Polizei ermittelt G20-Täter nach Veröffentlichung von Fotos

Ein Wasserwerfer (WAWE 10.000) der Hamburger Polizei im Einsatz. Foto: FoTe-Press

(ha). Zu der am 13. Dezember 2018 begonnenen Öffentlichkeitsfahndung IV der Ermittlungsgruppe „Schwarzer Block“ hat es in der Zwischenzeit weitere Identifizierungen gegeben. Dies teilt die Polizei mit. Die Ermittlungen gegen die nun namentlich bekannten Beschuldigten werden fortgesetzt. Insgesamt sind seit Beginn der Fahndung nun 18 Personen der identifiziert, wie es in der Mitteilung weiter heißt.

Die aktuellen Bilder sind auf der Homepage der Polizei Hamburg 
unter www.polizei.hamburg einzusehen. Bisher werden in der Aufarbeitung der Geschehnisse im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel etwa 3.500 Ermittlungsverfahren geführt, davon etwa 780 Verfahren gegen zirka 880 namentlich bekannte Beschuldigte.


Bereits 45 switchh-Punkte in Hamburg

(ha). Das Soll ist erfüllt und die Planungen gehen weiter – an 45 switchh-Punkten in der Stadt können Hamburger mittlerweile bequem auf Sharing-Angebote der Partner car2go, DriveNow, cambio sowie – vorwiegend an Umsteigepunkten der Schnellbahn-Haltestellen – auf das StadtRAD zugreifen. Allein in diesem Jahr hat die HOCHBAHN mit Unterstützung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie in enger Abstimmung mit den Bezirken 30 neue switchh-Punkte errichtet – 28 davon
mitten im Quartier und somit nah am Bedarf der Nutzer.

Andreas Rieckhof, Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Wer in Hamburg zwischen Carsharing, StadtRAD, Bus und Bahn umsteigen möchte, kann heute schon aus dem Vollen schöpfen. Richtig attraktiv, und damit eine Alternative zum eigenen Auto, wird das Angebot erst recht, wenn der Wechsel möglichst einfach, bequem und flexibel ist. Deshalb statten wir immer mehr Orte in der Stadt mit switchh-
Punkten aus und versorgen sie mit Ladesäulen. Für die Mobilität von Morgen ist das ein wichtiger Baustein.“
Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der HOCHBAHN: „Mit dem Ausbau der switchh-Punkte ebnen wir den Weg für die zugehörige digitale Infrastruktur. Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren an einer Anwendung, die alle Mobilitätsangebote der Stadt integriert und so noch einfacher zugänglich macht. Diese smarte Verknüpfung aller Services hat das Potenzial, das eigene Auto überflüssig zu machen.“
In Ergänzung zu den zentralen switchh-Punkten, welche an ÖPNV-Knotenpunkten den Umstieg zwischen Bus, Schnellbahn sowie Bike- und Carsharing erleichtern, entstehen seit November 2017 zusätzlich switchh-Punkte in den Wohnquartieren. Direkt in den Quartieren wurden neue switchh-Punkte in Dulsberg, Eimsbüttel, Eppendorf, Hamm, Neustadt, Ottensen, St. Georg, St. Pauli und Winterhude errichtet sowie zwei weitere zentrale an der U2-Haltestelle Christuskirche und der neuen U4-Haltestelle Elbbrücken. Im kommenden Jahr sind neue switchh-Punkte unter anderem in Barmbek, Eilbek, Uhlenhorst, Winterhude, Hoheluft, Rotherbaum, Sternschanze, Eimsbüttel und Altona geplant.

Vor dem Ausbau der switchh-Punkte in den Quartieren wurden im Zuge des städtischen Projektes „firstmover.hamburg“ in Eimsbüttel und Ottensen Befragungen durchgeführt, um Kriterien für die Auswahl der Standorte zu ermitteln. Enge Abstimmungen mit den Bezirken und Projektpartnern lieferten zudem wichtige Erkenntnisse zur Lage und Gestaltung der neuen switchh-Punkte. Mit der Errichtung von Stellplätzen für Sharing-
Angebote in den Quartieren soll die Nutzung dieser einfacher und attraktiver gestaltet werden. Ziel ist Etablierung des Fahrzeug-Sharings als ideale Ergänzung zum ÖPNV und Alternative zum privaten PKW.


