Bewachungskosten vom Wohnhaus von Bundeskanzler Olaf Scholz

Der Polizei-Container, in dem Polizisten rund um die Uhr das Wohnhaus von Olaf Scholz bewachen. Kameras erfassen jeden, der die Straße in Altona passiert. Außerdem fahren Polizisten im Streifen- und Zivilwagen unregelmäßig an dem Objekt vorbei. Foto: FoTe-Press

(mr). Seit dem 8. Dezember 2021 ist er der neunte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland: Olaf Scholz. Neben seiner Dienstwohnung im Bundeskanzleramt in Berlin-Mitte hat Olaf Scholz seinen Hauptwohnsitz in Potsdam. Schon vor seiner Amtszeit als Bundeskanzler wohnte er mehrere Jahrzehnte in einer Altbauwohnung im Hamburger Stadtteil Altona. Dazu mehren sich kritische Stimmen, immerhin soll die Wohnung seit seiner Kanzlerschaft kaum noch genutzt beziehungsweise bewohnt sein.

Dennoch wird eben genau diese Privatwohnung im Rahmen einer Rund-um-die-Uhr-Bewachung jeden Tag gesichert. Auch der Abgeordnete Dirk Nockemann (AfD) moniert diesen Zustand und stellte eine Kleine Anfrage am 11. April an den Hamburger Senat, in welcher Höhe bislang Bewachungskosten entstanden sind.

Als Antwort gab der Senat bekannt: „Daten zu Personalstunden gemäß der Fragestellung liegen der Polizei Hamburg erst seit der Übernahme des Schutzauftrages durch die Landesbereitschaftspolizei am März 2022 vor. Vom 28. März 2022 bis 31. Dezember 2022 sind Personalstunden in Höhe von 21.336 entstanden. Vom 1. Januar 2023 bis 31. März 2023 belaufen sich die Personalstunden auf 7.424.“

Weiter teilt der Senat als Antwort auf die Kleine Anfrage mit: „Die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten werden nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. Auch ein prozentualer Anteil der Bewachungskosten an den der Polizei im Haushalt zur Verfügung gestellten Mitteln kann insoweit nicht ausgewiesen werden.“

Für die Bewachung der Wohnung beziehungsweise des Wohnhauses von Olaf Scholz werden ausschließlich Polizisten eingesetzt, keine privaten Wachdienste beziehungsweise Sicherheitsfirmen.

Auf die Frage, ob dem Senat der Hansestadt bekannt ist, wie oft die Wohnung in den vergangenen Jahren von Bundeskanzler Olaf Scholz genutzt worden ist, heißt es: „Nein, die Polizei Hamburg führt keine Statistik im Sinne der Frage.“