Blowjob in S-Bahn: so ungerecht urteilt eine Richterin

Symbolfoto: Das Gerichtsgebäude am Sievekingsplatz in der Innenstadt Hamburgs. Foto: FoTe-Press

(ds). Die Tat ereignete sich in Berlin am 22. April 2018: ein Liebespaar vergnügte sich ganz ungeniert in einem S-Bahnwaggon und sorgte für Empörung bei den anderen Fahrgästen. Vor ein paar Tagen kam es beim Amtsgericht Berlin zu einem Prozess. Dort verkündete die Staatsanwaltschaft zunächst den Vorwurf: Das Pärchen soll mit der S-Bahnlinie S 5 gefahren sein. gegen etwa 11.30 Uhr soll der Mann aufgestanden sein und seine Hose heruntergelassen haben. Es soll sich in Höhe des Bahnhofs Alexanderplatz zugetragen haben, dass die Frau dem Mann einen Blowjob gab.

Fahrgäste regten sich auf, darunter auch eine Mutter mit ihrem Kind. Passanten sprachen das Pärchen an und baten darum, den öffentlichen Sex zu unterlassen. Dabei soll das Pärchen aggressiv geworden sein. Ein Fahrgast habe daraufhin die Notbremse gezogen. Die Bundespolizei wurde verständigt und rückte zum Ostbahnhof an. Dort wurde das Paar von Beamten der Bundespolizei in Empfang genommen. Es wurde Strafantrag gestellt und fast genau ein Jahr später (10. April 2019) im Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde folgendes Urteil verkündet: Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183a) wurde der Mann zu einer Strafe von 3.600 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 60 Tagessätzen und der Strafhöhe (in diesem Fall 60 Euro) zusammen. Das Verfahren gegen die Frau wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 3.900 Euro eingestellt . 

Insgesamt zahlt das Pärchen also 7.500 Euro an Strafgeld. Allerdings ist der Mann in diesem Fall doppelt bestraft worden: er muss die Geldstrafe zahlen und ist zudem vorbestraft. Zwar wird die Vorstrafe nicht ins Bundeszentralregister (BZR) eingetragen und somit hat der Mann keinen Eintrag im selbigen – aber vorbestraft ist er dennoch. Anders bei der Frau. Ihr Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe eingestellt und sie ist somit nicht vorbestraft.

Kommentar: Zu diesem Vorfall in der S-Bahn gehören zwei Beteiligte: der Mann und die Frau. Beide hatten öffentlich Sex. Also müssen doch beide mit gleichen Konsequenzen rechnen. Es ist ein skandalöses und ungerechtes Urteil. Beide hatten Spaß miteinander. Warum hier nur der Mann strafrechtlich verurteilt wurde muss in Frage gestellt werden! Sicherlich hatte er sein Geschlechtsteil draußen und war für jedermann in der S-Bahn zu sehen. Das hatte er aber nur aufgrund der Frau, die ja offenbar ebenfalls das Bedürfnis hatte, ihn oral zu befriedigen. Wieso werden nicht beide Protagonisten fair und gerecht verurteilt?

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