(ha). Über 554.000 Euro hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg seit 2021 für telefonische Dolmetschleistungen ausgegeben – bei stark steigenden Einsatzzahlen. Gleichzeitig bleiben zentrale Daten zu weiteren Einsätzen und Kosten unklar. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 23/3767, Drs. 3479) hervor.
Die Verteilung der Dolmetschereinsätze beim Jobcenter orientiert sich an den jeweiligen Tätigkeiten der Organisationsbereiche, insbesondere der Eingangszone, der Leistungsabteilung und der Arbeitsvermittlung. Bei Bedarf an sprachlicher Unterstützung wird der Telefondolmetscherdienst ad hoc und sprachspezifisch eingesetzt, um die Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden zu gewährleisten. Die Integrationsfachkräfte, bestehend aus Arbeitsvermittlerinnen, Arbeitsvermittlern sowie Fallmanagerinnen und Fallmanagern, übernehmen die Beratung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Gemäß § 14 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) sind die Jobcenter verpflichtet, erwerbsfähige Leistungsberechtigte umfassend zu unterstützen, indem sie ihnen eine Integrationsfachkraft zuweisen, die den individuellen Integrationsprozess steuert. Dieser Prozess erfordert in der Regel mehrere Beratungsgespräche, was zu einem wiederholten Bedarf an Dolmetscherdienstleistungen führen kann, insbesondere in der Anfangsphase oder bei kurzen Abständen zwischen den Gesprächen. Die Nutzung von Dolmetscherdiensten ist bei Jobcenter grundsätzlich auf die erste Antragstellung und das fortzusetzende Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung beschränkt.
Für eine nachaltige berufliche Eingliederung wird der Erwerb von Deutschkenntnissen als vorrangig angesehen, gemäß § 3 Abs. 4 SGB II. In jedem von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern begleiteten Erstgespräch wird den Kundinnen und Kunden ein passendes Förderangebot zum Erlernen der deutschen Sprache unterbreitet, wobei in der Regel die Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) empfohlen wird. Ziel dieses Kurses ist die Vermittlung allgemeinsprachlicher Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie Kenntnisse der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, sich sprachlich selbstständig im Alltag zurechtzufinden, alters- und bildungsadäquat Gespräche zu führen und sich schriftlich auszudrücken. Sollte das B1-Niveau nicht erreicht werden, werden weitere Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Abweichend von dieser Regelung wird im Einzelfall geprüft, ob Leistungsberechtigte mit dem Sprachniveau A2 GER, aber ohne B1-Niveau, bereits in eine Erwerbstätigkeit vermittelt werden können. Insbesondere wenn die angestrebte Tätigkeit auch ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen ausgeübt werden kann, wird eine unmittelbare Arbeitsaufnahme unter Berücksichtigung der individuellen Umstände unterstützt. Somit verfolgt das Jobcenter eine differenzierte Strategie, die einerseits die sprachliche Integration durch gezielte Förderangebote priorisiert und andererseits pragmatische Lösungen für die Arbeitsaufnahme
bei eingeschränkten Deutschkenntnissen ermöglicht. Die getroffenen Aussagen sind vor dem Hintergrund der dargestellten Prozesse, Ziele und Methodik deshalb aus Sicht der zuständigen Behörde belastbar.