Diese 5 Schritte sind im Todesfall direkt zu tun

Die Grabstätte von Hamburgs Ehrenbürger und Fußball-Idol Uwe Seeler auf dem Friedhof Ohlsdorf. Foto: FoTe Press

(ha). Trauerfälle schockieren die Menschen. In diesem Jahr sind bereits einige Legenden wie Uwe Seeler, der Hamburger Schauspieler Herbert Tennigheit und die Queen gestorben. Sie haben Tausende fassungslos hinterlassen. Während der Verlust von Idolen bereits schmerzhaft ist, reißt einen der Tod von Familienmitgliedern und Freunden oftmals in ein tiefes Loch. Auch wenn der Abschied schmerzhaft ist, müssen die Hinterbliebenen zwingend einige Dinge erledigen. Die nachfolgenden 5 Schritte sind bei jedem Todesfall zu tun.

Schritt 1: Den Arzt verständigen

Ereignet sich der Todesfall zu Hause, muss direkt ein Arzt angerufen werden. Der Mediziner kommt und führt die Leichenschau durch. Idealerweise wird der Hausarzt verständigt. Ein Notarzt kann die Todesfeststellung ebenfalls durchführen, allerdings nur, wenn er den Patienten vorher nicht behandelt hat.

Stirbt der Angehörige im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, dann verständigt das Personal die Verantwortlichen. In den Einrichtungen wird dann ebenfalls die Leichenschau durchgeführt.

Wenn der Tod und die Todesursache eindeutig festgestellt werden, stellt der Mediziner den Totenschein aus. Das Dokument ist für viele organisatorischen Aufgaben zwingend notwendig. So kann etwa der Bestatter nur dann mit der Organisation der Beisetzung beginnen, wenn der Totenschein vorliegt.

Schritt 2: Den Bestatter engagieren

Ist der Totenschein ausgestellt, dann können die Hinterbliebenen direkt den Bestatter kontaktieren. In der Regel ist eine Überführung notwendig. Diese darf in Deutschland nur von Bestattungs- und Überführungsunternehmen übernommen werden. Leichen in Privatfahrzeugen zu transportieren, ist gesetzlich untersagt.

Wenn der Bestatter kommt, müssen die Angehörigen zunächst klären, welche Aufgaben der Experte übernehmen soll. Je mehr Tätigkeiten abgegeben werden, desto teurer wird die Beisetzung. Manche Menschen regeln ihre Beerdigung bereits zu Lebzeiten. In solchen Fällen können Verfügungen wie ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen vorliegen. Oftmals wissen die Partner oder Kinder am ehesten, ob eine solche Vereinbarung existiert und wo sie zu finden ist. Das Dokument sollte schnellstmöglich gesucht werden. Nur dadurch sind die Angehörigen und der Bestatter in der Lage, eine Trauerfeier im Sinne des Verstorbenen zu planen.

Es ist sinnvoll auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen bezüglich eines Vorsorgevertrages anzufragen. Denn oftmals besteht die Option, die Dokumente bei dem Bestatter zu hinterlegen.

Neben der Willenserklärung zur Bestattung gibt es noch ein weiteres wichtiges Dokument, dass schnellstmöglich nach dem Tod vorgelegt werden muss – der Organspendeausweis. Falls sich ein Mensch dazu entschieden hat, seine Organe nach dem Ableben freizugeben, dann muss das zeitnah passieren. Die Entnahme von Nieren, Herz, Leber und anderen Körperteilen kann nur innerhalb eines kleinen Zeitfensters erfolgen. Allerdings dürfen die Ärzte die Organe nur verwenden, wenn eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen vorliegt. Die meisten Menschen tragen den notwendigen Ausweis dafür in ihrem Portemonnaie.

Schritt 3: Die Dokumente zusammenstellen

Nach dem Todesfall stehen die Angehörigen meistens unter Schock. Manchen hilft es, wenn sie in der Situation einfache Aufgaben erledigen können. Diese aufgewühlte Energie können die Betroffenen dafür nutzen, die wichtigsten Dokumente des Verstorbenen zusammenzustellen.

Folgende Papiere sollten die Hinterbliebenen nach dem Tod eines geliebten Menschen aufstöbern:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Urkunden, die den Familienstand nachweisen (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde von Ehegatten)
  • Krankenversichertenkarte
  • Vorsorgedokumente
  • Rentennummer
  • Betriebsrente
  • Testament
  • Sterbegeldversicherung
  • Lebensversicherung

Am besten wird eine Mappe mit allen wichtigen Dokumenten angelegt. Diese nehmen die Angehörigen dann unter anderem zum Standesamt mit, wo der Todesfall gemeldet werden muss. Die Behörde stellt anschließend die Sterbeurkunde aus. Am besten werden 5 bis 10 Ausfertigungen bestellt, weil zahlreiche Stellen das Originaldokument benötigen.

Es ist empfehlenswert, die Unterlagen zu prüfen. Gerade bei der Sterbegeld- und Lebensversicherung gibt es häufig Meldefristen, die einzuhalten sind. Sollte der Todesfall innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht mitgeteilt werden, kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Oftmals heißt es, dass die entsprechenden Stellen unverzüglich zu unterrichten sind. In manchen Verträgen steht, dass die Angehörigen bis zu 30 Tage Zeit haben. Allerdings kommt es auch auf die Todesursache an. Bei einem Unfall ist häufig eine Frist von maximal 48 Stunden vermerkt.

Schritt 4: Wohnung versorgen

Wenn der Verstorbene allein in einer Wohnung gelebt hat, dann müssen dort verschiedene Dinge geregelt werden.

Das Wichtigste ist, dass Haustiere und Pflanzen versorgt werden. Am besten wird schnellstmöglich eine Lösung gefunden, damit sich regelmäßig jemand um die Lebewesen kümmert.

Ansonsten sollten folgende Angelegenheiten geregelt werden:

  • Briefkasten leeren
  • Nachsendeauftrag anlegen
  • Mietvertrag kündigen
  • Anbieter von Strom, Gas und Wasser informieren und die Versorgung abstellen lassen
  • Elektrische Geräte abstellen und vom Stromnetz nehmen
  • Fenster und Türen schließen
  • Kühlschrank und Gefrierfach leeren, danach ebenfalls vom Stromnetz nehmen

Schritt 5: Angehörige und Arbeitgeber benachrichtigen

Während das Zusammenstellen von Dokumenten und die Versorgung der Wohnung den meisten Hinterbliebenen relativ leichtfallen, sieht es mit der Benachrichtigung von Familie und Freunden anders aus.

Dennoch sollten nahe Angehörige persönlich oder telefonisch informiert werden. Das Gleiche gilt für enge Freunde des Toten. Es wäre ein Schlag in das Gesicht, wenn sie aus der Trauerkarte oder der Todesanzeige vom Ableben des geliebten Menschen erfahren würden.

Falls der Schmerz durch den Todesfall zu groß ist, kann auch nur ein weiterer Angehöriger verständigt werden. Dieser startet anschließend eine Telefonkette, mit der die wichtigsten Personen informiert werden.

Dabei kann es nicht schaden, wenn ein Familienmitglied oder Freund die Übersicht behält, wer, wen benachrichtigt. Denn es könnte zu unschönen Szenen und verletzten Gefühlen kommen, sollten Menschen bei der Telefonkette vergessen werden.

Es ist verständlich, wenn die nächsten Angehörigen nicht die Kraft haben, den Überblick zu bewahren. Oftmals werden sie von ihrer Trauer übermannt. Aber in beinahe jedem Bekanntenkreis gibt es Personen, die gerne ihre Hilfe anbieten und organisatorische Aufgaben übernehmen. Es ist in Ordnung verschiedene Tätigkeiten zu delirieren, wenn man sich selbst in der Situation nicht in der Lage sieht, diese zu übernehmen.

Falls der Verstorbene noch erwerbstätig war, muss der Arbeitgeber zeitnah unterrichtet werden. Auch wenn Haushaltshilfen regelmäßig im Alltag unterstützten, sind sie umgehend zu informieren.

Weitere Schritte nach einem Todesfall

Die Hinterbliebenen haben im ersten Schock meistens nicht im Blick, was alles zu erledigen ist. Glücklicherweise steht ihnen immer ein Bestatter zur Seite. Er weiß genau, wie vorzugehen ist und unterstützt mit Rat und Tat.

Sind die ersten 5 Schritte erledigt, dann eilen die nächsten Aufgaben nicht mehr so sehr. Für die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, des Nachlasses und der Trauerfeier haben die Hinterbliebenen mehr Zeit.


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