3G-Regel gilt nun auch in Kundenzentren der Bezirke

Der Eingang ins Bezirksamt Hamburg-Nord. Foto: FoTe Press

(ha). Hamburg hat die 3G-Pflicht auf Dienstleistungen mit Publikumsverkehr in öffentlichen Stellen ausgeweitet. Das betrifft unter anderem die bezirklichen Kundenzentren für Pass-, Ausweis-, Melde- und Ausländerangelegenheiten sowie die Standesämter genauso wie den Landesbetrieb Verkehr mit den Dienstleistungen wie der Beantragung und Ausgabe von Anwohnerparkausweisen, Führerscheinen und Kennzeichen. Ziel der Maßnahme ist es, den Infektionsschutz weiter zu erhöhen und dem Gesundheitsschutz der städtischen Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, noch mehr Rechnung zu tragen. Die neue 3G-Regelung gilt ab Montag, den 20. Dezember 2021.

In allen Einrichtungen der Hamburger Verwaltung mit Publikumsverkehr gilt künftig grundsätzlich die 3G-Regel nach §10h EVO. Zugang haben demnach nur noch Personen, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Als Nachweis gilt ein Impfausweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis eines PCR-​Tests oder ein, durch ein registriertes Testzentrum durchgeführter, negativer Schnelltest.

Ausnahmen von der Neuregelung gelten beispielsweise in den Polizeidienststellen und des Weiteren in bestimmten bezirklichen Kundendienststellen so etwa:

  • des sozialpsychiatrischen, schulärztlichen und jugendpsychiatrischen Dienstes,
  • des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes,
  • der Jugend- und Familienhilfe,
  • der Tuberkulose-Fürsorge, sowie
  • die Fachstellen für Wohnungsnotfälle und allgemeinen Sozialhilfe,
  • die Wohnpflegeaufsicht,  
  • die Hilfen zur Betreuung, der Straffälligen- und Gerichtshilfe,
  • das Fachamt Beratung, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz,
  • die Zahlstellen und
  • die städtischen Sportanlagen.

Für alle Bereiche greifen weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den Kundenzentren des LBV gilt prinzipiell eine FFP2-Maskenflicht. Bitte informieren Sie sich vor Ort über die jeweils geltende Regelung.

Weitere Infos

Die jeweils aktuelle gültige Hamburgische Eindämmungsverordnung (EVO) ist aufrufbar unter: http://www.hamburg.de/verordnung


Verleihung des Harburg Tellers 2021

Im Bild von links nach rechts: Regina Marek (stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung), Susanne Lindenlaub-Borck und Sophie Fredenhagen (Bezirksamtsleitung). Foto: ha/Bezirksamt Hamburg-Harburg

(ha). Der Harburg-Teller 2021 für besonderes Engagement im Bezirk Harburg wurde durch Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen an Frau Lindenlaub-Borck verliehen. Die Pastorin a. D. der Thomasgemeinde Hausbruch hat sich im Besonderen für Kinder- und Jugendliche eingesetzt.

Seit 1983 war Susanne Lindenlaub-Borck mehr als 37 Jahre als Pastorin in der Thomasgemeinde aktiv,  hat ihr gesamtes Berufsleben den Menschen in Süderelbe gewidmet und das weit über ihre kirchlichen Aufgaben hinaus. So ist sie langjährige Vorsitzende des Fördervereins Neuwiedenthal e.V. und gehört dem Leitungsteam der Initiative „Willkommen in Süderelbe“ an.

Frau Lindenlaub-Borck hat sich vor allem für junge Menschen in Süderelbe eingesetzt. Das unterstreicht beispielsweise ihren Einsatz für das Jugendcafé Neuwiedenthal, dessen Träger der Förderverein ist. Im Jugendcafé wird seit vielen Jahren vorbildliche Jugendarbeit für den Stadtteil geleistet. Eine fest verankerte Anlaufstelle für Jugendliche in Neuwiedenthal. Frau Lindenlaub-Borck ist nicht nur in ihrer Profession als Pastorin, sondern auch darüber hinaus im Ehrenamt immer dann zur Stelle, wenn Menschen Hilfe und Orientierung brauchen.

Mit dem Harburg Teller würdigen das Bezirksamt und die Bezirksversammlung Harburg das herausragende Engagement von Frau Lindenlaub-Borck für die Menschen im Bezirk Harburg.

Verleihung im Rathaus

Der Harburg Teller ist ein Preis, der von der Bezirksamtsleitung des Bezirksamtes Harburg im Rahmen des Harburg Empfangs neben dem Bürgerpreis der Bezirksversammlung verliehen wird. Der Harburg-Empfang konnte in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Übergabe und Auszeichnung durch den Harburg Teller hat am Montag, 2. August 2021 bei einem gemeinsamen Austausch im Harburger Rathaus stattgefunden.