Hamburg führt elektronische Akte in der Justiz termingerecht ein

Der Eingangsbereich der Staatsanwalrschaft Hamburg. Symbolfoto: FoTe Press

(ha). Sie ist ein Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz: Zum 1. Januar 2026 wurde die elektronische Akte erfolgreich und fristgerecht bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hamburg eingeführt. Zuletzt wurden unter anderem auch Strafsachen umgestellt, der Zivilbereich und weitere Verfahrensarten der ordentlichen Justiz bereits ab dem Jahr 2020 und die Fachgerichte ab 2021. In allen Bereichen, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, werden nun alle neu beginnenden Verfahren grundsätzlich elektronisch geführt. Damit muss Hamburg die „Opt-out“-Regelung nicht in Anspruch nehmen. Mit der E-Akte erfüllt Hamburg nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern setzt auch ein klares Zeichen für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Justiz.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Die E-Akte verändert die Arbeitsweise grundlegend. Sie bietet zeitgemäße Arbeitsbedingungen, ermöglicht schnellere Abläufe und effizientere Zusammenarbeit und ist die Grundlage dafür, KI noch stärker zum Einsatz zu bringen. Eine solche Transformation ist ein Kraftakt. Ich danke allen Beteiligten, die das möglich gemacht haben, und den Beschäftigten für ihr Engagement und ihre Offenheit, die eine derart große Veränderung erfordert. Auch wenn die Papierakten noch nicht überall verschwunden sind, wird die neue digitale Akte zur Regel. Sie steht für eine moderne und für die Zukunft gut aufgestellte Justiz.“

Die E-Akte ermöglicht den Justizbeschäftigten einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Akteninhalte. Dokumente können flexibel bearbeitet, strukturiert und ausgewertet werden, während der Akten- und Dokumententransfer deutlich beschleunigt wird. Rechtssuchende profitieren von einer komfortablen elektronischen Akteneinsicht in vollständig digital geführten Verfahren. Dank des frühzeitigen Umstiegs werden in Hamburg bereits mehr als 500.000 Verfahren digital bearbeitet. Hamburg geht dabei über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und hat die E-Akte auch in Verfahrensbereichen eingeführt, für die keine zwingende Vorgabe besteht – darunter das Hamburgische Verfassungsgericht.

Mit der E-Akte ist die Hamburger Justiz optimal aufgestellt, um die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern arbeitet die Justizverwaltung daran, innovative und KI-basierte Anwendungen bereitzustellen, die die Verwaltung und inhaltliche Aufbereitung von Akten weiter vereinfachen – beispielsweise durch automatisierte Metadatenvergabe und die Erkennung wesentlicher Inhalte. Entsprechende Projekte laufen bereits in der Hamburger Justiz.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2026 sind bundesweit nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 in fast allen Verfahrensbereichen der Justiz die Prozessakten elektronisch zu führen. Bereits bestehende Verfahren können in Papier zu Ende geführt oder mittels Hybridaktenführung elektronisch fortgesetzt werden. Eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage („Opt-out“-Regelung) soll es Bund und Ländern ermöglichen, ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 bestimmte Verfahren noch in Papierform zu beginnen – zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte.