(ha). Der Senat hat die Corona-Lage und die erforderlichen Schutzmaßnahmen erneut überprüft. Die Eindämmungsverordnung gilt unverändert bis Ende November weiter, wie es in einer Mitteilung der Sozialbehörde heißt. Dann soll erneut geprüft werden, ob eine Anpassung der Maßnahmen erforderlich ist. Erhebliche Veränderungen im Infektionsgeschehen, die eine Anpassung oder Ausweitung der bestehenden Maßnahmen begründen würden, sind derzeit nicht festzustellen.
Kriterien und Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt (§§ 28a und 28b IfSG). Eine Neufassung dieser Regelungen war im Oktober 2022 in Kraft getreten.
Bundeseinheitliche Kennzahlen zur Einschätzung dieser Indikatoren ergeben sich aus dem Pandemieradar, welches das Robert Koch-Institut zur besseren Datenerfassung und Darstellung erstmalig im zurückliegenden Monat online veröffentlicht hat und nun laufend aktualisiert. Dort werden zahlreiche nach dem § 28b IfSG zu berücksichtigende Indikatoren, wie zum Beispiel die 7-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz, R-Wert, die Auslastung der Intensivstationen und weitere Indikatoren für das Bundesgebiet insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer dargestellt. Die Angaben für das Bundesland Hamburg beruhen auf den Meldungen, die aus Hamburg an das Robert-Koch-Institut vorgenommen werden.
Die Angaben im Pandemieradar werden daher künftig die zentrale Datenquelle für die Lagebewertung und Berichterstattung in Hamburg sein. Die Corona-Eindämmungsverordnung enthält in der geltenden Fassung nur noch wenige Einschränkungen, wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Wer infiziert ist, muss sich zudem für die Dauer von fünf Tagen isolieren. Diese Basisschutzmaßnahmen sind am Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und kritischer Infrastrukturen insgesamt ausgerichtet.
Es handelt sich um die 78. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie tritt am Sonnabend, 29. Oktober, in Kraft. Angepasst wird nur der Gültigkeitszeitraum (bis zum 26.11.2022). Der Senat wird rechtzeitig eine erneute Bewertung der Lage unter Einbezug der gesetzlich vorgeschriebenen Indikatoren und weiterer Einschätzungen zu den im Infektionsschutzgesetz bestimmten Zielsetzungen vornehmen.
Die gültige Verordnung ist unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.