Hamburg gibt 779,1 Millionen für Flüchtlinge aus

Eine Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Harburg. Symbolfoto: Schmidt

(mr). Es sind enorme Kosten – auch wenn die Flüchtlingskrise vorbei sein mag. Stolze 779,1 Millionen Euro hat die Freie- und Hansestadt Hamburg im vergangenen Jahr für Flüchtlinge ausgegeben. Diese Zahl geht aus einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) an den Senat hervor. Dort heißt es, dass 147 Millionen Euro davon  der Bund trägt. Stolze 632,1 Millionen Euro muss der Hamburger Haushalt aufbringen. Es kommen aktuell zwar weniger Migranten nach Hamburg als in den Jahren zuvor und infolge dessen sinken die Kosten für die Erstversorgung. Allerdings steigen die Ausgaben für Integration, Abschiebungen, Kitas und Schulen. Etwa 50.000 Geflüchtete leben zurzeit in Hamburg. 33.300 davon in Erstaufnahmen und Folgeunterkünften. Für die Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen entstanden im vergangenen Jahr Kosten in Höhe von etwa 415 Millionen Euro. Zum Vergleich: im Jahr 2016 waren es etwa 375 Millionen Euro. In diesen Einrichtungen werden die Menschen voll verpflegt, auch die Kosten für Sicherheitsdienste und Reinigung der Unterkünfte schlagen zu Buche. Interessant: etwa 43 Millionen Euro zahlte Hamburg an Sicherheitsunternehmen. 35,5 Millionen Euro an Miete erhielten Unternehmen im Jahr 2017 für Containervermietungen. Mit gut 120 Millionen Euro schlägt der Bereich „Soziales“ bei den Kosten zu Buche. Darin enthalten sind die circa 77 Millionen Euro, die direkt an die Geflüchteten ausgezahlt wurden. Wie es in der Antwort des Senates heißt, handelt es sich hierbei um ein Taschengeld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die restlichen 43 Millionen fallen unter die Gesundheitskosten – etwa Honorare der Ärzte in den Erstaufnahmen.

Für Folgeunterkünfte zahlt die Stadt übrigens etwa 283 Millionen Euro. Circa 29.000 Menschen leben in diesen Einrichtungen, meistens in Doppelzimmern. Dort können die Flüchtlinge selbst kochen, Wäsche waschen und leben recht selbstständig. Regelmäßig steht ein kleines Team an Sozialmanagern für Fragen bereit. In diesen Unterkünften finden auch Wohnungslose unterschlupf – die Ausgaben lassen sich nicht nach „Kosten für Flüchtlinge“ und „Kosten für Wohnungslose“ trennen, wie der Senat mitteilt.

Die Kosten für minderjährige unbegleitete Ausländer (umA) liegen bei etwa 90 Millionen Euro. Bei diesem Klientel handelt es sich um junge Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, weil sie ohne Eltern oder sonstige Verwandte nach Deutschland geflohen sind. Hamburg unterstützt sie mit etwa 1,4 Millionen Euro in Form von Vormundschaften.

Der Betrieb des Abschiebegefängnisses am Flughafen kostete fast drei Millionen Euro. Eine halbe Million wurde freiwillig Ausreisenden für Tickets und Startkapital gegeben.


350 neue Wohnungen für Flüchtlinge

„Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Asylbegehrende am Hörgensweg“ steht auf dem Schild. 350 Wohnungen werden in diesen Tagen gebaut. Foto: FoTe-Press

