(ha). Nachdem am Dienstagnachmittag (25. Juni 2024) gegen 16.40 Uhr ein noch Unbekannter eine 21-Jährige im Stadtteil Billstedt sexuell bedrängt hat, bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung.
Den bisherigen Erkenntnissen zufolge ging die 21-Jährige die Straße Lietbargredder entlang, als sie plötzlich von dem Unbekannten von hinten attackiert, zu Boden gebracht und unsittlich berührt wurde. Im weiteren Verlauf ließ der Mann von ihr ab und flüchtete zu Fuß über die Straße Große Holl in
Richtung Kandinskyallee.
Die Geschädigte erlitt bei dem Übergriff oberflächliche Verletzungen, eine medizinische Versorgung war nicht erforderlich. Umgehend eingeleitete Fahndungsmaßnahmen mit mehreren Funkstreifenwagen führten nicht zur Feststellung eines Tatverdächtigen, der wie folgt beschrieben wird:
- 13 bis 17 Jahre alt
- circa 160 Zentimeter groß
- kräftige Statur
- südländisches Erscheinungsbild
- gebräunte Haut
- dunkle, kurze, schwarze Haare
- auffällig „volle“ Lippen
- bekleidet mit einer grauen Zip-Jacke mit Kapuze, einer dunklen
langen Hose und dunklen Schuhen - führte einen schwarzen Rucksack mit sich
Die Ermittlungen werden beim für Sexualdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA 42) geführt.
Zeuginnen und Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben und Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich unter 040 / 428 65 67 89 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder bei einer Polizeidienststelle zu melden.
Der satirische Polizeireport Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau

Foto 1: Ein Lob an die Besatzung dieses Fahrzeugs: gerade und schön rückwärts eingeparkt haben sie ihn ja – ihren Streifenwagen. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob dem Fahrer die Bedeutung der weißen Hilfslinien bekannt ist. Stolze Leistung! Ein Streifenwagen auf zwei Stellflächen zu parken – Wahnsinn. PS: Liebe Streifenwagenbesatzung: vielleicht parken Sie ihren Wagen das nächste Mal einfach quer. Mit etwas Glück schaffen Sie es vielleicht, sogar noch einen dritten Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Einfach mal probieren!

Foto 2: So ein Schichtdienst macht den einen oder anderen Beamten ganz schön durstig. Das aber nach acht Stunden Streife mehrere Kisten Cola und andere Getränke (siehe Foto) konsumiert wurden, macht einen Außenstehenden stutzig. Wobei: vielleicht war es ja bei diesen Beamten so, wie bei einem Angler. Stundenlanges Angeln und Warten auf den Anbiss eines Fisches macht hungrig und durstig. Übertragen wir das Angeln auf den Dienst der Polizisten: stundenlanges Warten und Überprüfen und das eine oder andere Fahrzeug aus dem Verkehr fischen. Ja: es muss ein großer Fisch dabei gewesen sein. Na dann Prost!

Foto 3: Füße hoch und Fußball schauen. Was für ein Erlebnis! Aber doch bitte sehr in der Freizeit, oder? Dieses Foto entstand während der Europameisterschaft 2008. Bei diversen Fanfesten und Live-Übertragungen auf großen Plätzen waren natürlich auch mehrere Dutzend Polizisten im Einsatz. Im Einsatz? Naja. Wenn man sich das Foto so anschaut, waren diese Polizisten alles andere als im Einsatz. Selbst gedanklich waren sie offenbar nur beim Fernsehen. Apropos Fernsehen: Liebe Polizisten, haben Sie denn eigentlich schon GEZahlt (heute Rundfunkbeitrag)?

Foto 4: Ja was ist denn in der Helgoländer Allee auf St. Pauli los? Da parkt doch glatt ein Streifenwagen der Hamburger Polizei in einer Bushaltebucht! Und dann auch noch entgegen der Fahrtrichtung. Nicht schlecht. Gleich zwei Parksünden auf einmal – sensationelle Leistung! Wenige Minuten zuvor hatte diese Streifwagenbesatzung in der gleichen Straße acht falsch parkende Fahrzeuge mit einem weißen Zettel verwarnt (sonntags ist der gesamte Parkstreifen von den Landungsbrücken bis hoch zur Reeperbahn ausschließlich für Busse zu nutzen), auf dem vermerkt ist, dass der Halter in wenigen Tagen Post bekommen wird: wegen Falschparkens. Alles schön und gut. Aber liebe Polizisten: Sie sind Uniformträger und haben eine Vorbildfunktion! Bereits in der Polizeischule, die Sie doch mit hoher Wahrscheinlichkeit besucht haben werden, müssten Sie doch gelernt haben: Auch Sie haben sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu halten! Lange, lange ist es her, dass Sie die Schulbank der Polizeischule gedrückt haben. Gerne frischen wir den Inhalt der Straßenverkehrsordnung noch einmal für Sie auf:
In der Straßenverordnung, Paragraph 35, Absatz 1 heißt es wörtlich: „Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“ Liebe Besatzung dieses Streifenwagens: Sie haben sich an die Regeln der STVO zu halten! Denn: in diesem Fall liegt ganz sicher keine dringende hoheitliche Aufgabe vor. Verlangen Sie von anderen Verkehrsteilnehmern nichts, was Sie nicht selbst einhalten.

Foto 5: Wer seinen Mannschaftswagen liebt, der schiebt. Auf auf, Männer! Diese Beamten mussten in Höhe des Dänischen Konsulats in Hamburg-Rotherbaum ihren Mannschaftswagen schieben, weil er partout nicht anspringen wollte. PS: Vielleicht hätten sie vorher tanken sollen.

Foto 6: „Wenn ich einmal groß bin, will ich Wasserwerfer werden“. Nachwuchs bei der Hamburger Polizei: Dieser kleine Smart gehört zum Nachwuchs beim Fuhrpark der Landespolizei.
Der satirische Polizeireport Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau. Zusammen getragen von (mr). Fotos: FoTe Press.