Neues Abstandsgebot für LKW auf der Köhlbrandbrücke

(ha). Ab 7. Januar 2019 wird auf der Köhlbrandbrücke ein neues Abstandsgebot für LKW eingerichtet. Im Bereich der so genannten Strombrücke – dem 520 Meter langen Mittelteil der Brücke – gilt dann ein Mindestabstand von 50 Metern für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Die Hamburg Port Authority wird die Maßnahme zeitlich befristet einrichten, bis notwendig gewordene Verstärkungen der Stahlbrücke erfolgt sind. Die HPA rechnen durch das Abstandsgebot nicht mit relevanten negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss.

Die Köhlbrandbrücke wurde 1974 als eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen im Hamburger Hafen eingeweiht. Seitdem hat die Verkehrsbelastung stark zugenommen. Aktuell passieren täglich etwa 38.000 Fahrzeuge die Brücke, deutlich mehr, als beim Bau angenommen. Um eine möglichst lange Nutzbarkeit der Brücke sicherzustellen, wurde im Jahr 2012 bereits ein Überholverbot für LKW erlassen. Zudem erfolgte bis Ende 2016 eine umfangreiche Sanierung der Köhlbrandbrücke. Wie eine statische Nachberechnung des Bauwerks jetzt zeigt, ist das neue Abstandsgebot dennoch notwendig.


Ed Sheeran erwirkt einstweilige Verfügung gegen Viagogo

(ha). Das Landgericht Hamburg hat der Ticketbörse Viagogo per einstweiliger Verfügung  verboten, für die Ed Sheeran-Konzerte 2019 in Deutschland (22. und 23.06. Hockenheim, 02. und 03.08. Hannover) Tickets mit der Behauptung anzubieten, es handele sich dabei um Eintrittskarten, die den Käufer zum Besuch eines Ed Sheeran-Konzertes berechtigen. Zudem darf Viagogo keine Tickets mehr zu angeblichen – tatsächlich aber nicht zutreffenden – Originalpreisen zum Kauf anbieten. Das teilt der Veranstalter der Konzerte, FKP Scorpio, mit.

Die Tickets für die vier deutschen Open Air-Konzerte von Ed Sheeran im kommenden Jahr sind erneut personalisiert und unterliegen einem Weiterverkaufsverbot, um überteuerte „Schwarzmarktpreise“ zu verhindern.
Ausschließlich über die offizielle EVENTIM-Weiterverkaufsplattform fanSALE können Fans ihre Ed Sheeran-Tickets unter bestimmten Bedingungen ab Januar 2019 zum Verkauf anbieten. Veranstalter FKP Scorpio hatte bereits bei Vorverkaufsstart konsequente Ausweiskontrollen beim Einlass zu den Konzerten im kommenden Sommer angekündigt, um die Gültigkeit der Tickets zu prüfen und darauf hingewiesen, Karten nur beim offiziellen Ticketanbieter zu kaufen und betont, dass Viagogo kein offizieller Ticketanbieter dieser Tour ist.

Folkert Koopmans, Geschäftsführer FKP Scorpio: „Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landgericht Hamburg sehr, die einen weiteren wichtigen Schritt zur Unterbindung des Schwarzmarkthandels und des Ticketpreiswuchers bedeutet und im Sinne von Künstler, Veranstalter und Fans ist. Wir werden Weiterverkäufe zu überhöhten Preisen und ungültige Tickets auch zukünftig konsequent bekämpfen, um im Schulterschluss mit den Künstlern, ihren Managements und anderen Veranstaltern den Musikfans auch weiterhin bezahlbare Tickets anbieten zu können.“

Unterstützt wird der Veranstalter von einer Kanzlei in Karlsruhe, die bereits mehrfach erfolgreich gegen das obige Unternehmen vorgegangen sei. Rechtsanwalt Markus Schütz: „Ed Sheeran ist bekannt dafür, massiv gegen den Schwarzmarkthandel vorzugehen, um seine Fans vor Abzocke zu schützen. Nicht einzelne Privatverkäufer sind das Problem, sondern solche, die die Karten von Anfang an in der Absicht kaufen, um damit Geld zu verdienen. Den Fans kann man nur raten, auf dem Schwarzmarkt nicht das Risiko einzugehen, zu Wucherpreisen ungültige oder gefälschte Karten zu erstehen.“