Team der Stadtreinigung darf kein Trinkgeld annehmen

Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung im Einsatz. Foto: ha/Stadtreinigung Hamburg

(ha). Die Mitarbeitenden der Stadtreinigung Hamburg (SRH) dürfen von Kunden und Lieferanten keine Geldgeschenke annehmen. „Die Annahme gutgemeinter Trinkgelder wird daher auch in der Vorweihnachtszeit von den Mitarbeitenden der SRH in jedem Fall und unabhängig vom Betrag abgelehnt“. heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Die SRH bittet die Kunden, die SRH-Mitarbeitenden nicht in die Verlegenheit zu bringen, Trinkgelder ablehnen zu müssen. Alle Beschäftigten der Stadtreinigung Hamburg arbeiten gern und mit vollem Einsatz für ihre Kunden. Ein freundliches Dankeschön und ein paar lobende Worte sind als Ansporn und Aufmunterung immer willkommen. Auch über kleine Aufmerksamkeiten wie Kekse oder eine Tafel Schokolade freut sich das Team Orange.


Trinkgeld: Kleine Geste, große Wirkung

(ha). In der Weihnachtszeit haben Restaurants in der Regel Hochkonjunktur und die Trinkgeldkassen sind gut gefüllt. Zumindest, wenn die Qualität von Speisen und Service stimmt. Wer in der Gastronomie arbeitet, für den ist Trinkgeld eine wichtige zusätzliche, oft sehr lukrative, Einnahmequelle. Doch darf man den „Tipp“ behalten? Hat der Chef ein Wörtchen mitzureden? Muss man den Zusatzverdienst versteuern? Experten der ARAG-Versicherungen beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Trinkgeld.

Rechtsanspruch auf Trinkgelder
In einigen Betrieben wird der Tipp in einer gemeinsamen Kasse gesammelt. Gibt es einen solchen „Topf“, ist der Arbeitgeber rechtlich sogar dazu verpflichtet, den Inhalt an seine Mitarbeiter zu verteilen. Denn laut Paragraf 107 Absatz 3 der Gewerbeordnung ist das Trinkgeld ein Betrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt. Es steht also ausschließlich den Servicekräften zu, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil feststellte (Aktenzeichen 10 Sa 483/10). Der Chef muss ihnen auf Wunsch sogar mitteilen, wieviel Trinkgeld zusammengekommen ist.

Trinkgeld abgegeben oder teilen?
Grundsätzlich kann ein Mitarbeiter vom Chef nicht verpflichtet werden, sein Trinkgeld an ihn abzugeben oder in solch eine Gemeinschaftskasse einzuzahlen. Der Mitarbeiter müsste es also nicht einmal mit den anderen Servicekräften teilen, auch wenn es selbstverständlich sein sollte, seinen Tipp mit den Kollegen zu teilen, die hinter den Kulissen arbeiten, wie etwa Küchen- oder Tresenpersonal. Möglich sind allerdings einvernehmliche Regelungen über die Verteilung der Trinkgelder im Betrieb etwa in den Arbeitsverträgen oder einer Betriebsvereinbarung.

Ist Trinkgeld steuerfrei?
Für das Finanzamt ist entscheidend, ob es zwischen Gast und Arbeitnehmer eine direkte Beziehung gibt. Trinkgeld ist also immer dann steuerfrei, wenn es freiwillig vom Gast und direkt an den Mitarbeiter gezahlt wird, der die Dienstleistung erbracht hat. Auch im Fall eines gemeinsamen Trinkgeld-Pools wird keine Steuer fällig, sofern der Arbeitgeber die Trinkgelder nur treuhänderisch verwaltet, es aber den Mitarbeitern überlässt, die Einzelheiten der Verteilung festzulegen.

Steuern auf Trinkgelder werden erst in dem Moment fällig, wenn es keine freiwillige Zahlung des Gastes mehr ist, sondern es beispielsweise einen Bedienzuschlag gibt, auf den ein vertraglicher Anspruch besteht. Der muss zusammen mit dem fixen Arbeitslohn in der Steuererklärung angegeben werden.

Keine Steuerfreiheit für Selbständige
Wer als Gastronom selbst seine Gäste bedient, muss Trinkgelder als Betriebseinnahmen versteuern. Da der Tipp den Gewinn erhöht, muss er zudem im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden.

Wie ist das Tipp-Verhalten der Deutschen?
Während in Amerika in vielen Restaurants ein Trinkgeld von mindestens 20 Prozent Pflicht ist und in Corona-Zeiten sogar die 30-Prozent-Marke erreicht wurde, sei die große Mehrheit der Deutschen sehr viel zurückhaltender: Bei einer Rechnungssumme von 50 Euro werden zwischen zwei und fünf Euro Trinkgeld draufgeschlagen. Nur drei Prozent sollen demnach gar kein Trinkgeld geben. Mehr als die Hälfte der Gastronomiebesucher geben genauso viel Tipp – egal, ob sie mit Karte oder in bar bezahlen. Mehr als zehn Prozent sind bei bargeldloser Zahlung sogar etwas spendabler.