Kley („Tatort – Du bleibst hier“, „Der Rote Wolf. Ein Krimi aus Passau“) versammelt die 50. „Tatort“ Münster-Produktion einige der profiliertesten Kreativen hinter der Kamera.
Produziert wird „Eine Frage der Zeit“ (AT) von filmpool fiction GmbH (Produzent: Mathias Lösel, Producerin: Susanna Enk) im Auftrag des WDR (Redaktion: Sophie Seitz) für die ARD.