664 offizielle Fälle mit dem Coronavirus in Hamburg

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 158 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 664 angestiegen. Das teilt der Senat mit.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 26 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut.

Dazu sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Zahlen derjenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, steigen sowohl in Hamburg als auch bundesweit deutlich. Ich appelliere deshalb eindringlich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, sich an die Regeln und Einschränkungen des Senats zu halten. Unser oberstes Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit Zeit zu gewinnen. Dafür ist jeder Einzelne von uns gefragt.“

Allgemeinverfügung Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen/ Arbeitszeit

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus erlässt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durch eine Allgemeinverfügung eine bis zum 30. April 2020 befristete Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes.

Folgende Tätigkeiten werden bewilligt:

  • Produktion, Verpacken (inkl. Abfüllen), Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen:
  • von Waren des täglichen bzw. periodischen Bedarfs (beispielsweise Hygieneartikel, Lebensmittel),
  • von Medizinprodukten, Medikamenten sowie weiteren apothekenüblichen Artikeln,
  • von Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung des Infektionsgeschehens durch Coronavirus (SARS-CoV-2) eingesetzt werden.
  • Medizinische Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten einschließlich Assistenz- und Hilfstätigkeiten.

Darüber hinaus darf bei bestimmten Berufsgruppen die zulässige tägliche Arbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag verlängert werden:

  • Not- und Rettungsdiensten sowie bei Werksfeuerwehren,
  • zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
  • in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
  • beim Rundfunk, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger,
  • in Verkehrsbetrieben,
  • in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
  • in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
  • im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
  • bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.


Hamburger Großmarkt: Regulär geöffnet und keine Engpässe

(ha). Als wichtiger Versorgungsbetrieb hat der Hamburger Großmarkt auch weiterhin zu den bekannten Verkaufszeiten geöffnet. Alle Händler und die Großmarktverwaltung stehen den Einzelhändlern von Obst- und Gemüsefachgeschäften, Wochenmärkten und Gastronomiebetrieben im vollen Umfang zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus (COVID-19) gibt es zunehmend Nachfragen, ob das Virus durch importierte Nahrungsmittel übertragen werden kann und ob es in Deutschland zu Nahrungsmittelengpässen kommen könne. Nach Aussage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ist es unwahrscheinlich, dass importierte Waren wie Lebensmittel die Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten. Hauptgrund dafür ist die relativ geringe Umweltstabilität der Viren.  Diese Aussage beruht auf Grundlage der Erkenntnisse und Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).


Auch sind alle Produkte wie gewohnt auf dem Großmarkt Hamburg verfügbar. Es gibt keinerlei Engpässe. Durch die veränderten Logistikketten aus Südeuropa und die teilweise noch bestehenden Wartezeiten an den Grenzen haben sich die Transportkosten erhöht, was zu gestiegenen Preisen bei einigen Obst- und Gemüsesorten geführt hat. Alle Informationen rund um die Versorgung mit Lebensmitteln finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de


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