„Hier haben die wilden Tiere Vorfahrt“

Ein Nashorn im Safaripark Knuthenborg in Dänemark. Foto: FoTe-Press

Der Reisetipp Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau

Tagesfahrt in den Safaripark Knuthenborg: „Hier haben die wilden Tiere Vorfahrt“

Urlaub, mach mal Urlaub” – ganz nach dem Motto des Schlagers von Ulla Norden ist es ein Leichtes, mal eben einen Abstecher in einen der größten Safariparks Europas zu machen: den VogelfluglinieSafaripark Knuthenborg in Dänemark. Sie denken jetzt „Dänemark ist doch viel zu weit weg“? Sie irren sich. Möglichkeiten gibt es viele einen Kurztripp ins benachbarte Dänemark zu machen. Vom Hamburger Hauptbahnhof aus fährt ein Zug nach Fehmarn. Oder Sie fahren mit dem Auto auf die Autobahn 1 direkt auf die Insel Fehmarn. In beiden Fällen nutzen Sie einfach die Fährverbindung von Puttgarden (Fehmarn) nach Rødbyhavn (Dänemark). Von dort geht es über die Autobahn E47 etwa eine Dreiviertelstunde in den Safaripark.

Das Foto zeigt eine Schiffsfahrt auf der sogenannten Vogelfluglinie – sie dauert etwa 45 Minuten.

VogelfluglinieDer weit über die Region hinaus bekannte Safaripark Knuthenborg, in der dänischen Ortschaft Bandholm gelegen, bietet seinen Besuchern eine Vielfalt von Erlebnissen in Nordeuropas größtem Herrensitz-Safaripark. Tiere aus aller Welt leben dort auf über 4.000.000 Quadratmeter in natürlicher Umgebung ohne Zäune und Gitter. Seltene Bäume und Blumen, historische Bauten, die Vögel der Gräfin, die Ziegen im Kinderzoo sowie das märchenhafte Småland machen einen Ausflug nach Knuthenborg nicht nur für Tierfreunde zu einem unverwechselbaren Erlebnis.

Den Besucher erwartet zu Fuß oder mit dem Auto eine Safarifahrt auf den mehr als 15 Kilometer langen Wegen im Park. Dabei kommt er den mehr als 900 Tieren ganz nahe. Der Stolz des Parks sind die sibirischen Tiger (Fotos unten) – die weltgrößten Katzen. Selbst hier können Besucher mit ihren PKW langsam durch das Revier fahren, allerdings sollten sie die gelenkigen und anschmiegenden Bewegungen nicht verwechseln und immer daran denken, dass es sich um Raubkatzen handelt. „Sollte ein Tiger vor Ihnen den Weg Inhaber des Safariparkskreuzen, denken Sie daran, dass Sie kein Vorfahrtsrecht haben“, sagt Christoffer Knuth, Inhaber des Safariparks Knuthenborg und ergänzt: „Das gilt aber im gesamten Park. Alle wilden Tiere haben immer Vorrang und sollten respektvoll behandelt werden.“ Nicht alle Tiere im Safaripark Knuthenborg brauchen allerdings respektvollen Abstand. So können Besucher In mehreren Abteilungen das Auto verlassen und die friedlichen Tiere wie Pferde, Ziegen, Lamas, Kamele und Esel streicheln. Kinder können sogar einen Ponyritt probieren und Kleintiere streicheln. Der Knuthenborg Safaripark bietet insbesondere für Familien mit Kindern eine Abteilung mit verschiedenen Wasserspielen, -rutschen und -geräten an. Zudem gibt es seit Mai 2014 eine moderne Wildwasserbahn mit einem Fall von 56 Prozent. Im Vogelparadies findet der Besucher in 21 großen Volieren zahlreiche bunte, exotische Vögel. Den ganzen Tag (Öffnungszeiten in den Sommermonaten von 10 bis 18 Uhr) können Fütterungen der Tiere erlebt werden. Der gesamte Park bietet zwischen seltenen Bäumen und Büschen zahlreiche Möglichkeiten für kleine Pausen mit eigenem Picknickkorb.

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Inhaber des Safariparks Christoffer Knuth, Inhaber des Safariparks Knuthenborg. Fotos: Röhe


Integration: Flüchtlinge können Namensänderung beantragen

(ha/np). In jüngster Zeit wird vermehrt von Politikern die Erleichterung der Namensänderung für Migranten hin zu einem deutschen Namen thematisiert. Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz ging bereits 2016 sogar soweit, ein gesetzliches Recht für Zuwanderer auf Namensänderung zu fordern. Dies würde die Integration erleichtern und Diskriminierung verhindern. Diese Forderung aufgreifend hat sich nun die neue Regierungskoalition aus CDU und FDP darauf verständigt, es Migranten zukünftig zu erleichtern, einen deutschen Namen anzunehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 6: „Gleichzeitig wollen wir den Wünschen vieler zugewanderter Manschen nachkommen und ermöglichen, dass sie ihre Integration durch eine Namensänderung verfestigen können.“  Bernd Baumann (AfD, Abgeordneter in Hamburg) stellte in einer so genannten Kleinen Anfrage daher die Frage, wie es sich in Hamburg verhält, wenn Personen mit Migrationshintergrund eine Namensänderung wünschen. In einer Antwort vom 28. Juli 2017 heißt es: die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NÄG) sieht Namensänderungen für deutsche Staatsbürger vor (§ 1 NÄG). Ferner dürfen auch Namen von Staatenlosen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, heimatlosen Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt, ausländischen Flüchtlingen oder Asylberechtigten mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes geändert werden (Nummer 2 Absatz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)). Alle übrigen ausländischen Mitbürger sind an ihre Heimatstaaten zu verweisen, da für die öffentlich-rechtliche Namensänderung das Recht des Staates maßgebend ist, dem eine Person angehört (Nummer 1 NamÄndVwV). In Hamburg ist es deshalb bereits gängige Verwaltungspraxis, dass Personen aus dem antragsberechtigten Kreis deutsche Namen annehmen können, wenn sie dies zum Zweck der weiteren Integration in Deutschland wünschen.