
(ha). Das könnte eine weitere strafe zur Folge haben: dem Strafgefangenen P. wird gemeinschaftliche Volksverhetzung vorgeworfen, wie es in einer Mitteilung der Hamburger Staatsanwaltsschaft heißt. Er soll gemeinsam mit dem Mitgefangenen D. am 11. Oktober 2023 in der JVA Fuhlsbüttel („Santa Fu“) während einer Freistunde lautstark und mehrfach gerufen haben: „Nur ein toter Jude, ist ein guter Jude! Die Juden muss man überall plattmachen!“. Zudem soll er sich, wiederum für andere Insassen wahrnehmbar, mit D. darüber ausgetauscht haben, dass man andere Wege finden müsse, Juden zu bestrafen, da jene durch die
Strafverfolgungsbehörden generell verschont würden.
Der Termin zur Hauptverhandlung am 31. Mai 2024 war aufgehoben worden. Das Verfahren gegen D. wurde gemäß § 154b Abs. 4 S. 1 StPO eingestellt, nachdem dieser abgeschoben worden war. Die Gerichtsverhandlung ist am morgigen Freitag, dem 28. Juni 2024 um 9 Uhr im Amtsgericht Hamburg, Abteilung 248a.
