Was darf ins Hand- und Reisegepäck und was nicht?

Der Flughafen Hamburg gibt Tipps fürs Hand- und Reisegepäck. Foto: FoTe-Press

(ha). Aufgrund steigender Terrorgefahr verändern sich die Flug- und Reisebedingungen laufend. Deshalb gibt der Airport Hamburg aktuelle Tipps und Ratschläge an alle Passagiere, damit sie beim Checkin nicht sprichwörtlich auf den Bauch fallen. Gerade beim Handgepäck begehen viele Reisende Fehler: denn es gibt nun mal eine Liste an Gegenständen, die nicht in Koffer und Handgepäck gehören. Damit einem reibungslosen Start in den Urlaub nichts im Wege steht, sollten sich Passagiere bereits vor Reiseantritt über die geltenden Sicherheitsbestimmungen für das Hand- und Reisegepäck informieren.

So packe ich meinen Koffer richtig

Gegenstände wie Butangasbehälter, Nassbatterien, Bleichmittel oder Feuerwerkskörper dürfen weder im Hand- noch im Reisegepäck transportiert werden. Ein Gasfeuerzeug pro Person darf nur direkt am Körper mitgeführt werden, jedoch nicht im Hand- oder Reisegepäck. Die Mitnahme von Benzinfeuerzeugen ist weder im Hand- noch im Reisegepäck zulässig. Einzige Ausnahme: Das Feuerzeug ist neu und noch originalverpackt. Alle spitzen und scharfen Gegenstände wie Messer, Scheren oder auch Wanderstöcke sind an Bord des Flugzeuges nicht erlaubt, können aber im oder als Reisegepäck aufgegeben werden. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet die jeweilige Fluggesellschaft.

Flüssigkeiten am besten im Koffer verstauen

Laut EU-Vorschrift dürfen Fluggäste Flüssigkeiten im Handgepäck nur noch in geringen Mengen mit sich führen. Deshalb packt man die Flüssigkeiten am besten in den aufzugebenden Koffer. Wer auf Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verzichten kann, muss Folgendes beachten: Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von jeweils 100 ml mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten und wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel im Handgepäck transportieren. Ausnahmen von der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gibt es für Medikamente und Babynahrung. Ausführliche Informationen hierzu sind im Internet unterwww.hamburg-airport.de zu finden.

Was zählt zu Flüssigkeiten?

Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie beispielsweise Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole, und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Als solche gelten zum Beispiel flüssige Wimperntusche und Lipgloss, Deoroller, Joghurt und Frischkäse.

Achtung: Beim Souvenirkauf auf den Artenschutz achten

Mit einem Souvenir aus fernen Ländern holt man sich die Urlaubsstimmung nach Hause – doch aufgepasst: Viele Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb es verboten ist, Souvenirs von geschützten Tieren aus dem Urlaub mitzubringen. Hierzu zählen zum Beispiel Elfenbeinprodukte, Korallen, Krokodilleder und Felle von Großkatzen. Eine Artenschutzvitrine am Hamburg Airport, die in der Fluggastpier steht, klärt Reisende schon vor dem Start in den Urlaub darüber auf, welche Souvenirs sie meiden sollten.


