(ha). Die Verkehrsbehörde hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz ab sofort bis 21. Januar aufgehoben wird. Hamburgerinnen und Hamburger können in dieser Zeit klassisches Tausalz auf die Wege streuen, um vereiste Gefahrenquellen zu beseitigen. Der Senat reagiert damit auf die anhaltende und außergewöhnliche winterliche Witterung.
In Hamburg hat es so viel geschneit wie in den vergangenen 15 Jahren nicht. Der aktuell vorhandene und für die kommenden Tage erneut vorhergesagte Schneefall in Verbindung mit kurzen Tauperioden am Tage und anschließendem Überfrieren führt zu einer besonderen Glättegefahr, der mit rein mechanischen Winterdienstmitteln nicht hinreichend begegnet werden kann.
Anjes Tjarks, Verkehrssenator wird wie folgt zitiert: „Die Stadtreinigung ist bei diesen Witterungsbedingungen rund um die Uhr im Einsatz und viele Hamburgerinnen und Hamburger kommen ihrer Reinigungspflicht nach. In Hamburg ist in den vergangenen Tagen so viel Schnee wie schon lange nicht mehr gefallen und wir wollen, dass alle sicher durch die Stadt kommen – auch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das gelingt trotz aller Anstrengungen nicht flächendeckend. Um die Gefahren vereister Wege möglichst gering zu halten, haben wir nun in einer Allgemeinverfügung das in Hamburg geltende Nutzungsverbot von Tausalz für zwei Wochen aufgehoben. Die Stadtreinigung und viele Anlieger haben in den vergangenen Tagen einen guten Job gemacht, dennoch herrschen an manchen Stellen Vereisungen, die zu gefährlichen Situationen führen können. Wir müssen alle dafür Sorge tragen, dass die Wege so sicher wie möglich sind. Ich bitte trotzdem alle Hamburgerinnen und Hamburger Rücksicht auf die Umwelt zu nehmen und maßvoll Gebrauch vom Tausalz zu machen.“
Die Allgemeinverfügung zum Herunterladen finden Sie unter diesem Link: https://www.hamburg.de/go/1132012 als PDF-Dokument). Link zur Allgemeinverfügung: https://www.hamburg.de/go/1132008.