„Freitag der 13.“ ist bundesweiter Rauchwarnmeldertag

Ein solcher Rauchwarnmelder sollte nicht nur in jeder Wohnung vorhanden sein, sondern regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Foto: FoTe-Press

(ha). Die Feuerwehr Hamburg empfiehlt seit vielen Jahren Rauchwarnmelder (kurz RWM), als lebensrettende Frühwarneinrichtungen in den Wohnungen einzubauen. Seit 2010 ist der Einbau von Rauchwarnmeldern auch verpflichtend in der Hamburger Bauordnung festgelegt. Gleichzeitig kam es jedoch zu einer Erhöhung der Fehlalarme durch private Rauchwarnmelder. Wenn Einsatzkräfte bei einem Fehlalarm gebunden sind, treffen sie bei einem echten Brand womöglich später ein. Daher bitten wir alle Hamburgerinnen und Hamburger mitzuhelfen, die Anzahl der Fehlalarme möglichst gering zu halten. Im Flyer (siehe Anhang) sind die unterschiedlichen „Pieptöne“ dargestellt. Damit lässt sich ein Batterien Warnton von einem „echten“ Alarm unterscheiden. Bitte bei Batterie-Warnton nicht die Feuerwehr alarmieren! Eine regelmäßige Wartung und Prüfung hilft, Fehlalarme zu
vermeiden. Nach spätestens zehn Jahren sollten Rauchwarnmelder getauscht werden. Was tun, wenn es piept? Wenn Sie den Alarmton eines Rauchwarnmelders in Ihrer Wohnung hören und auch Brandrauch wahrnehmen, verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr.

Am Freitag, den 13. Juli ist übrigens bundesweiter Rauchmeldertag, Zeit, einmal die eigenen Melder auf Funktionsfähigkeit zu prüfen, wie die Feuerwehr Hamburg appelliert. Insbesondere in der Urlaubszeit hilft es, unnütze Fehlalarme zu vermeiden. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Melder voll funktionsfähig ist. Hierzu einfach den Testknopf am Melder so lange gedrückt halten, bis der Alarmton zu hören ist. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte ein Batterietausch notwendig sein. Bei Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht werden. Das kann jeder Bewohner selbst durchführen. Die gegebenenfalls angesetzte Überprüfung durch Fachfirmen bleibt davon unberührt.