Gericht entscheidet: Maßnahme der Polizei bei G20 war rechtswidrig

Ein Wasserwerfer (WAWE 10.000) der Hamburger Polizei im Einsatz. Foto: FoTe-Press

(ds). Richterlich wurde heute beschlossen: Hamburgs Polizei hat während des G20-Gipfels rechtswidrig gehandelt. Am Rande einer Demonstration wurden 15 Italiener vorsorglich in Gewahrsam genommen und konnten somit nicht weiter ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen. Gegen die polizeiliche Maßnahme hatte einzelne Personen nun vor dem Verwaltungsgericht geklagt – und Recht bekommen. „Der Kläger war Teil einer Gruppe italienischer Staatsangehöriger und hielt sich am Nachmittag des 8. Juli 2017 im Bereich der Abschlusskundgebung einer Versammlung auf. Die Polizei nahm den Kläger und die übrigen angetroffenen italienischen Staatsangehörigen in Gewahrsam und verbrachte sie zur Gefangenensammelstelle in Harburg. Der Kläger wurde am Abend des 9. Juli 2017 entlassen“, erklärt Max Plog, Sprecher der Verwaltungsgerichte Hamburgisches Oberverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag (Aktenzeichen 17 K 1823/18) die Rechtswidrigkeit dieser polizeilichen Maßnahme festgestellt. In der mündlichen Urteilsbegründung hat es seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, dass eine Ingewahrsamnahme nach dem allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen sei und daher dem Schutz des Versammlungsrechts unterstanden habe. Abgesehen davon hätten in Bezug auf die Person des Klägers keine Tatsachen vorgelegen, die die Annahme, von ihm gehe eine unmittelbare Gefahr aus, hätten rechtfertigen können. Schließlich sei auch nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eingeholt worden.

Wie Max Plog weiter mitteilt, kann die Beklagte (also die Polizei) innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat. In weiteren – parallel gelagerten – Verfahren soll eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im schriftlichen Verfahren ergehen.

Zweite Gerichts-Klatsche für die Polizei

Mit dem Gerichtsurteil wird die Hamburger Polizei, die Federführend für die Sicherung des G20-Gipfels agierte, bereits zum zweiten Mal von einem Gericht abgestraft. Bereits im September vergangenen Jahres wurde eine Ingewahrsamnahme von 44 Mitgliedern einer Jugendorganisation für unrechtmäßig erklärt, die mit einem Bus extra aus Nordrhein-Westfalen nach Hamburg angereist war und auf dem Weg ins Zentrum von Hamburg von der Polizei gestoppt wurde. Die Hamburger Polizei und Innensenator Andy Grote (SPD) hatten sich später für den Vorfall entschuldigt. Im Nachklang erklärte Ulf Wundrack, Sprecher der Hamburger Polizei, dass der Bus mit den Jugendlichen verwechselt worden sei. So habe es Hinweise auf zwei Busse mit vermummten Personen gegeben.