(mr). Das Wort „Integration“ bedeutet eigentlich, dass jemand bewusst durch bestimmte Maßnahmen ein Teil einer Gruppe wird. Bei Flüchtlingen zum Beispiel wird von Integration gesprochen, wenn sie sich in Sportvereinen, dem Arbeitsmarkt oder einfach allgemein in dem neuen Land integrieren. Wie allerdings soll Integration erfolgreich sein, wenn Flüchtlinge in großflächigen Containerdörfern untergebracht oder neuerdings extra neue Wohnungen gebaut werden, in denen auf engerem Raum mehrere Hundert Flüchtlinge untergebracht sind? Das Bezirksamt Eimsbüttel hat den Bau von 350 Flüchtlingswohnungen am Hörgensweg (Eidelstedt) genehmigt, trotz Proteste der Anwohner. Es handelt sich um mehrere Flurstücke (949, 955, 6539, 2631 und 6541). Die Größe der Fläche beträgt 78.371 Quadratmeter und ist in privatem Eigentum. Der geltende Bebauungsplan (Eidelstedt 62) weist diese Fläche bislang als Gewerbegebiet aus, allerdings findet eine Anwendung von § 246 Absatz 10 BauGB Anwendung, damit Flüchtlinge und Asylbegehrende untergebracht werden können.

Die rot-grüne Koalition und die Linke befürworten das Bau-Projekt, während die CDU dagegen befürchtet, dass das Quartier dauerhaft zum sozialen Brennpunkt wird. 1.400 Menschen sollen in der geplanten Flüchtlingsunterkunft unterkommen –  in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sollen zudem zwei Kindertagesstätten geschaffen werden. 92 Einheiten ermöglichen nach Fertigstellung eine barrierefreie Unterbringung, wie aus den Plänen hervor geht. Die ersten Arbeiten an dem umstrittenen Projekt haben bereits begonnen. Mehrere Hundert Eidelstedter hatten bei der Vorstellung der Pläne des Senats lautstark protestiert. Sie hielten die Expressbauten für zu groß für eine Integration der Flüchtlinge – ursprünglich sollten etwa 3.000 Schutzsuchende auf dem Bauplatz in Eidelstedt unterkommen. Nach Angaben des Bezirksamtes umfasst das Gebäude-Ensemble mit einer Schallschutzwand zur Autobahn 23 insgesamt acht Baukörper, die durch Gartenhöfe und Erschließungshöfe städtebaulich gegliedert sind. „Hochwertige Aufenthaltszonen“ sollen am Ende der Baumaßnahmen entstehen, verspricht das Bezirksamt. Sieben Baukörper werden siebengeschossig, eines fünfgeschossig. Die Fassaden sollen mit farblich abgesetztem Verblendmauerwerk gestaltet werden. Jede Wohnung solle mit vier statt fünf Bewohnern belegt werden, so komme die Summe von 1.400 Flüchtlingen zustande.

Es gibt allerdings nicht nur Protest: Ehrenamtliche Helfer haben sich vernetzt und einen Dachverband „Hamburg integriert“ ins Leben gerufen. Die BürgerStiftung Hamburg hat in Kooperation mit dem „Mentor.Ring Hamburg e. V.“ das Projekt „Landungsbrücken für Geflüchtete – Patenschaften in Hamburg stärken“ gegründet.

Weitere Informationen zu dem Thema Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen finden Sie hier.


Hamburg braucht neue Schöffinnen und Schöffen

(ha). Von wegen Elfenbeinturm und bürgerfern – das ehrenamtliche Engagement der Hamburger Schöffinnen und Schöffen ist ein elementarer Bestandteil der Hamburger Justiz und der Rechtsprechung. An vielen Gerichten wird durch das Mitwirken von Schöffinnen und Schöffen Rechtsprechung überhaupt erst möglich. Jetzt beginnt die neue Bewerbungsphase. „Unser Rechtsstaat ist das Fundament für unser freiheitliches Leben, für unsere offene Gesellschaft, wie wir sie gewohnt sind und wie wir sie kennen – und leben! Das Besondere an unserem Rechtsstaat ist, dass die Justiz nicht in einem Elfenbeinturm haust, sondern mitten in der Gesellschaft verankert ist, und durch unser aller Engagement lebt und lebendig wird. Schöffinnen und Schöffen sind ein unverzichtbarer Teil unserer heutigen Rechtsprechung und unserer intakten unabhängigen Justiz. Ohne sie – und ohne die richterliche Unabhängigkeit – gibt es keinen Rechtsstaat. Bei der Rechtsprechung an vielen Gerichten sind wir auf die Hamburgerinnen und Hamburger angewiesen. Wir brauchen ihre Zeit und ihr Engagement als Schöffen – ohne sie geht es nicht!“, sagt Justizsenator Till Steffen. Etwa 4.000 Schöffinnen und Schöffen werden gebraucht. Die kommende Amtszeit ist vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Eine Bewerbung für das Schöffenamt ist ab sofort bis Ende März 2018 bei den Bezirksämtern möglich. Insgesamt werden circa 8.000 Kandidatinnen und Kandidaten benötigt, aus dessen Kreis dann die Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Seit Ende Januar verschicken die Bezirksämter die Bewerbungsbogen per Post.

