Gewalttat eines Polizisten beim G20: er ist nicht zu identifieren
(ha). Im Rahmen ihrer Prüfung sogenannter „G20-Polizeiverfahren“ hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg seit Juni 2018 nur wenige Bearbeitungsmängel festgestellt. Allerdings hielten auch nicht sämtliche Verfahrenseinstellungen einer […]