Müllgebühren steigen ab 2024

Jedes Jahr fallen in Hamburg etwa 15 Tonnen Müll in der Silvesternacht an. Die Stadttreinigung ist mit zahlreichen Mitarbeitern unterwegs, um den Müll zu beseitigen. Foto: FoTe-Press

(ha). Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat Anpassungen an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen kürzlich beschlossen. Sie werden in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Finanzsenator Andreas Dressel wird wie folgt zitiert: „Der Senat prüft jährlich die städtischen Gebühren auf Kostendeckung. Hierbei sind für das Jahr 2024 insbesondere gestiegene Kosten durch Tarifabschlüsse und die Inflation zu berücksichtigen. Auch wenn die Anpassungen das gebührenrechtliche Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen, bewegen sie sich gleichwohl alle in einem abgewogenen Rahmen. Erfreulich ist, dass wir die Bau- und die Parkgebühren für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden stabil halten konnten, hier wird es zum 1. Januar 2024 keine Erhöhung geben.“

Zu den Erhöhungen gibt es ein differenziertes Bild: Der Großteil der Gebührenanpassungen liegt im Bereich von 3 bis 10 %. Bereiche, die dem gebührenrechtlichen Kostendeckungsprinzip folgen und bei denen bereits Tarifabschlüsse vorliegen, erhöhen sich tendenziell um etwa 10 %. Bereiche ohne vorliegende Tarifabschlüsse oder mit sozialen Ermäßigungsgründen passen die Gebühren eher um 3 % an. In einzelnen Bereichen gibt es begründet keine Anpassungen.

Einzelbeispiele, die die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen:

Reinigung öffentlicher Wege: Die Gebühr für Wege, die laut Wegeverzeichnis von der Stadtreinigung gesäubert werden, steigt um durchschnittlich 8,5 %. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksbreite von 15 Frontmetern und einer wöchentlichen Reinigungsfrequenz (Gebührenklasse 001) steigt die Gebühr danach pro Frontmeter monatlich um fünf Cent. Die Mehrkosten belaufen sich auf 9 Euro pro Jahr.

Hausmüllentsorgung: Die Gebühren für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern werden durchschnittlich um 11,8 % angehoben. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt im Geschosswohnungsbau zu einer monatlichen Mehrbelastung von 2,17 Euro bzw. von jährlich 26,04 Euro.

Sielbenutzungsgebühr: Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser steigt um rund 5,5 % von 2,19 Euro auf 2,31 Euro je Kubikmeter. Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser steigt um rund 5,3 % von 0,76 Euro auf 0,80 Euro je Quadratmeter bebauter, überbauter oder befestigter und in das Sielnetz einleitender Grundstücksfläche. Dies führt bei einem durchschnittlichen Hamburger Haushalt zu einer Mehrbelastung von jährlich 12,74 Euro.

Weitere Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden beziehungsweise öffentlichen Unternehmen.

Hintergrund

Die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach der Bundes- und Landesgesetzgebung dazu verpflichtet, Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erheben. Dabei werden individuell zurechenbare, öffentliche Leistungen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Viele Gebühren sind von der Kostendeckung befreit, zum Beispiel aus sozialen Gründen, der Zweckmäßigkeit oder auch der bewussten Steuerung. Daneben gibt es Leistungen, die in den Gebührenordnungen komplett gebührenfrei gestellt werden.