„Das Schöffenamt ist eine Bürgerpflicht. Ich möchte deshalb ausdrücklich an alle interessierten Hamburgerinnen und Hamburger, die sich die Ausübung dieses verantwortungsvollen aber auch sehr spannenden Ehrenamtes vorstellen können, appellieren, sich bei ihrem jeweiligen Bezirksamt zu bewerben“, sagt Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte Falko Droßmann.

Für die diesjährige Wahl werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für mehrere Tätigkeitsfelder gesucht:

  • Schöffinnen und Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die bei der Verhandlung und der Urteilsfindung beim Amts- bzw. Landgericht mitwirken
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.
  • Ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die bei Rechtsstreitigkeiten im Verwaltungs- beziehungsweise Oberverwaltungsgericht mitwirken.

Die Mitwirkung der Schöffen und ehrenamtlicher Richterinnen und Richter erhöht die Unabhängigkeit der Gerichte und trägt zur Lebensnähe, Plausibilität, Transparenz und Akzeptanz von Verfahren und Entscheidung bei. Insbesondere die Sachkunde ehrenamtlicher Richter im Wirtschafts- und Arbeitsleben fördert die Qualität der Tatsachenfeststellungen und die Kommunikation unter den Verfahrensbeteiligten.

Die Vorsitzende des Landesverbands Nord e.V. Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Petra Pinnow sagt: „Das Schöffenamt ist ein sehr anspruchsvolles und spannendes Ehrenamt. Als Schöffin oder Schöffe begegnet man Menschen aller Facetten und hilft der Justiz, Gerechtigkeit auch im Namen des Volkes zukommen zu lassen. Als Schöffe lernt man, dass jeder Mensch in Situationen kommen kann, Unrecht zu begehen.“ Das Ehrenamt des Schöffen soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Damit zeigt Hamburg, dass sich unser Rechtsstaat und unser demokratisches System unter anderem auch durch die Vielfalt seiner Gesellschaft auszeichnet.

Hintergrund

Alle Schöffinnen und Schöffen üben ihr Ehrenamt für fünf Jahre aus und werden durch das Gericht in der Regel nicht mehr als zwölf Sitzungstage pro Jahr eingesetzt.

Für keines der genannten Ehrenämter ist eine juristische Vorbildung erforderlich. Im Gegenteil: Die Mitwirkung und das Mitentscheiden von Bürgerinnen und Bürgern ohne eine juristische Ausbildung sind gerade deshalb so gewünscht, weil diese ihre jeweilige Lebens- und Berufserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte einbringen sollen. Lediglich die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Anforderung braucht nicht schul- oder berufsmäßig erworben zu sein.

Für die Zeit der Gerichtsverhandlung sind die Schöffen/innen, Jugendschöffen/innen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter/innen dem anwesenden Berufsrichter/in gleichgestellt und tragen gleichberechtigt die Verantwortung für die Entscheidungen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat sie für die Zeit ihres Einsatzes freizustellen. Für ihren Einsatz erhalten sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.)

Die Justizbehörde wird alle gewählten Schöffinnen und Schöffen im Vorwege schulen und mit Informationsmaterial versorgen. Darüber hinaus stehen während der Amtsperiode in allen Gerichten die Schöffengeschäftsstellen für Fragen zur Verfügung.

