
(ha). Am 1. April 2023 trat die Wohngeld Plus-Reform des Bundes in Kraft. Bereits nach den ersten Ankündigungen des Bundes zu der Reform im September 2022 hatte Hamburg behördenübergreifend erste Maßnahmen ergriffen und eine „Task Force Wohngeld“ gegründet. Um die mit der Wohngeld-Reform erwartete Zunahme an Wohngeldanträgen abzuarbeiten, wurde so bereits zum Dezember 2022 die Zentrale Wohngeldstelle (ZeWo) in der Billstraße in Hamburg Rothenburgsort eingerichtet. Nachdem Hamburg – auch durch die Einrichtung der Zentralen Wohngeldstelle – die Wohngeldreform erfolgreich umgesetzt hat, wird die ZeWo nun zum 31. März 2024 geschlossen. Seit dem 1. April werden alle Wohngeldanträge wieder im Regelbetrieb in den Bezirksämtern bearbeitet.
Seit dem 1. April 2024 sind die Bezirksämter, welche für alle Bürgerinnen und Bürger in zentralen Lagen gut erreichbar sind, wieder verantwortlich für Wohngeld-Anträge. Die derzeit noch offenen Anträge werden automatisch vom zuständigen Bezirksamt weiterbearbeitet. Die Antragsstellerinnen und Antragsteller müssen hierfür nicht tätig werden. Daneben können Anträge weiterhin online oder per Post an die Dienststelle oder auch bei anderen Hamburger Behörden zur Weiterleitung abgegeben werden. Die Hansestadt hatte zudem über 100 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die ZeWo eingestellt. Diese wechseln nun in die Bezirke.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die frühzeitige und behördenübergreifende Einrichtung der Zentralen Wohngeldstelle ZeWo war für Hamburg genau der richtige Schritt, um die gestiegene Anzahl an Wohngeldanträgen zu bewältigen und die Antragsstellenden zügig zu unterstützen. Durch die parallele Einführung einer digitalen Infrastruktur, die Einstellung von 100 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Einrichten einer Telefon-Hotline und eine umfangreiche Informationskampagne in verschiedenen Sprachen hat Hamburg die größte Wohngeld-Reform in der Geschichte der Bundesrepublik erfolgreich gemeistert. Die Abläufe sind nun verstetigt, die erste große Antragswelle abgearbeitet. Die Bezirksämter können nun zusätzlich zu den Bestandshaushalten im Wohngeld auch wieder die Neuanträge bearbeiten. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dafür gesorgt haben, dass die Wohngeld-Plus Reform in Hamburg erfolgreich umgesetzt wurde.“
Auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer meldet sich zu Wort
Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin: „Wir haben die Chance durch die Wohngeldreform genutzt. Deutlich mehr Hamburgerinnen und Hamburger haben jetzt Anspruch auf Wohngeld. Damit das Geld schnell bei den Menschen ankommt, die finanzielle Unterstützung benötigen, haben wir bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Zentrale Wohngeldstelle geschaffen. Sie hat für eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Anträge gesorgt. Von den hier erprobten Verfahrensweisen bei der Antragsbearbeitung können die Wohngeldstellen in den Bezirken nun profitieren.“
Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke: „Die große Erfolgsgeschichte der Wohngeldreform in Hamburg wurde durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Fachbehörden und den Bezirksämtern erreicht. Mit der zentralen Wohngeldstelle in der Anfangszeit konnten wir sehr vielen Hamburgerinnen und Hamburgern die dringend benötigte Unterstützung bei Miet- und Heizkosten schnell und effizient zukommen lassen. Mit dieser positiven Erfahrung wechseln die Mitarbeitenden nun wie geplant in die bestens aufgestellten Bezirksämter, um dort wieder die Anträge auf Wohngeld zu bearbeiten. Ich danke allen Mitarbeitenden in den Bezirksämtern für ihren Einsatz und den gut vorbereiteten Wechsel, damit Wohnen für alle bezahlbar bleibt und die Bürgerinnen und Bürger diesen wichtigen Service weiterhin niedrigschwellig und unkompliziert in Anspruch nehmen können.“
Hamburg hat die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte nach dem Inkrafttreten der Reform inzwischen mehr als verdoppelt. Zudem werden etwa 1.500 Neuanträge für das Wohngeld im Monat erwartet, die nun in den Bezirken bearbeitet werden.
Die durchschnittlichen Wohngeldauszahlungen in Hamburg sind von 218 Euro im Jahr 2022 auf derzeit zirka 400 Euro gestiegen. Die gesamten Wohngeldauszahlungen (ohne Heizkostenzuschuss) in Hamburg haben sich von etwa 38 Millionen Euro für das Jahr 2022 auf zirka 107 Millionen Euro für das Jahr 2023 erhöht. Für 2024 beabsichtigt die Stadt Hamburg etwa 160 Millionen Euro für Wohngeld bereitzustellen.
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eher geringen Einkommen. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete oder der finanziellen Belastung bei Wohneigentum durch eigenes Einkommen bestritten wird. Das umfasst neben Menschen mit einem geringen Einkommen insbesondere Menschen mit Altersbezügen.
Die Höhe des Wohngelds berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nach der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Eine Heizkostenkomponente ist in den Leistungen dauerhaft integriert.
Zuständig für Wiederholungs- und Neuanträge in Hamburg sind nun die Bezirke. Anträge können online, per Post, persönlich oder per E-Mail eingereicht werden. Zahlreiche Formulare, Hintergründe und Informationen bietet die Website www.hamburg.de/wohngeld. Wesentliche Informationen sind auf Englisch, Französisch, Ukrainisch, Russisch, Farsi, Arabisch und Türkisch übersetzt. Über die Hotline 040 / 428 28 60 00 beantwortet die Zentrale Wohngeldstelle Hamburg werktags von 8 bis 17 Uhr auch telefonisch Fragen zum Wohngeld und bietet Unterstützung etwa bei der Nutzung des Wohngeldrechners oder im Rahmen der Antragstellung. Diese Hotline bleibt bestehen.
