Höhere Haftentschädigung im Bundesrat – Initiative aus Hamburg

Die Untersuchungshaftanstalt in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Die Haftentschädigung soll von derzeit 25 Euro auf 75 Euro pro Hafttag erhöht werden. Der Bundesrat hat eine Initiative Hamburgs verabschiedet. Die Haftentschädigungen wird an zu Unrecht Inhaftierte gezahlt, wie die Justizbehörde mitteilt.

Die Gesetzesinitiative der Hamburger Justizbehörde sieht vor, den Tagessatz der Entschädigung von unschuldig Inhaftierten von 25 Euro auf 75 Euro anzuheben. Das betrifft beispielsweise Untersuchungsgefangene, die freigesprochen wurden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung erhalten, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch endet oder die Strafe aufgehoben wird.

Auf Initiative Hamburgs hatte sich die Justizministerkonferenz bereits im November 2017 einstimmig für eine deutliche Erhöhung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Die letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung wurde 2009 vorgenommen.

Justizsenator Till Steffen sagt dazu: „Wenn jemand zu Unrecht inhaftiert wurde, muss der Rechtsstaat Wiedergutmachung leisten. Durch eine höhere Haftentschädigung gewinnen die Betroffenen zwar nicht die Zeit zurück, die sie in Haft verbringen mussten. Sie erhalten aber endlich eine bessere Kompensation. Wir fordern schon lange eine deutlich höhere Haftentschädigung. Schön, dass nun auch die CDU bei diesem Thema die jahrelange Blockade beendet hat.“


Schulwegsicherung und Lichtkontrollen der Polizei Hamburg

(ha). Unter Führung der Fahrradstaffel der Polizei Hamburg wurden in Zusammenarbeit mit Beamten der Verkehrsstaffeln und der Polizeikommissariate in einem Zeitraum von drei Wochen Lichtkontrollen an 23 Schulen im Hamburger Stadtgebiet durchgeführt.

Im Stadtgebiet Hamburg gibt es über 400 allgemeinbildende Schulen mit nahezu 195.000 Schülern. Ein Großteil derer nutzt für den täglichen Weg zu Schule das Fahrrad als Fortbewegungsmittel. Dabei ist es vor allem im Hinblick auf die „dunkle Jahreszeit“ unabdingbar, dass die genutzten Fahrräder über funktionstüchtige Beleuchtungs- und Bremseinrichtungen verfügen, um so das Gefahrenpotential eines Verkehrsunfalls zu minimieren.

Insgesamt wurden 2673 Fahrräder kontrollier. 328 Fahrräder wiesen gravierende Mängel auf und wurden mit einer Mängelmeldung an die Eltern versehen.

Darüber hinaus wurde eine nicht geringe Anzahl an Schülern festgestellt, die zwar über eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung verfügten, diese jedoch nicht benutzten. 59 Schülern wurde die Weiterfahrt aufgrund eklatanter Fahrradmängel untersagt.

Im näheren Umfeld der Schulen wurden zudem folgende Radfahrverstöße feststellt und geahndet:

-17 Rotlichtmissachtungen durch Fahrräder

-17 Verstöße durch Fahrer eines E-Scooters

-4 defekte/fehlende Beleuchtungseinrichtungen

-drei missbräuchliche Benutzungen eines Mobiltelefons.

Darüber hinaus wurden folgende Kfz-Verstöße sanktioniert:

-6 Rotlichtmissachtungen

-6 missbräuchliche Benutzungen eines Mobiltelefons

-104 Parkverstöße

An dem dreiwöchigen Einsatz waren insgesamt 199 Beamte eingesetzt. Die Polizei Hamburg wird auch zukünftig vermehrt derartige Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.