Alle Informationen zum Ablauf der Schöffenwahl, das Bewerbungsprocedere sowie die Bewerbungsformulare sind ab sofort für alle Hamburger auf der Webseite https://www.hamburg.de/schoeffenwahl zu finden.


Kinder haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt

(ha). Die Stiftung Mittagskinder schreibt in 2018 wieder ihren Kinderschutzpreis HELDENHERZ aus. Der Medienpreis ist mit insgesamt  20.000 Euro dotiert und wird für journalistische Beiträge zu Kinderrechten und Kinderschutz aus den Bereichen Print, Fernsehen, Radio und und Online vergeben, die in Deutschland veröffentlicht worden sind.
Die Preisverleihung findet im Herbst 2018 im Hamburger Rathaus statt. HELDENHERZ-Schirmherrin ist die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit.

Unsägliches ansprechen. Aufrütteln. Aktiv werden. „Immer wieder müssen wir durch aktuelle Nachrichten erfahren, dass Kindern Unrecht angetan wird, dass sie grausam misshandelt oder missbraucht werden – oft gerade durch Menschen, denen sie als Schutzbefohlene anvertraut wurden. Solche Gewalttaten sind unfassbar und beschämend für unsere Gesellschaft“, kritisiert Susann Grünwald, Vorsitzende der Stiftung Mittagskinder. „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt. Bei allem Respekt vor der Privatsphäre tritt unsere Stiftung Mittagskinder dafür ein, dass der Kinderschutz und die Beachtung der Kinderrechte in der Mitte der
Gesellschaft als Verantwortung wahrgenommen werden“. Die Stiftung Mittagskinder will mit dem HELDENHERZ-Preis ein nachhaltiges Zeichen für den Kinderschutz und die Beachtung der Kinderrechte setzen. Um die Medien zu einer entsprechenden Berichterstattung anzuregen, vergibt die Stiftung Mittagskinder ihren Kinderschutzpreis HELDENHERZ in 2018 als Medienpreis in vier Preiskategorien. Ab sofort können bis zum 31. Juli 2018 journalistische Beiträge eingereicht werden, welche unsere Gesellschaft für Kinderrechte und den Schutz von Kindern vor körperlicher oder seelischer Gewalt sensibilisieren.

Alle Einzelheiten für Bewerbungen sind nachzulesen unter:  www.HELDENHERZ.hamburg/  Seit der Gründung im Jahr 2004 wurde die Stiftung Mittagskinder selbst bereits zwölfmal für ihre Arbeit zum Schutz von Kindern vor sozialer Benachteiligung und Ausgrenzung öffentlich ausgezeichnet. Die Stiftung Mittagskinder wurde gegründet, um sozial benachteiligten Kindern bessere Chancen bei der Gestaltung ihres Lebensweges zu ermöglichen. Informationen finden Sie unter www.stiftung-mittagskinder.deund www.HELDENHERZ.hamburg.


Flüchtlinge bekommen bis zu 25.000 Euro für Selbständigkeit

Eine Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Harburg. Foto: Schmidt

(mr). Das Bundesland Berlin macht es vor, vielleicht ziehen bald auch andere Bundesländer nach: Flüchtlinge können von der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Kredit für eine Unternehmensgründung bekommen – wenn sie ein Unternehmen in Berlin gründen. Auch Migranten mit befristetem Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis können das Angebot der Bank nutzen. In einer Pressemitteilung heißt: „Die Mikrodarlehen der IBB betragen maximal 25.000 Euro und zeichnen sich durch eine einfache Antragstellung sowie eine schnelle Kreditentscheidung aus und werden überwiegend für die Finanzierung von Gründungsvorhaben eingesetzt.“ Die Darlehenslaufzeit betrüge im Normalfall sechs Jahre, im Rahmen der Flüchtlingsvariante sind aber auch kürzere Laufzeiten möglich, heißt es in der Mitteilung. Der KMU-Fonds wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Investitionsbank Berlin (IBB) finanziert. „Flüchtlinge kommen häufig aus Ländern, in denen die Selbstständigkeit eine viel höhere Bedeutung für die Existenzsicherung hat, als in den westlichen Industrieländern. Sie bringen deshalb oft ein Talent zur Selbstständigkeit mit und sollen durch das Förderangebot in die Lage versetzt werden, dieses in unsere Gesellschaft einzubringen“, erläutert der IBB-Vorstandsvorsitzende Jürgen Allerkamp das neue Förderangebot. „Mit der Öffnung unseres Mikrokredit-Angebots für Geflüchtete wollen wir einen Beitrag zu einer erfolgreichen Integration und wirtschaftlichen und finanziellen Selbständigkeit der Geflüchteten leisten“.

