Beim Funkverkehr: Die Geheimsprache der Polizei

Ein Streifenwagen der Polizei im Einsatz. Symbolfoto: Röhe
(mr). An die Öffentlichkeit kam der Begriff „Nafri“ durch die Vorfälle zum Jahreswechsel in der Silvesternacht 2015/2016. Damals hatten sich mehrere mutmaßliche Nordafrikaner gezielt verabredet, um Hunderte Frauen sexuell zu belästigen. Auch in der Silvesternacht 2016/2017 hatte die Polizei Köln von „Nafris“ gesprochen, als zwischen 21 und 22 Uhr plötzlich mehrere Hundert arabisch aussehende junge Männer am Hauptbahnhof Köln ankamen. Außerdem schritt die Polizei ein, als in weiteren Zügen mutmaßliche „Nafris“ Richtung Domstadt gesichtet wurden. Für viele Menschen ist es vorbildliche Polizeiarbeit, weil von vorn herein verhindert wurde, dass sich wieder Hunderte Menschen zusammenrotten und dann gezielt Jagd auf Frauen machen, um sie sexuell zu bedrängen. Allerdings scheiden sich an dem Begriff „Nafris“ die Geister. Schert dieser Begriff schließlich alle afrikanisch aussehenden Menschen über einen Kamm. Diese Abkürzung bringt Menschenrechtler und einige Politiker auf die Palme. Es gab heiße Diskussionen in den sozialen Netzwerken über den Begriff „Nafri“, den die Kölner Polizei bei  Twitter („Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen.“) gepostet hat, um die Bevölkerung über aktuelle Ereignisse in der Silvesternacht zu informieren. „Nafri“ steht im Polizeijargon für „Nordafrikanischer Intensivtäter“. Was bei Außenstehenden allerdings teilweise für Empörung sorgt, ist für die Beamten tägliches Brot. Bei ihrem Funkverkehr (auch im Schriftverkehr) sprechen die Polizisten eine Art Geheimsprache und benutzten für fast jeden Vorgang Abkürzungen. In Hamburg stehen beispielsweise „ADD“ für „Auf dem Dienstweg“, die „AAH“ ist eine Alarmabteilung Hamburg, die aus zusammengezogenen Einheiten aller Hamburger Wachen besteht und derzeit vier Hundertschaften umfasst.
„AAK“ steht für Atemalkoholkonzentration. „ABC“ steht für Ärztlicher Beweismittelsicherungsdienst. Polizisten steigen in einen „FuStW“ oder „FustKW“, ihrem Funkstreifenwagen oder Funkstreifenkraftwagen. Haben Sie Sonder- und Wegerecht, dürfen sie bei ihren Fahrten die „Fackel“ oder „Leuchtreklame“ (Blaulicht) anmachen und den „FuStW“ selbstverständlich in die richtige „FaRi“ (Fahrtrichtung) lenken, damit er auch ja am richtigen „EO“ (Einsatz- oder Ereignisort) ankommt. Manche Polizisten sitzen in einem „WaWe“ (Wasserwerfer), SanKW (Sanitätskraftwagen), „SonderKW“ (Räumpanzer), „BeDoKW“ (Beweis- und Dokumentationskraftwagen), „GruKW“ (Gruppenkraftwagen), „BefKW“ (Befehlskraftwagen) oder fahren die Gefangenen in einem so genannten „GastKW“ (Gefangenentransporter). Immer wieder nehmen im Einsatz befindliche Beamte Kontakt zur „ELZ“(Einsatzleitzentrale) auf. Manches Mal finden Polizisten „NZG“(nicht zuzuordnende Gegenstände), treffen auf „TV (Tatverdächtige), führen dann eine ADV (Allgemeiner Datenvergleich im Rahmen einer Personenüberprüfung) durch und machen eine „POLAS-Anfrage“ (Personenabfrage mit Suchvermerk) und legen einer Straftat verdächtigte Person eine „Acht“ (Handschellen) an.  Hinterher wird mit „AFIS“ (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem) gearbeitet.
Die Polizisten haben sowohl mit einem „Ladi“ (Ladendieb), „FuD“ (Fahrer unter Drogeneinfluss), „GEWA“ (Gewalttäter), einer „HILOPE“ (Hilflose Person, inoffiziell), einer „GSL“ (Großschadenslage), einem „OLO“ (Obdachloser), einem „Exi“ (Exhibitionist) oder „GT“ (sowohl Geschlechtsteil als auch Gerichtstermin) zu tun. Mehrere Hundert Begriffe gehören zum Polizeijargon, um möglichst viele Informationen in kürzester Zeit unterzubringen. Die Abkürzungen und deren Bedeutung finden Sie beispielsweise hier.