
(mr/ha). Es sollte jedem klar sein: man fasst keine Mädchen oder Frauen einfach an. Niemals! Einem Ägypter ist das wohl nicht klar. Wie die Polizei mitteilt, nahmen Einsatzkräfte des Polizeikommissariats 33 im Stadtteil Winterhude den Mann vorläufig fest, der eines Sexualdeliktes zum Nachteil mehrerer Mädchen verdächtig ist. Er wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Wie Thilo Marxsen, Sprecher der Hamburger Polizei mitteilt, sprachen drei Mädchen (13,14,14) im Bereich des Stadtparksees Polizistinnen und Polizisten im Rahmen ihrer Fußstreife an. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen waren sie beim Baden von einem Mann in mutmaßlich sexueller Motivation unsittlich berührt worden. Im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung durch die Beamtinnen und Beamten der Fußstreife sowie mehreren Funkstreifenwagenbesatzungen konnte der mutmaßliche Täter, ein 34-jähriger Ägypter, von Einsatzkräften in der Nähe angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Das für Sexualdelikte zuständige Landeskriminalamt (LKA 42) übernahm die Ermittlungen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 34-Jährige dem Untersuchungsgefängnis zugeführt. Ein Haftrichter erließ inzwischen Haftbefehl. Die Ermittlungen dauern an.
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Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.


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