Ob auch das Bundesland Hamburg eine Förderung dieser Art für Flüchtlinge in die Selbständigkeit vorsieht, ist derzeit nicht bekannt. Fakt ist: Selbständige, die im Bezug von ALG 2 sind, können ein Darlehen in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragen. Diese Unterstützung kann gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Diese Leistung ist eine „Kann“-Leistung – sie hängt also vom Sachbearbeiter ab. Darüber hinaus kann der Sachbearbeiter ein so genanntes Einstiegsgeld beantragen. Der Betrag kann bis zu 50 Prozent des Regelsatzes nach § 20 Abs. 2 SGBII (aktuell 409 Euro, Stand November 2017) ausmachen und wird längstens 24 Monate gezahlt.

Während die Selbständigkeit bei Flüchtlingen offenbar fokussiert wird („die Selbstständigkeit hat eine viel höhere Bedeutung für die Existenzsicherung als in den westlichen Industrieländern“) sind diejenigen Selbständigen, die mit ALG 2 „aufgestockt“ werden und ihre Hilfebedürftigkeit beenden wollen, intern ein Dorn im Auge. Sie werden in sinnfreie Maßnahmen gesteckt (lesen Sie hier den Artikel) und sollen möglichst dazu gebracht werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben.


Prominente entdecken Hamburg als Fahrradstadt

(mr). Immer mehr Menschen satteln um aufs Fahrrad. Sportliche Aktivität, keine Fahrtkosten und vor allem immer an der frischen Luft. Fahrradfahren macht Spaß und hält fit. DasNandini MitraFabrian Harloffsehen auch immer mehr Prominente so. Fabian Harloff (Foto links) zum Beispiel ist bekennender Radfahrer. „Ich wohne im Stadtteil Rothenbaum und fahre gerne weite Strecken mit dem Fahrrad“, sagt der Schauspieler (bekannt aus der Kinderserie TKKG und Notruf Hafenkante). „Es macht mir viel Spaß entlang der Alster und Elbe entlang zu fahren – da kommen schon mal einige Kilometer am Tag zusammen.“

Auch TV-Moderatorin Nandini Mitra fährt sehr gerne mit dem Fahrrad durch Hamburg. „Ich wohne in Eimsbüttel und kurve gerne mal eine Runde durch meinen Bezirk. Bis zu 20 Kilometer schaffe ich am Tag – dann bin ich fertig“, sagt Nandini Mitra. Sie selbst hat zurzeit ein Herrenfahrrad mit dem sie kreuz und quer durch Hamburg fährt. „Mein Wunsch ist allerdings ein Tandem, mit dem ich dann mit meinem Freund fahren kann.“ Warum ein Tandem? Das wollte die Hamburger Allgemeine Rundschau wissen. „Es macht wahnsinnig viel Spaß auf einem Tandem zu fahren. Hinten sitzt der Kopf, vorne der Fahrer. Ich sag dann, wo es lang geht…“.

Auch Schauspieler Wolfgang Stumph fährt gerne Fahrrad. „Es hält jung und man ist immer an der frischen Luft. Beim Radfahren kann iWolfgang Stumphch ideal abschalten“, sagt der Schauspieler („Stubbe – von Fall zu Fall“). Auch in Hamburg fährt Wolfgang Stumph Fahrrad. Unser Foto zeigt ihn bei Dreharbeiten für eine Folge derAlena GerberKrimiserie „Stubbe – von Fall zu Fall“ in Moorfleet. Wenn Radfahren aus zeitlichen Gründen in der Freizeit nicht geht, dann wenigstens während der Arbeit fürs Fernsehen.

