Hamburg passt Isolations- und Quarantäneregelungen an

Das Rathaus in der Hamburger Innenstadt. Foto: FoTe-Press

(ha). Das Robert Koch-Institut hat die Empfehlungen zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2 geändert. Hamburg passt deshalb seine Vorgaben zur Isolation und Quarantäne in der Coronavirus-Eindämmungsverordnung hieran an. Eine Absonderung (Isolation) infizierter Personen ist nur noch für die Dauer von fünf Tagen vorgeschrieben. Allerdings wird empfohlen, die Absonderung bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig fortzusetzen. Die Quarantäne von Kontaktpersonen entfällt, stattdessen wird zu regelmäßigen Testungen geraten. Die Coronavirus-Eindämmungsverordnung wurde entsprechend angepasst. Die Änderungen treten am 5. Mai 2022 in Kraft.

Wessen Selbsttest positiv ausfällt, muss sich umgehend isolieren und einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Teststelle oder einen PCR-Test durchführen lassen. Wird die SARS-CoV-2-Infektion hierdurch bestätigt, ist eine Isolierung von fünf Tagen zu Hause verpflichtend vorgeschrieben. Das gilt aufgrund der Coronavirus-Eindämmungsverordnung (Teil 5) – einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt bedarf es nicht.

Allerdings wird empfohlen, auch nach Ablauf von fünf Tagen die Absonderung erst dann zu beenden, wenn eine Testung mittels Schnelltest ein negatives Ergebnis gezeigt hat. Haushaltsmitgliedern von infizierten Personen wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und sich fünf Tage lang täglich mittels Schnelltest zu testen. Eine Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen besteht nicht mehr.

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanten Pflegediensten und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt ebenfalls eine fünftägige Pflicht zur Absonderung. Allerdings ist ein negativer PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufgetreten sein. In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.

Des Weiteren wird die Maskenpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe dahingehend angepasst, dass grundsätzlich bei der Arbeit das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend ist. Eine FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bei Tätigkeiten in der Nähe von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern bestehen.

Die geänderten Regelungen treten am morgigen Donnerstag, 5. Mai 2022 in Kraft und sind in Kürze online unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.


10-jähriges Kind sexuell missbraucht – Polizei sucht Zeugen

Ein Polizist zeigt auf das Emblem der Hamburger Polizei. Symbolfoto: FoTe-Press

(ha). Die Polizei fahndet nach einem bislang unbekannten Mann, der am frühen Donnerstagabend (28. April) in Altona ein 10-jähriges Mädchen mutmaßlich sexuell motiviert angegangen sein soll. Die Polizei geht erst heute mit einer Zeugensuche in die Öffentlichkeit und teilt mit, dass nach den bisherigen Erkenntnissen das Kind das Treppenhaus seines Wohnhauses an der Eckernförder Straße betrat, als der unbekannte Täter ihm folgte und es auf unsittliche Art und Weise berührte.

Aufgrund der Schreie und der Gegenwehr der 10-Jährigen ließ der Mann von ihr ab und flüchtete zu Fuß in Richtung Langenfelder Straße. Die Geschädigte wurde bei der Tatausführung nicht verletzt.

Umfangreiche polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nach dem Verdächtigen führten nicht zum Antreffen des Mannes.

Der Täter wird folgendermaßen beschrieben: etwa 30 Jahre alt, zirka 180 Zentimeter groß, normale Figur –
dunkler Teint, dunkle Haare, gepflegtes Äußeres. Er trug schwarze Bekleidung und ein schwarzes Cap mit dem Schirm nach hinten. Die Ermittlungen werden an der Fachdienststelle für Sexualdelikte (LKA 42)
geführt und dauern an.

Zeugen, die Angaben zur Tat machen oder Hinweise auf den Täter geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 040 / 428 65 67 89 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an einer Polizeidienststelle zu melden.


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