
(mr/ha). Eines gleich vorweg: es ist toll, dass es im Großraum Hamburg die Möglichkeit gibt, ein Fahrrad in U-Bahnen, S-Bahnen und teilweise Bussen kostenfrei mitzunehmen. Das ist nicht selbstverständlich. In Berlin beispielsweise brauchen Fahrgäste eine Fahrradkarte. Hamburg möchte allerdings Fahrradstadt genannt werden. Das ehrgeizige Ziel: bis 2030 sollen die Hamburger ein Viertel aller Wege mit dem Rad zurücklegen. Bis zu 100 Kilometer Radweg will der Senat dafür jährlich bauen und erneuern. Vorbilder sind keine geringeren als Kopenhagen und Amsterdam.
Aber viele Fahrradfahrer kombinieren auch gerne. So fahren sie einige Strecken sowohl mit Fahrrad als auch mit den Bahnen. Besipiel: Ein Radfahrer aus Osdorf, der als Ziel den Stadtteil Volksdorf hat, fährt von Osdorf beispielsweise bis zum Jungfernstieg. Dort steigt er in die U1 und fährt den Rest zusammen mit seinem Rad bis Volksdorf. Nicht immer sind die Züge so voll, dass es nicht möglich ist, sein Bike mitzunehmen. Aber dennoch muss er sich an die Sperrzeit halten (6 bis 9 Uhr und 16 bis 18 Uhr) – sonst wird es teuer, wenn er erwischt wird. „In diesen Fällen wird eine Zahlung von 20 Euro gefordert“, erklärt Christoph Kreienbaum, Pressesprecher der Hamburger Hochbahn AG.
Ist die Sperrzeit noch zeitgemäß? Schließlich steht in den Beförderungsbedingungen klar drin, dass Fahrräder nur mitgenommen werden dürfen, wenn auch entsprechender Platz vorhanden ist. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht generell nicht. Fahrräder werden genau wie Handgepäck und sonstige Sachen nur dann mitgenommen, wenn dadurch die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
Auch wenn jemand schon mit seinem Fahrrad ein Fahrzeug des hvv bestiegen hat, können die Fahrerinnen und Fahrer darum bitten, anderen Fahrgästen Platz zu machen oder wieder auszusteigen. Insbesondere wenn Rollstuhlfahrerinnen, Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen Platz benötigen, haben diese Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal.
Christoph Kreienbaum erklärt: „Hier geht es nicht um zeitgemäß. Vielmehr gibt es zwei miteinander konkurrierende Sichtweisen. Auf der einen Seite das berechtigte Interesse, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes optimal miteinander zu verknüpfen. Auf der anderen Seite haben wir – zumindest in der morgendlichen – Hauptverkehrszeit ein Kapazitätsproblem. Fahrräder nehmen viel Platz weg. Können in vollen Fahrzeugen sogar zu einer Gefahr im Falle einer notwendigen Evakuierung werden. Die Einrichtung eines zusätzlichen Fahrradwaggons ist aufgrund der Längenbeschränkung der Züge durch die Haltestellenlänge nicht möglich.“
In einer Pressemitteilung monieren Irena und Heinz Förster vom ADFC Halstenbek: „Wir haben uns schon öfter gefragt, warum die Sperrzeiten für Fahrräder im HVV immer noch gelten. Viele halten sich nicht daran, und die, die erwischt werden, zahlen eine hohe Strafe. Wir finden, dass die Sperrzeiten überdacht und nach Möglichkeit abgeschafft werden sollten.“ In Hamburg und um Hamburg herum bis Itzehoe, bis Ratzeburg, Reinfeld, Freiburg/Elbe, Amelinghausen, Kaltenkirchen – in diesem großen Gebiet gelten die Sperrzeiten und sie betreffen auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Dabei möchte Hamburg Fahrradstadt werden und zur Verkehrswende gehört auch die Mitnahme von Rädern zu jeder Zeit.
Der HVV mit seinem großen Gebiet hat zur Folge, dass Radfahrende und Radtouristen in diesem großen
Gebiet gehandicapt sind. Haseldorf und Marsch werben mit Radtouren an der Elbe entlang nach Hamburg. Touristen werden von den Sperrzeiten überrascht. Von den Sperrzeiten betroffen sind
auch Radreisende, die in Hamburg einen Fernzug erreichen wollen, denn sie dürfen nicht nach Hamburg hineinfahren. Die Fahrräder tragen dabei das ganze Gepäck für eine längere Reise.
Im vergangenen Jahr erwischten Mitarbeiter der Hochbahn 478 Fahrgäste, die mit ihrem Fahrrad in der Sperrzeit unterwegs waren. 381 Vorfälle wurden bezahlt, das ergab Einnahmen von 7.775 Euro.
Wann sind die Sperrzeiten?
(S-, U-, A-Bahnen und in einigen Bussen)
Mo-Fr von 6-9 Uhr und von 16-18 Uhr
Ganztägig erlaubt ist die Fahrradmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember, während der Hamburger Sommerferien (nur Bahn, nicht Bus) sowie wenn
die Sicherheit nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht eingeschränkt oder belästigt werden.