Moderatorin Alena Gerber steigt auch sehr gerne aufs Fahrrad. „Ich fahre zwar gerne im Sommer mit dem Motorrad, aber mit dem Fahrrad zu fahren bringt mir genauso viel Spaß“, sagt das Model. Die junge Frau aus Bayern kam kürzlich nach Hamburg, um die Werbetrommel fürs Radfahren zu drehen. „Ich liebe Hamburg. Früher hab ich sogar mal in der Stadt gewohnt. Eine tolle Stadt, in der man mit dem Fahrrad wunderbar fahren kann“, sagt Alena Gerber.


 

Esko Horn neuer Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg

(ha). Esko Horn ist am 1. Oktober 2017 in sein neues Amt als Präsident am Arbeitsgericht Hamburg eingeführt worden, wie die Justizbehörde mitteilt. Horn (43) studierte von 1995 bis 1999 Jura in Köln und ist bereits seit 2013 Vizepräsident des Arbeitsgerichts gewesen. Esko Horn folgt auf Eveline von Hoffmann, die zuvor neun Jahre dem Arbeitsgericht als Präsidentin vorstand. Nach seinem Studium, dem juristischem Vorbereitungsdienst und seiner Promotion in Köln absolvierte Horn sein Rechtsreferendariat ebenfalls in der Stadt am Rhein. Von 2002 bis 2004 war Horn als Rechtsanwalt und Repetitor in Münster tätig. Danach begann er seine richterliche Laufbahn als Richter im höheren Justizdienst am Arbeitsgericht Hamburg. 2005 folgten zwei kurze Zwischenstationen in der Großen Strafkammer am Landgericht sowie in der Justizbehörde Hamburg. Seine Arbeit als Richter am Arbeitsgericht nahm Horn 2006 wieder auf und führte diese bis 2011 aus. Danach wechselte er als Leiter des Justitiariats in die Justizbehörde Hamburg, bis er im Oktober 2013 als Vizepräsident an das Arbeitsgericht berufen wurde. Horn ist zudem qualifizierter Mediator und Güterichter und engagiert sich seit vielen Jahren für die Juristenausbildung in Deutschland. Er folgt als neuer Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg auf Eveline von Hoffmann, die seit 2008 dem Arbeitsgericht als Präsidentin vorstand und im Juni verabschiedet wurde.  Justizsenator Till Steffen gratuliert: „Seit mehr als 13 Jahren ist Esko Horn in der Hamburger Justiz tätig. Zweimal hat er bei seinen Abordnungen in die Justizbehörde im Bereich des Justitiariats nicht nur seine fachliche Exzellenz unter Beweis stellen können, sondern auch seine Fähigkeit, wertschätzend mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen und dabei gleichzeitig mit großer Einsatzbereitschaft Führungsaufgaben zu übernehmen. Seine große Arbeitsfreude und sein persönliches Engagement sind ansteckend und überzeugend. Aufgrund seiner Erfahrungen und bisherigen Leistungen bin ich davon überzeugt, dass er auch das Amt des Präsidenten am Arbeitsgericht Hamburg sehr gut meistern wird. Ich wünsche ihm alles Gute, viel Erfolg und auch Freude bei der Bewältigung seiner Aufgaben.“


Projekte mit Vorbildcharakter aus Hamburg ausgezeichnet

Eine hochkarätig besetzte Jury wählte die 100 Preisträger aus etwa 1.000 eingereichten Bewerbungen aus. Foto: ha/Bernd Brundert

