Innenministerkonferenz berät über Fragen der inneren Sicherheit

Der Eingang des Congress Centers Hamburg (CCH). Mehrere Polizistinnen und Polizisten sind vor Ort. Foto: FoTe Press

(ha/mr). Die Innenministerkonferenz (IMK) gibt mit ihren Beschlüssen regelmäßig Leitlinien für die deutsche Innenpolitik vor und trägt damit zur Stärkung der inneren Sicherheit bei. Ab heute findet bei uns im Congress Center Hamburg die 225. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder statt, zu der Hamburgs Innensenator Andy Grote als Vorsitzender der IMK seine Amtskolleginnen und -kollegen aus den Ländern begrüßen wird.

Neben dem Bundesinnenminister, der traditionell als ständiger Gast bei den Sitzungen der IMK anwesend ist, nimmt in diesem Jahr auch erstmals der Bundesverteidigungsminister am Plenum (Freitag) und der anschließenden Pressekonferenz teil. Aufgrund des Zusammenwachsens von äußerer und innerer Sicherheit ist vorgesehen, das Bundesverteidigungsministerium und die Bundeswehr auch dauerhaft in die Strukturen der IMK miteinzubinden mit dem Ziel, die militärische und zivile Verteidigungsfähigkeit mit gleicher Konsequenz und Geschwindigkeit bis 2029 auszubauen.

Mehrere Hundewagen der Hamburger Polizei stehen am
Hintereingang des CCH. Auch Sprengstoff- und
Bombenentschärfungswagen sind auf dem Parkplatz platziert. Foto: FoTe Press

Die Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit und die wirksame Abwehr hybrider Bedrohungen stehen daher auch im Mittelpunkt der Konferenz. Insgesamt beraten die Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren über rund 80 Beschlussvorlagen, die von den Ländern eingebracht wurden. Auf der Tagesordnung stehen erneut Fragen der Migrationspolitik. Nach Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (kurz GEAS) geht es jetzt darum, die neuen Regeln effektiv in der Praxis umzusetzen. Darüber hinaus werden die Länder voraussichtlich auch über weitere Maßnahmen zur konsequenten Rückführung verurteilter Straftäter beraten. Hamburg setzt sich dabei als IMK-Vorsitzland für eine faire und konsequente Migrationspolitik ein, die weiterhin Integrationsperspektiven bietet und denen Schutz gewährt, die ihn wirklich benötigen, und umgekehrt den Aufenthalt beendet, wenn der Integrationswille und die Aufenthaltsperspektive fehlt und erst recht, wenn die Sicherheit in Deutschland gefährdet wird.

Weitere Themen betreffen die Befugnisse und Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, die Verbesserung der Sicherheit in Fußballstadien, die Bekämpfung und konsequente Strafverfolgung sexualisierter Gewalt und die Bekämpfung organisierter Kriminalität.

Hamburgs Innensenator Andy Grote, Vorsitzender der IMK: „Innere Sicherheit ist in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe und die Innenministerkonferenz ist die Plattform, in der wir als Innenressorts und Sicherheitsbehörden unsere Kräfte bündeln und gemeinsame Entscheidungen treffen. Wir müssen neben der militärischen auch die zivile Verteidigung als zweite gleichrangige Säule der Gesamtverteidigung ausbauen. Dazu gehört auch eine stärkere Verzahnung mit der Bundeswehr. Daher freue ich mich sehr, dass Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius meiner Einladung nach Hamburg folgen wird. Mein Ziel als IMK-Vorsitzender ist, dass wir auch diesmal die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit sicherstellen, die es braucht, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Das muss das Signal von Hamburg sein.“

Heute Vormittag waren bereits mehrere Polizistinnen und Polizisten damit beschäftigt, den Veranstaltungsort weiträumig abzusperren. Auch mehrere Fahrzeuge der Hamburger Hundestaffeln waren im Einsatz. Sämtliche Innenräume des Tagungsortes wurden nach Sprengstoff abgesucht.

Drohnenflugverbot während der Innenministerkonferenz 2026 in Hamburg

Für den Zeitraum vom 17. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 wird in Hamburg ein geografisches Gebiet eingerichtet, in dem der Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme untersagt ist. Geltungsbereich

Das Drohnenflugverbot gilt in dem festgelegten Bereich sowie eines seitlichen Abstandes von 100 Metern zu diesem Bereich. Drohnenflüge sind dort nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Einsatzleitung zulässig.

Näheres zum betroffenen Gebiet entnehmen Sie bitte der zusätzlich bereitgestellten Karte.

Zweck der Maßnahme

Die Maßnahme dient der sicheren Durchführung des polizeilichen Einsatzes sowie dem Schutz der Teilnehmenden und der Bevölkerung.

Hinweis für Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen

Betreiberinnen und Betreiber von Drohnen werden gebeten, vor geplanten Flügen die aktuellen luftverkehrsrechtlichen Veröffentlichungen zu prüfen und die geltenden Regelungen zu beachten.

Weitere Informationen zum betroffenen Gebiet werden über die einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Flugsicherung sowie über die digitale Plattform für unbemannte Luftfahrt bereitgestellt.


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