(ha/mr). Monat für Monat kommen Hunderte Geflüchtete in Hamburg an. Sie werden teilweise in Hotels und Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Um angesichts der nach wie vor angespannten Situation bei der Unterbringung von Schutzsuchenden eine bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen sicherzustellen, hat der Senat am Dienstag (26. März) beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes (Zweites Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen) zur Reaktivierung des § 14a SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) in die Bürgerschaft einzubringen. Die Regelung war zuletzt Anfang 2017 ausgelaufen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt seit Februar 2022 für die größten Fluchtbewegungen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Hinzu kommt, dass die Zugangszahlen im Asylbereich zuletzt wieder deutlich und kontinuierlich angestiegen sind. Von den in Hamburg in den Jahren 2022 und 2023 Verbliebenen hatten 37.330 Personen einen öffentlich-rechtlichen Unterbringungsbedarf, darunter waren allein 23.879 Schutzsuchende aus der Ukraine.
Die Regelung ermöglicht wie bereits zeitweilig in den Jahren 2015 bis 2017 eine vorübergehende und zeitlich befristete Sicherstellung von ungenutzten beziehungsweise leerstehenden Immobilien gegen Entschädigung und ist zeitlich bis 31. März 2026 befristet. Damals wie heute soll die rechtliche Handlungsfähigkeit der verantwortlichen Behörden gesichert werden, um den staatlichen Schutzauftrag gewährleisten zu können und Obdachlosigkeit für schutzsuchende Menschen in jedem Fall zu verhindern, wenn die Platzkapazitäten nicht mehr schnell genug ausgeweitet oder wegfallende Plätze nicht rechtzeitig ersetzt werden können. Eine nahezu gleichlautende Gesetzesänderung hatte die Bürgerschaft im Oktober 2015 beschlossen. Die Regelung musste nach seinem erstmaligen Inkrafttreten im Jahr 2015 nicht angewendet werden und lief Ende März 2017 aus.
Trotz der erfolgreichen Anstrengungen der zuständigen Behörden in den vergangenen Monaten, die Zahl der Unterkunftsplätze seit 2020 um 55 Prozent auf zuletzt mehr als 54.000 Plätze zu steigern, bedarf es in den nächsten Monaten dringend weiterer zusätzlicher Unterkünfte. Die zuständigen Behörden und F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) prüfen mit Hochdruck fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten respektive zu erhalten. Sowohl Fachbehörden, Bezirksämter als auch die Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen sind permanent gefordert, potenziell geeignete Liegenschaften zu identifizieren und zu melden. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Not- und Interimskapazitäten (wie Messe- oder Gewerbehallen, Bürogebäude und Zelte), als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein.
Auch Parks, wie bereits 2015 unter anderem der Jenfelder Moorpark, könnten wieder als vorübergehende Zeltstädte verwendet werden.