(ha). Unter dem Jahresmotto „Offen denken – Damit sich Neues entfalten kann“ sind in Berlin 100 Projekte aus ganz Deutschland ausgezeichnet worden. Die Gewinner, darunter auch fünf Ideen aus Hamburg, zeigen, wie durch Experimentierfreude, Neugier und Mut zum Umdenken zukunftsweisende Innovationen entstehen können. Die 100 ausgezeichneten Projekte reichen von einem intelligenten Infektionsschutz in Krankenhäusern, hin zu einer offenen Plattform für Energiedaten, einer Virtual-Reality-App für den Biologieunterricht oder einer Online-Zeitung von und für Geflüchtete. Die Vielfalt der „Ausgezeichneten Orte“ spiegelt das große Potenzial von Offenheit für unsere Gesellschaft wider. Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stellte den Vorbildcharakter der Preisträger heraus: „Demokratie ist die Staatsform der Mutigen – und derer, die die Fähigkeit haben, sich offen in neue Wirklichkeiten einzufühlen, Anpassungsfähigkeit beweisen und Gestaltungswillen an den Tag legen.“  Seine zusätzliche Würdigung drückte er in Form einer von ihm unterschriebenen Urkunde aus, die alle 100 Preisträger in diesem Jahr erhalten.

Innovationen im Rampenlicht

Die 100 Preisträger erwartet ein Wettbewerbsjahr voller Höhepunkte und Unterstützung: „Deutschland – Land der Ideen“ sowie ein Bankunternehmen helfen dabei, ihr Projekt ins Rampenlicht zu rücken. Darüber hinaus profitieren die Preisträger vom Netzwerk des Wettbewerbs und werden zu exklusiven Veranstaltungen eingeladen. Sie dürfen mit dem Gütesiegel „Ausgezeichneter Ort im Land der Ideen“ für sich werben und erhalten so die Chance, neue Kunden, Partner, Sponsoren oder Mitglieder zu gewinnen. Erstmals können sich Preisträger im Rahmen des Deutsche Bank „Made for Good“-Chancenprogramms von Experten und in Seminaren beraten lassen – etwa zum Thema „Crowdfunding“, möglichen Mentorenprogrammen oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Einzelheiten zu den fünf ausgezeichneten Hamburger Unternehmen finden Sie hier.


Apell der Feuerwehr: Rauchmelder warten

(mr). In Hamburg gibt es über 1.000.000  Haushalte, die in den vergangenen Jahren auf Grund der eingeführten Rauchwarnmelderpflicht in der Hansestadt mit privaten Heimrauchmeldern ausgestattet worden sind. Dies ist aus Sicht der Feuerwehr Hamburg sehr erfreulich – schließlich gibt es unzählige Beispiele dafür, dass Rauchwarnmelder dafür gesorgt haben, dass Bewohner sich entweder rechtzeitig retten konnten oder von der Feuerwehr vor dem Erstickungstod gerettet wurden. Die Feuerwehr Hamburg appelliert allerdings dringend an alle Besitzer von Rauchwarnmeldern, dass diese regelmäßig gewartet werden sollten. Denn leider komme es immer wieder vor, dass die Feuerwehr zu Fehlalarmen ausrücke, da die Nachbarn oftmals das schrille Warnsignal (bei fast leeren Batterien) als Feueralarm wahrnehmen, den  Notruf 112 wählen und die Feuerwehr anfordern. Die Feuerwehr Hamburg ist laut einer Pressemitteilung im Jahr 2013 über 1.500 mal zu Einsätzen dieser Art ausgerückt, bei denen die Wohnungseingangstüren, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, oftmals gewaltsam geöffnet werden musste, um die Wohnung zu überprüfen. Diese Schäden hätten verhindert werden können, wenn die Rauchmelder rechtzeitig mit neuen Batterien ausgestattet worden wären. Hinzu kommt der Umstand, dass der Löschzug in dem Revier bei einem solchen Einsatz nicht für tatsächliche Schadenslagen zur Verfügung steht.
Die Feuerwehr Hamburg hat festgestellt, dass die Einsatzzahlen hinsichtlich Fehlalarme bei privaten Rauchwarnmeldern in den Sommermonaten (insbesondere in der Ferienzeit) signifikant steigen. Dass habe aus Sicht der Feuerwehr damit zu tun, dass viele Bürger zum einen im Urlaub sind, zum anderen halten sich die Menschen bei schönem Wetter auch viel mehr im Freien auf.