Bei Einsätzen : Das Phänomen Smartphone-Gaffer greift um sich

(mr). Ob Brände oder schwere Verkehrsunfälle: Menschen schleppen sich teils schwerverletzt aus ihren Häusern oder Autowracks auf die Straße. Doch anstatt dass vorbeilaufende Passanten die Lage erkennen und sofort helfen, gehen sie einfach weiter oder umfahren dreist die Unfallstelle. Kaum jemand hält an und fragt die Betroffenen, ob sie Hilfe gebrauchen können. Stattdessen zücken immer mehr Passanten erst einmal ihre Fotohandys und machen Fotos oder nehmen ganze Szenen als Video auf. Auch in Hamburg haben die Retter, unter ihnen Feuerwehr und Polizei, immer häufiger mit dem Phänomen Smartphone-Gaffer zu tun. Diese Personengruppe ist zu einem alltäglichen Problem geworden: Schaulustige, die möglichst dicht mit ihrem Smartphone an Einsatzorten fotografieren und filmen. „Es gab schon immer Menschen, die vor unserer Feuerwehrwache standen und Fotos davon gemacht haben, wenn wir ausrücken. Das ist völlig in Ordnung“, sagt ein Feuerwehrmann und ergänzt: „Aber wenn ein Ertrinkender, ein Brandopfer oder ein schwerverletzer Autofahrer von uns gerettet wird und so eine Szene gefilmt oder fotografiert wird, ist eine gewisse Grenze überschritten.“ Und genau dies geschehe immer häufiger. Erst kürzlich sei eine 14-Jährige in Hamburg auf offener Straße verprügelt worden. Passanten standen daneben und hätten nicht eingegriffen. Stattdessen hätte einige von ihnen gefilmt. Die Vorfälle häufen sich bundesweit: Am 21. März 2015 kommt es auf der A3 hinter dem Autobahnkreuz West zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem sechs Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Schaulustige filmten und fotografierten die Unfallstelle und die Opfer. Beim Brand einer Grundschule in Remscheid im Jahr 2012 behindert mehrere Gaffer den Feuerwehreinsatz. Im Jahr 2015 kam es zu einem Massenunfall auf der A2 nahe Magedeburg. Autobahnpolizisten sprechen noch heute von einem „unbeschreiblichen Verhalten“ unbeteiligter Autofahrer. Die hätten sich über einen längeren Zeitraum über den Standstreifen an der Unfallstelle vorbeigedrängelt. Nach Polizeiangaben seien auf der Straße liegende Unfallopfer regelrecht umkurvt worden. Und auch hier wieder das Smartphone-Phänomen: anstatt zu helfen, hätten viele Fotos gemacht,wie die Polizei kritisiert. Erst nachdem Einsatzkräfte am Unfallort angekommen sind, hätten diese das Gaffen schließlich beendet und einen Streifenwagen auf den Standstreifen gestellt, damit dort niemand mehr unerlaubt an der Unfallstelle entlang fahren konnte.

Kommentar: Sicherlich wünscht sich niemand, in die Situation zu kommen, Ersthelfer zu sein. Allerdings ist Hilfe zu leisten keine Option, sondern gesetzliche Pflicht! Wer an einer verletzten oder hilfebedürftigen Personen nicht hilft, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Der Paragraf 323c des Strafgesetzbuches erklärt ganz deutlich: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Offenbar hat sich die moderne Informationsgesellschaft schlicht nicht mehr im Griff. Längst ist es nicht mehr Sache der Medien selbst – ob Print oder Online – über Ereignisse zu berichten. Es finden keine professionelle Abwägungen statt, ob über einen Unglücksfall berichtet werden sollte – oder auch gar nicht, wie es bei beruflich agierenden Pressevertretern der Fall ist. Leider tragen einige Medien indirekt dazu bei, zufällig vorbeikommende Gaffer dazu zu animieren, ihre Kamera zu zücken. Eine große Boullevardzeitung beispielsweise ruft regelrecht dazu auf „schicken Sie uns Ihre Fotos und Sie bekommen einen bestimmten Betrag bei Veröffentlichung“. Sie aber wissen nicht, wie sie sich an einem Einsatzort richtig zu verhalten haben, wie es bei Pressefotografen der Fall ist. Ein weiterer möglicher Grund könnte die leidige Konsequenz der unaufhaltsamen technischen Weiterentwicklung sein, denn fast jeder zweite Bundesbürger besitzt mittlerweile ein Smartphone und kann damit schnell und an jedem Ort Fotos und Videos machen. Viel zu viele Menschen gehen aber heutzutage in verantwortungsloser Manier ihrer Neugier nach. Dabei ist helfen wichtig. Wer einmal in so einer Situation war, wünscht sich auch, dass jemand sich um einen kümmert. Immer getreu dem Motto „Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu.“ Fast zehn Prozent aller Unfallopfer könnten nach einer Studie des Deutschen Roten Kreuzes noch leben, wenn jeder am Unfallort Erste Hilfe leisten würde. Bei dieser Zahl gibt es nur eine Forderung: gegen Gaffer muss härter durchgegriffen werden. Und an einem Unglücksort gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder Passanten helfen oder aber, wenn die Einsatzkräfte bereits vor Ort sind müssen die Gaffer weiträumig fern gehalten werden! Und für Menschen, die von Feuerwehreinsatz in Hamburg 2014beispielsweise einem Verkehrsunfall Fotos oder gar Videos machen, sollte es einen eigenen Straftatbestand geben. Fotos machen ausgebildete Pressefotografen, keine Passanten. Denn es ist wirklich sehr beschämend, wenn Menschen eher zum Foto-Handy greifen als Menschenleben zu retten.

