Sammelklage: Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert Preiserhöhungen

Die Zentrale des Hamburger Verbraucherschutz im Stadtteil St. Georg. Foto: FoTe Press

(ha). Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 24. August 2026 läuft die Zeit: Betroffene haben noch bis 14. September 2026 Zeit, um sich für die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die E.on Energy Solutions GmbH anzumelden. Der Eintrag ist kostenlos und online möglich.

„Das Gericht hat erkennen lassen, dass es die Preisänderungsklauseln von E.on für unwirksam hält – ein gutes Signal für betroffene Kundinnen und Kunden“, sagt Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Offen ist, ob diese Einschätzung nur für drei Versorgungsgebiete gilt. Sollte das Gericht dabei bleiben, will der vzbv Revision einlegen. Die Teilnahme an der Sammelklage lohnt sich daher weiterhin.“

Der Online-Klagecheck des vzbv zeigt, ob der eigene Fall zur Klage passt. Die Anmeldung zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos. Mit der Eintragung können Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren.

Worum geht es bei der Fernwärme-Sammelklage gegen E.on?

E.on ermittelt Preise für Fernwärme anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei Verträgen der Wärmepreis ändern. Grundsätzlich ist das zulässig, wenn die Formel rechtlichen Vorgaben entspricht. Bei E.on kam es zuletzt zu hohen Preissteigerungen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Wie ist die mündliche Verhandlung verlaufen?

Das OLG hat erkennen lassen, dass es die Kritik des vzbv an den Preisänderungsklauseln von E.on teilt. Vorläufig hält es die Klauseln für unwirksam. Offen ist, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gilt. Der vzbv wollte dies allgemein feststellen lassen.
Das Gericht will die Klauseln stattdessen für die einzelnen Versorgungsgebiete prüfen. Vorsorglich beantragte die Verbraucherzentrale die Prüfung für einige Gebiete, unter anderem Lohbrügge-Nord in Hamburg. Diesen Anträgen wird das Gericht voraussichtlich folgen.

Was bedeutet das für die Betroffenen?

Bleibt das Gericht bei seiner Auffassung, legt der vzbv Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der vzbv will auch für die übrigen Versorgungsgebiete streiten.

Wer kann bei der Sammelklage mitmachen?

Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können: www.sammelklagen.de/verfahren/eon

Die Klage betrifft Kundinnen und Kunden von E.on mit einem Fernwärmevertrag, unabhängig davon, ob dieser noch läuft. Die betroffenen Fernwärme-Versorgungsgebiete in Hamburg:

.       Bergedorf-West
.       Bergstedt, Volksdorfer Damm
.       Hanhoopsfeld
.       Lohbrügge-Nord
.       Marmstorf
.       Rahlstedt-Meiendorf
.       Rahlstedt-Ost

Wie profitieren Betroffene von einer erfolgreichen Sammelklage?

Im Erfolgsfall können Betroffene sich auf die Feststellungen im Urteil berufen und überzahlte Beträge zurückfordern.

Sollen Betroffene den Preiserhöhungen zusätzlich widersprechen?

Eine Teilnahme an der Sammelklage erfordert nicht, dass Betroffene den Preiserhöhungen widersprochen haben. Unter Umständen entscheidet der Bundesgerichtshof aber, dass die Höhe des berechtigten Preises auch bei Teilnehmenden an Sammelklagen davon abhängt, wann sie einen Widerspruch gegen die Preiserhöhungen erklärt haben. Sie sollten daher vorsorglich widersprechen, wenn noch nicht geschehen.


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