Rathaus aktuell: Hamburg verbietet Glühwein to go

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage werden mit der vierundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung die bestehenden Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Zusätzlich werden der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind, untersagt. Erlaubt werden hingegen Balkonkonzerte in Wohneinrichtungen für ältere Menschen. Darüber hinaus sind kleinere Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen worden. Die neue Verordnung tritt am 9. Dezember in Kraft, wie der Senat heute mitteilt.

Kein Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen

Ab dem morgigen Mittwoch gilt: Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind – insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen – werden in der gesamten Stadt untersagt. Dies gilt nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten (§§ 13, 15).

Bewohnern von Wohneinrichtungen der Pflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospizen, Servicewohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen wird in der (Vor-)Weihnachtszeit ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe ermöglicht. Hierzu sind Balkonkonzerte und andere Darbietungen im Freien unter strengen Hygienevorgaben zulässig (§ 30a).

Daneben soll die bereits bestehende Meldepflicht für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten aus dem Ausland im Rahmen der Quarantänemaßnahmen zukünftig über das zentrale digitale Portal des Bundes erfolgen. Reisende müssen sich unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen kann eine Meldung durch die Abgabe einer Aussteigekarte oder Meldung an die zuständige Behörde erfolgen (§ 35).

Keine Kreuzfahrten mehr ab Hamburg

Um das sehr hohe Aufkommen von Kontakten zu vermeiden, ist die planmäßige Abfertigung von Passagieren zum Antritt einer Kreuzschifffahrt unzulässig. Erlaubt bleiben die Abfertigung von Passagieren, deren Kreuzschifffahrt planmäßig in Hamburg endet, sowie zwingend erforderliche außerplanmäßige Abfertigungen (§ 4b).

Im Übrigen wird mit der neuen Eindämmungsverordnung Folgendes konkretisiert: 

Assistenzbedürftige Personen erhalten trotz der geltenden Kontaktbeschränkungen die notwendige Unterstützung; der gemeinsame Aufenthalt von Personen an öffentlichen Orten ist gestattet, wenn dieser im Zusammenhang mit der Betreuung und Versorgung von hilfebedürftigen Personen einschließlich der Tätigkeit von Gebärdensprachdolmetschenden und von Personen steht, die sonstige erforderliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen leisten (§ 4).

In nicht dem Publikumsverkehr zugänglichen Arbeits-, Dienst- und Betriebsstätten darf die Mund-Nase-Bedeckung vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist oder es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich eine Person anwesend ist (§ 10a).

Servicewohnanlagen sind keine Einrichtung der Betreuung, demnach gilt auch dort das Verbot des Betriebes von Gaststätten, Speiselokalen u. ä. (§ 15).

Das Testkonzept in bestimmten Einrichtungen muss sich nach der angepassten Testverordnung des Bundes vom 30. November 2020 richten. In diesem Zuge entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Testkonzeptes für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe (§ 26a).

Daneben wurden die Bußgeldtatbestände (§ 39) zum Teil angepasst.

Die Verordnung steht in ihrer gültigen Fassung in Kürze unter www.hamburg.de/verordnung zum Abruf bereit. Umfassende, verlässliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.hamburg.de/corona abrufbar.


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Zahlen und Einschätzungen zum Infektionsgeschehen

(ha). Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 2.218 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 116,8. Damit ist der Inzidenzwert im Vergleich zur Vorwoche wieder gestiegen.

Etwa 27.367 Infektionen bei Hamburgern seit Beginn der Pandemie stehen damit gut 20.000 Personen gegenüber, die als geheilt gelten. Die Maßnahmen, die seit November in Kraft sind, zeigen weiterhin Wirkung. Dennoch hat das Infektionsgeschehen wieder an Dynamik gewonnen: 400 Personen mehr als in der Vorwoche haben sich mit dem Coronavirus infiziert. Um einen weiteren Anstieg zu verhindern, ist ein Einhalten der Kontaktbeschränkungen und Regeln weiterhin dringend erforderlich.

In Hamburg werden in 20 Krankenhäusern gegenwärtig 401 Patienten stationär behandelt, insgesamt 241 von ihnen mit Wohnort in Hamburg. Davon ist für 81 Patienten aus Hamburg und 15 Patienten aus dem Umland eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Insgesamt 270 Patienten sind im Alter von über 70 Jahren. Die Auslastung der Normal- und Intensivbereiche befindet sich seit Beginn der Pandemie auf dem höchsten Stand, ist von den Krankenhäusern aber noch zu bewältigen. In zwei Krankenhäusern wurde über das Wochenende von einer Häufung von Fällen berichtet. Das bringt durch Isolation und die Anforderungen an Krankenhaus-Hygiene hohe zusätzliche Belastungen für den Krankenhaus-Betrieb mit sich.

In insgesamt 36 Pflegeeinrichtungen sind tagesaktuell 509 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert. In 16 Pflegeeinrichtungen gibt es zehn oder mehr Fälle. Stadtweit sind 180 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert. Damit sind die Fälle unter den Bewohnern innerhalb einer Woche um mehr als ein Drittel angestiegen und geben aufgrund des schweren Verlaufs bei älteren Menschen Anlass zur Sorge.

Das RKI vermeldet unterdessen insgesamt 425 Verstorbene, die auch mit dem Corona-Virus infiziert waren. Die Anzahl der Todesfälle, die durch das Institut für Rechtsmedizin insgesamt bisher abschließend evaluiert wurden, liegt bei 423. Davon war in insgesamt 382 Fällen nach rechtsmedizinischer Untersuchung die Covid-19-Erkrankung sicher todesursächlich.

Die Testkapazitäten Hamburgs werden umfassend genutzt: An jedem Werktag werden durchschnittlich 15.300 Tests durchgeführt, die Rate der positiven Befunde liegt bei 5,7 Prozent der Tests. Die Positiv-Rate ist damit bei gleichbleibender Zahl der Testungen leicht angestiegen.

In der 49. Kalenderwoche sind insgesamt 2.244 Fälle von den Gesundheitsämtern erfasst worden; davon gehen 756 auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen zurück; 346 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen. Diese beiden Altersgruppen sind nach wie vor am stärksten betroffen, vor allem bei älteren Menschen ist eine Steigerung der Fallzahlen erkennbar. Für 589 der Fälle ist die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen möglich, insgesamt handelt es sich um 71 identifizierte Ausbrüche (ab zwei Personen); Aussagen zu den Infektionsumfeldern können nur für einen Teil dieser Ausbrüche gemacht werden. Der Infektionsort liegt überwiegend in Hamburg; für sechs SARS-CoV-2 Infektionen ist ein Infektionsort im Ausland (Albanien, Armenien, Marokko, Moldau, Türkei, Ukraine) angegeben.