Coronavirus: 104 neue Infizierte in Hamburg

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 104 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 (Coronavirus) bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 768 angestiegen.

Der weiterhin deutliche Anstieg der Fallzahlen wird nach wie vor in einem hohen Anteil durch Urlaubsrückkehrer verursacht. Bei vielen traten Erkrankungssymptome erst mit zeitlicher Verzögerung auf, so dass sie erst mit einigem Abstand zum eigentlichen Ferienende getestet wurden. In den kommenden Tagen wird bundesweit mit einem weiteren deutlichen Anstieg der positiv getesteten Fälle gerechnet. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 32 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden sechs Personen intensivmedizinisch betreut. Damit liegt Hamburg aktuell im Durchschnitt der bundesweit gemeldeten Spannweite der positiv getesteten Fälle mit intensivmedizinischer Betreuung.

Allgemeinverfügung Ansammlungsverbot und Gaststättenschließung

Um die Verbreitung des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz am Freitag, 20. März 2020 eine bis zum 16. April 2020 befristete Allgemeinverfügung zur Gaststättenschließung und zum Ansammlungsverbot erlassen.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Es ist ruhig geworden in der Stadt, ganz überwiegend folgt die Bevölkerung den Anordnungen. Machen Sie weiter so, vermeiden Sie Kontakte! Gemeinsam können wir es schaffen, den weiteren Anstieg der Fallzahlen zu verlangsamen und noch einschneidendere Maßnahmen für unsere Bewegungsfreiheit zu vermeiden. Ich bitte die Hamburgerinnen und Hamburger auch, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen ihre Arbeit für die tun zu lassen, die das dringend brauchen. Verlangen Sie keine unnötigen Tests.“

Ansammlungsverbot

Mit sofortiger Wirkung sind Ansammlungen von mehr als sechs Personen an öffentlichen Orten untersagt. Ausnahmen gibt es für die Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • für die Berufsausübung im Sinne des Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz, soweitdiese nicht gesondert eingeschränkt ist,
  • des Dienstes als Mitglied der Bürgerschaft, des Senats, des Verfassungsgerichts, eines Verfassungsorgans des Bundes oder anderer Länder, als Beamter oder Richter, für die Wahrnehmung von anderen Aufgaben im Öffentlichen Dienst, im diplomatischen oder konsularischen Corps oder als Organ der Rechtspflege,
  • von Krankenhäusern, medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, ärztlichen Praxen, Praxen der Physiotherapie oder der Anschlussheilbehandlung, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Apotheken und Sanitätshäusern,
  • in Gerichten und Behörden oder bei anderen Hoheitsträgern sowie in anderen Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt sind oder diese nicht für den Zutritt durch Nichtbedienstete gesperrt sind,
  • für die sonstige Mitwirkung bei der Bewältigung der aktuellen Infektionslage entsprechend der Mitwirkung beim Katastrophenschutz im Sinne von § 3 des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes.

Darüber hinaus sind folgende Ansammlungen zulässig:

  • Wenn diese im Zusammenhang mit der Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stehen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbaubedarfsmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel). Wenn möglich, muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander eingehalten werden.
  • Wenn diese mit der Versorgung von anderen, hilfebedürftigen Personen mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs stehen,
  • wenn diese im Zusammenhang mit der Betreuung von hilfebedürftigen Personen stehen, mit dem Besuch, der Begleitung und Abholung von Kindern in Schulen, Kindertagesstätten oder andere Betreuungseinrichtungen,
  • an öffentlichen Orten von mehr als sechs Personen, die in einer engen familiären Beziehung oder familiären Lebensgemeinschaft zueinander stehen,
  • für die Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern im engen familiären Kreis.

Gaststättenschließung

Der Betrieb von Gaststätten wird untersagt. Das gilt auch für Speiselokale und Betriebe, in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, Personalrestaurants, Kantinen sowie Speiselokale im Beherbergungsgewerbe (z.B. Hotelrestaurants). Ausgenommen von der Untersagung bleibt die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist unter www.hamburg.de/coronavirus veröffentlicht.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat nach aktuellem Stand folgende internationale Risikogebiete erklärt: Neben den US-Bundesstaaten Kalifornien, New York und Washington zählen auch die spanische Hauptstadt Madrid, das österreichische Bundesland Tirol, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), Italien, der Iran, die Provinz Hubai in China (inklusive Stadt Wuhan) sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea zu den internationalen Risikogebieten. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert.

Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch („ongoing community transmission“) vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Kriterien (u. a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der täglich gemeldeten Fallzahlen, Maßnahmen (zum Beispiel Quarantäne ganzer Städte oder Gebiete), exportierte Fälle in andere Länder/Regionen). Die Situation wird jeden Tag neu bewertet, bei Bedarf werden die Risikogebiete angepasst.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten sowie Skigebieten in Österreich und der Schweiz

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Hamburgerinnen und Hamburger, die aus Skigebieten in Österreich und der Schweiz zurückkehren, in denen Fälle von COVID19-Erkrankungen aufgetreten sind und die zum jetzigen Zeitpunkt vom RKI nicht zu Risikogebieten deklariert wurden, sollten sich vor Dienstantritt an ihren Arbeitgeber wenden und über Möglichkeiten der freiwilligen 14-tägigen häuslichen Quarantäne sowie die Inanspruchnahme von Home-Office-Arbeit sprechen. Dies sollte unabhängig davon geschehen, ob Symptome festgestellt werden oder nicht, um das Umfeld zu schützen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Hinweise für ältere Menschen und gefährdete Gruppen

In Hamburg leben etwa 440.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, dass bei ihnen eine COVID-19-Erkrankung zu einem schweren Krankheitsverlauf führt.

Besonders ältere Menschen sollten zum Schutz folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Meiden Sie soziale Kontakte soweit wie möglich.
  • Halten Sie Kontakt mit Ihren Freunden und Ihrer Familie über Telefon, Brief, soziale Netzwerke oder Skype.
  • Besuchen Sie keine Freizeitveranstaltungen.
  • Meiden Sie den öffentlichen Personennahverkehr.
  • Auch wenn es schwerfällt: Meiden Sie unbedingt den Kontakt zu Enkelkindern. Großeltern sollten nicht in die Betreuung der Kinder einbezogen werden.
  • Halten Sie persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern. Geben Sie niemandem die Hand und umarmen Sie niemanden.
  • Gehen Sie nicht in eine Arztpraxis, sondern rufen Sie bei Bedarf dort an und besprechen das weitere Vorgehen.
  • Wenn möglich, gehen Sie nicht in Apotheken, sondern lassen Sie sich benötigte Medikamente nach Hause liefern.
  • Nutzen Sie Lieferdienste von Supermärkten.
  • Nehmen Sie gerne Hilfe oder das Angebot von Botengängen aus der Nachbarschaft und Familie an.
  • Gehen Sie gerne eine Runde spazieren. Bewegung und frische Luft stärken Ihre Abwehrkräfte. Wenn Sie dabei Bekannte treffen: Denken Sie daran, Abstand von zwei Metern zu halten.
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.

Die Gesundheitsbehörde appelliert an die Solidarität jedes Einzelnen, da vorerkrankte, ältere und im weitesten Sinne pflegebedürftige Menschen ganz besonders auf Unterstützung im Alltag und vor allem Schutz angewiesen ist.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/#dreizehn.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 / 428 28 40 00 beantwortet. Diese ist 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.


Das neue Logo der Hamburger Allgemeine Rundschau mit dem Claim „Hummel Hummel. Infos Infos.