Symbolfoto: Im Stadtteil Billbrook brennt eine Lagerhalle lichterloh, schwarze Rauchwolken steigen aus dem Dach hervor. Dutzende Gaffer sitzen auf einer Bordsteinkante und schauen sich den Feuerwehreinsatz an. Viele von ihnen zücken ein Handy und nehmen Szenen auf. Hinterher stellen sie stolz ihre Aufnahmen ins Internet. Foto: FoTe-Press


Farbig, erlebnisreich, informativ, bürgernah und kompetent –
so sieht eine Zeitung aus, die viele Leser anspricht.

Hamburger Allgemeine Rundschau

Die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU hat sich diese Eigenschaften auf die Fahne geschrieben! Die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU ist eine einmal im Monat erscheinende Zeitung in Hamburg. Die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU wird gezielt in Hamburg kostenfrei zum Mitnehmen ausgelegt.

Unsere Zeitung wird primär in den Stadtteilen Altona, Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude, Barmbek, Bramfeld, Wandsbek und Hamm gezielt ausgelegt. Viele Menschen möchten erfahrungsgemäß keine unerwünschte Zeitung in ihrem Briefkasten – genauso wenig wie Prospekte und Werbeflyer. Deshalb wird die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU gezielt in Einkaufszentren, Geschäften, Gastronomiebetrieben, in Wartezimmern von Ärzten, KFZ-Zulassungsstellen sowie vielen weiteren ausgesuchten Unternehmen ausgelegt. Für Anzeigenkunden entsteht somit kein Streuverlust! Außerdem wird die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU in Hamburger Hotels ausgelegt – Touristen unserer Stadt können sich über Hamburger Themen und Einkaufsmöglichkeiten informieren. Gezielt wird die Zeitung auch per Hausverteilung an ausgewählte Leserinnen und Leser gebracht. So gehen wir sicher, dass auch wirklich nur derjenige unsere Zeitung in die Hand bekommt, der sie lesen möchte. Ein Wunsch unserer Anzeigenkunden – und ein Wunsch vieler Leser!

Die HAMBURGER ALLGEMEINE RUNDSCHAU zeichnet sich durch einen großen redaktionellen Teil aus. Hier finden sich Themen aus den Bereichen Unterhaltung, Kultur, Sport, Politik. Zudem sind zahlreiche Rubriken – „Aus dem Polizeireport mit ominösen Geschichten“, „Wenn der Amtsschimmel wiehert – Behördenwahnsinn“, Gewinnaktionen für Leserinnen und Leser, das Promi-Interview, prominente Grabstätten in Hamburg und vieles mehr – in der HAMBURGER ALLGEMEINEN RUNDSCHAU enthalten. Unsere Besonderheit: Eine Kinder- und Jugendseite mit interessanten Artikeln für die jungen Bewohner Hamburgs, sowie eine Seniorenseite mit Artikeln für Leserinnen und Leser der Altersgruppe 50+. Dort können Geschäfte mit entsprechender Zielgruppe ideal werben!

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