(ha). Die Polizei fahndet nach einem unbekannten Täter, der am Ostermontag gegen 16 Uhr eine 72-Jährige auf dem Hauptfriedhof Altona beraubt hat.
Nach ersten Erkenntnissen saß die Seniorin auf einer Bank auf dem Friedhofsgelände, als ein Fußgänger an ihr vorbeiging. Wenig später kehrte der Mann um und versuchte, der Geschädigten im Vorbeigehen ihre im Schoß abgelegte Handtasche zu entreißen. Die Frau sprang auf und hielt ihre Tasche zunächst fest. Nachdem der Täter die Geschädigte daraufhin zu Boden gestoßen hatte, konnte er ihr die Handtasche entreißen und in Richtung Stadionstraße flüchten.
Die 72-Jährige wurde bei dem Überfall leicht verletzt
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit elf Streifenwagen führten nicht zur Festnahme des Täters.
Ein bislang unbekannter Zeuge soll den Flüchtenden nach der Tat verfolgt haben. Die Polizei bittet insbesondere diesen Zeugen, aber auch andere Personen, die im Zusammenhang mit der Tat verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zum Täter geben können, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter der Rufnummer 040 / 428 65 67 89 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.
Zwangsräumungen und Stromsperren werden ausgesetzt
(ha). Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Hamburg Zwangsvollstreckungen in weiten Teilen aufschieben. Der Außendienst wird damit auf das Notwendigste heruntergefahren.
Im Kampf gegen die rasche Ausbreitung von Covid-19 sollen Termine unter anderem zur Durchführung einer Zwangsräumung und einer Zählerwegnahme vorerst abgesagt werden. Das gilt auch für die Abgabe der Vermögensauskunft. Diese Termine sollen zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt nachgeholt werden. Das haben die Justizbehörde und die zuständigen Amtsgerichte vereinbart.
Gewaltschutzsachen sind ausgenommen
Davon ausgenommen sind eilbedürftige Maßnahmen wie zum Beispiel in Gewaltschutzsachen. Dabei vollstrecken die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die entsprechenden Anordnungen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Bei diesen Terminen gelten die generellen Empfehlungen zum Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten.
Sprechzeiten bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern finden nur noch in dringenden Angelegenheiten statt. Die Kontaktaufnahme soll dabei per Telefon oder E-Mail erfolgen, um auch hier physische Kontakte zwischen Personen zu vermeiden. Angesichts der aktuellen Lage und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens soll unbürokratisch reagiert werden.
Soweit das zulässig ist, sollen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Dokumente per Post zustellen lassen. Die Mehrkosten für zusätzlich entstandene Portokosten trägt die Landeskasse.
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