Kontrolle: Viele Hamburger fahren bei Rot über die Ampel

Die Polizei Hamburg kontrolliert regelmäßig Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer und achtet auf "Rotlichtverstöße". Symbolfoto/Montage: FoTe Press

(ha). Unter Leitung der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) führten gestern Polizisten aller Verkehrsdirektionen und der Hamburger Polizeikommissariate Rotlichtüberwachungen durch. Dabei wurden 441 Fahrzeuge und 489 Personen kontrolliert, wovon 202 Autofahrer und 21 Fahrradfahrer das Rotlicht missachteten. Das teilt die Polizei mit, die mit 109 Beamte im Einsatz war. Missachtung des Rotlichtes von Ampeln ist weiterhin eine der Hauptursache für Verkehrsunfälle, deren Bekämpfung ein wichtiges polizeiliches Ziel ist. Die Polizeibeamten stellten folgende Verstöße fest:

Straftaten:

-	5 x Fahren ohne Fahrerlaubnis 
-	5 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 
-	2 x Verdacht des illegalen Aufenthaltes 
-	1 x illegaler Besitz von Betäubungsmittel 

Ordnungswidrigkeiten:

-	202 x Rotlichtmissachtung von Kraftfahrzeugführern 
-	 21 x Rotlichtmissachtung von Fahrradfahrern 
-	 79 x verbotswidrige Handynutzung 
-	  1 x verbotswidriges Überholen 
-	  5 x nicht ausreichend gesicherte Ladung 
-	  2 x Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten 
-	  2 x Verstoß gegen Genehmigungsauflagen 
-	  8 x Verstoß gegen die Anschnallpflicht 
-	  5 x sonstige Verstöße 

Darüber hinaus kam es zu folgender Besonderheit: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Polizisten bei einem 60-Jährigen fest, dass dieser seit längerem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Außerdem bemerkten die Beamten bei dem Autofahrer Auffälligkeiten, die auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln hinwiesen. Ein freiwillig durchgeführter Urintest bestätigte diesen Verdacht. Eine Blutprobeentnahme wurde angeordnet. Bei seiner Durchsuchung fanden die Polizisten weiterhin eine geringe Menge Betäubungsmittel auf, die als Beweismittel sichergestellt wurde. Die Hamburger Polizei wird weiterhin Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen durchführen, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren und Verstöße konsequent zu ahnden.