Schnee und Eis in Hamburg: Behörden erinnern an Räumpflicht

Ein Fahrzeug der Stadtreinigung Hamburg unterwegs auf der viel befahrenen Eiffestraße im Stadtteil Hamm. Foto: FoTe Press

(ha). Hamburg erlebt derzeit Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sowie so starke Schneefälle wie seit etwa 15 Jahren nicht mehr. Der Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist deshalb seit Tagen im Dauereinsatz. Aktuell sind weiterhin 728 Einsatzkräfte mit 360 Fahrzeugen unterwegs, um die großen Verkehrsstraßen und zentrale Radwege zu sichern. Damit die Wege in der Stadt für alle passierbar bleiben, erinnern die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie die Behörde für Finanzen und Bezirke an die gesetzliche Räumpflicht der Anliegerinnen und Anlieger auf den Gehwegen.

Die Stadtreinigung ist für diese Wetterlage gut aufgestellt und arbeitet unter Volllast. Bei den aktuellen Schneemengen sind Anhäufungen am Fahrbahn- und Gehwegrand jedoch die logische Folge der Räumung: Da der Schnee nicht einfach aufgelöst oder kurzfristig abtransportiert werden kann, muss er zur Seite geschoben werden, um die Verkehrswege überhaupt passierbar zu machen.

Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Wir erleben gerade Schneemassen, wie es sie seit 15 Jahren in Hamburg nicht mehr gegeben hat. Die Stadtreinigung leistet seit Tagen Großartiges und arbeitet rund um die Uhr, um wichtige Hauptstraßen offen zu halten. Dafür mein großer Dank. Winterdienst ist bei solchen Schneemengen eine Gemeinschaftsaufgabe mit klarer Arbeitsteilung: Die Stadt kümmert sich um große Verkehrsstraßen, die Anliegerinnen und Anlieger sorgen für sichere Gehwege. Ich appelliere an alle Eigentümerinnen und Eigentümer: Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Ein geräumter Gehweg ist gelebte Solidarität mit allen, die zu Fuß unterwegs sind – ob mit Kinderwagen, Rollator oder Gehstock.“

Andreas Dressel, Senator für Finanzen und Bezirke: „So wunderschön der Schnee anzuschauen ist, auf Gehwegen ist er natürlich eine echte Gefahr. Die Räumpflicht auf Gehwegen ist in Hamburg nicht nur eine Frage der Rücksichtnahme, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz – und muss bei schweren Verstößen unter Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Außerdem drohen bei Unfällen eine zivilrechtliche Haftung für Schäden mit Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die bezirklichen Wegewarte sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs und nehmen mögliche Verstöße in den Blick. So weit sollten es Anlieger nicht kommen lassen. Mein eindringlicher Appell lautet daher: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Hamburg auch bei Schnee und Eis für alle sicher und erreichbar bleibt.“

Die Aufteilung der Zuständigkeiten

Während die SRH für große Verkehrsstraßen und ausgewählte Radwege zuständig ist, tragen in Hamburg grundsätzlich die Anliegerinnen und Anlieger die Verantwortung für die Sicherheit auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken. Dies gilt auch, wenn ein Grünstreifen, ein Graben oder eine Stützmauer zwischen Grundstück und Gehweg liegt.

Wer macht was? Der Überblick

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) kümmert sich um

  • Verkehrswichtige Fahrbahnen und Strecken mit Buslinienverkehr sowie wichtige Verbindungsstraßen zwischen diesen Strecken.
  • Ein ausgewähltes Netz wichtiger Radwege.
  • Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) und Bushaltestellen.
  • Gehwegstrecken ohne Anlieger (z. B. auf Brücken).

Die Anliegerinnen und Anlieger sind verantwortlich für

  • Gehwege vor dem eigenen Grundstück: Diese müssen in einer Breite von mindestens 1 Meter geräumt und gestreut werden.
  • Eckbereiche & Zugänge: Bei Eckgrundstücken muss bis zur Bordsteinkante der einmündenden Straße geräumt werden. Auch Zugänge zu Ampeln oder Fußgängerüberwegen müssen bis zum Fahrbahnrand frei sein.
  • Treppen: Diese sind in voller Breite zu räumen und zu streuen.
  • Verkehrsberuhigte Bereiche: Hier muss auf jeder Seite des Weges ein Streifen für Fußgänger gesichert werden (außerhalb von Parkflächen).
  • Gullys und Straßenrinnen: Diese müssen von Schnee und Eis befreit sein, damit das Schmelzwasser im Falle des Tauens sauber abfließen kann.

Rechtliche Hinweise

Gehwege müssen werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Versäumnisse können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder einer kostenpflichtigen Räumung geahndet werden. Gesundheitlich eingeschränkte Personen müssen der Räumpflicht nicht selbst nachkommen. Aus Gründen des Umweltschutzes ist die Verwendung von Tausalz auf Gehwegen grundsätzlich untersagt; es sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Weitere Informationen: Winterdienst in Hamburg.


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