Rostlauben am Straßenrand: greifen die Behörden genug durch?

Mit solchen Zetteln werden Fahrzeughalter darauf hingewiesen, dass sie binnen einer Frist ihr Fahrzeug zu entfernen haben. Bleibt eine Entfernung fruchtlos, so kann je nach Gefahrenlage und Behinderung abgeschleppt werden. Foto: FoTe-Press

(mr). Ein grünes Fahrzeug mit Beule am Kotflügel und einer defekten Stoßstange steht ohne Zulassung in einer Parkbucht im Stadtteil Hamm. Wenige Meter dahinter parkt eine silberne Familienkutsche – ebenfalls ohne Zulassung und Kennzeichen. Zwischen steht auch ein weißer Kastenwagen zur Hälfte auf einem Gehweg und einer Seitenstraße in Hammerbrook. „Es sind viele Händler, die kaum Platz auf ihrem Grundstück haben und einige ihrer PKW einfach an den Straßenrand stellen“, beklagen Anwohner. Oftmals seien es Unfallautos, die erst nach mehreren Wochen aufgepäppelt und verkaufsfertig hergerichtet würden. Solange stünden sie am Straßenrand, stellen teilweise eine Gefahr für spielende Kinder oder Personen dar, die die Straßenseite wechseln wollen und nehmen nicht zuletzt die ohnehin knappen Parkplätze weg. Aktuell stehen in der Billstraße, im Luisenweg, im Pröbenweg, in der Ausschläger Allee, in der Wendenstraße sowie in der Süderstraße Fahrzeuge ohne Zulassung. Anwohner sind der Meinung: „Die Behörden kommen hier ab und zu mal lang gefahren. Sehen sie einen Wagen, der keine Zulassung hat, so kleben sie lediglich einen gelben oder roten Zettel an die Windschutzscheibe – mehr nicht.” Das Bezirksamt ergreift Maßnahmen, wenn der Halter ermittelt werden kann. Dann entstehen dem Halter Gebühren zuzüglich Bußgeld ab 200 Euro aufwärts. Ein Abschleppen von Fahrzeugen sei nach Angaben des Bezirksamtes je nach Gefahrenlage und Behinderung innerhalb von 24 Stunden möglich. Anwohnern zufolge bleiben aber die meisten Fahrzeuge wochenlang mit den Hinweiszetteln stehen.

Wissenswert: In Hamburg liegt die Verantwortung für die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs bei der Behörde für Inneres und Sport, zu der auch die Polizei und der Landesbetrieb Verkehr (LBV) gehören. Die Polizei überwacht in der gesamten Stadt den fließenden Verkehr, beispielsweise durch Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen. Auch Parkverstöße werden von der Polizei angezeigt. Der Landesbetrieb Verkehr kontrolliert mit seiner Abteilung Parkraum-Management vor allem die Parkplätze entlang der Straßen in der Innenstadt und den sieben Bezirkszentren Hamburgs.
Zuständig für die Beseitigung von abgemeldeten Fahrzeugen ist nicht die Polizei, sondern das Bezirksamt. Viele Besitzer von nicht angemeldeten Fahrzeugen wendeten Tricks an: oftmals würden die gelben oder roten Zettel von den Scheiben abgekratzt und die betroffenen Autos einfach ein paar Meter weiter abgestellt.

Viele Anwohner hätten sich in der Vergangenheit im Bezirksamt Mitte über solche Schrottautos beschwert. In der kommenden Woche werde die Abteilung für Ordnungswidrigkeitenmanagement eine Aktion durchführen, um entsprechende Fahrzeuge abzuschleppen, heißt es von der Pressestelle des Bezirksamtes Mitte. Wer noch Schrottfahrzeuge melden möchte, kann dies auf der Internetseite der Stadt machen: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11260370/. Dort können Hamburger auf einem Stadtplan eine Markierung setzen, durch die der Standort des gemeldeten Fahrzeugs angezeigt wird.  

Falls Ihr Auto einmal abgeschleppt wurde, können Sie hier nachlesen, was Sie zu tun haben. Das gilt sowohl für Fahrzeuge, die einfach falsch geparkt haben als auch für Fahrzeuge, die keine gültige Zulassung besitzen.