(ha). Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Hamburg Zwangsvollstreckungen in weiten Teilen aufschieben. Der Außendienst wird damit auf das Notwendigste heruntergefahren.
Im Kampf gegen die rasche Ausbreitung von Covid-19 sollen Termine unter anderem zur Durchführung einer Zwangsräumung und einer Zählerwegnahme vorerst abgesagt werden. Das gilt auch für die Abgabe der Vermögensauskunft. Diese Termine sollen zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt nachgeholt werden. Das haben die Justizbehörde und die zuständigen Amtsgerichte vereinbart.
Gewaltschutzsachen sind ausgenommen
Davon ausgenommen sind eilbedürftige Maßnahmen wie zum Beispiel in Gewaltschutzsachen. Dabei vollstrecken die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die entsprechenden Anordnungen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Bei diesen Terminen gelten die generellen Empfehlungen zum Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten.
Sprechzeiten bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern finden nur noch in dringenden Angelegenheiten statt. Die Kontaktaufnahme soll dabei per Telefon oder E-Mail erfolgen, um auch hier physische Kontakte zwischen Personen zu vermeiden. Angesichts der aktuellen Lage und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens soll unbürokratisch reagiert werden.
Soweit das zulässig ist, sollen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Dokumente per Post zustellen lassen. Die Mehrkosten für zusätzlich entstandene Portokosten trägt die Landeskasse.
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