(ha). Im Stadtteil St. Georg ist es am vorvergangenen Sonntag zu einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines Mannes gekommen. Ein Tatverdächtiger konnte inzwischen verhaftet werden.
Im Zuge der Ermittlungen der Hamburger Strafverfolgungsbehörden geriet ein 36-jähriger Afghane in den Fokus der Kriminalbeamtinnen und -beamten, gegen den sich im weiteren Verlauf der dringende Tatverdacht erhärtete.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte daraufhin einen Haftbefehl gegen den 36-Jährigen, der gestern von Einsatzkräften der Bundespolizei am Flughafen Berlin-Brandenburg bei seinem Versuch der Ausreise aus Deutschland vollstreckt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige dem Untersuchungsgefängnis überstellt.
Der Geschädigte wurde in der vorherigen Pressemitteilung als 41-jähriger Mann bezeichnet. Durch die Ermittlungen konnte nun die Identität zweifelsfrei bestimmt werden. Das Alter des Mannes wird mit dieser Meldung auf 34 Jahre korrigiert. Nach erfolgter Notoperation hat sich sein Gesundheitszustand inzwischen stabilisiert. Die Ermittlungen dauern an.
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Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.
