Ihre HAR wünscht besinnliche Festtage

In der Mönckebergstraße sind in der Vorweihnachtszeit viele Weihnachtsmänner unterwegs. An Heiligabend bringt dann DER Weihnachtsmann zahlreichen Kindern Geschenke und sorgt für leuchtende Augen. Foto: FoTe-Press

(mr). Die Redaktion Ihrer Hamburger Allgemeinen Rundschau, sowie das gesamte Team des FoTe Press Zeitungsverlags wünschen allen Geschäftspartnern und Lesern besinnliche  Weihnachtsfeiertage. Halten Sie uns auch im neuen Jahr die Treue. Denn auch 2018 bleiben Sie mit uns am Puls der lokalen Berichterstattung aus Hamburg. Ob mit unserer monatlich erscheinenden Print-Ausgabe, unserer Online-Plattform hamburger-allgemeine.de oder unserem Sozial Media-Kanal bei Facebook – mit uns wissen Sie umgehend, was in Hamburg passiert. Auch wenn wir mit den großen Tageszeitungen in Punkto Themenauswahl nicht mithalten können, was die Personalstärke betrifft. Dafür erhalten Sie bei uns immer interessante Beiträge aus den Stadtteilen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und schöne Weihnachten…


Auch im Justizvollzug wird Weihnachten gefeiert

(ha). 1987 Menschen werden Weihnachten in Hamburg im Vollzug verbringen, teilt die Justizbehörde mit. Auf viele Dinge werden die Gefangenen verzichten müssen, aber ein bisschen weihnachtet es auch in Hamburgs Justizvollzugsanstalten. In der JVA Glasmoor haben die Insassen beispielsweise Weihnachtsgestecke für die Büros, Konferenz- und Besucherräume gebastelt. In der JVA Fuhlsbüttel wurden Plätzchen gebacken. Außerdem dürfen sich an den Weihnachtstagen die Insassen auf ein leckeres Festmahl freuen. An Heiligabend gibt es dort nach Angaben der Justizbehörde Rinderschmorbraten mit Kartoffeln und Brokkoli. Am ersten Weihnachtstag soll es Ente, Rotkohl und Kartoffelklöße geben. Besinnliche Kaffeerunden werden in der Untersuchungshaftanstalt in den Betrieben beziehungsweise mit den Freizeitgruppen abgehalten. Gemeinsame Filmabende und Kickerturniere stehen in der JVA Hahnöfersand auf dem Festtagsprogramm, das durch ehrenamtliches Engagement des Vereins „Partner Hahnöfersand“ und den Hamburger Fürsorgeverein unterstützt wird. Das Weihnachtsmenü in der JVA Billwerder hält für die Insassen Hirschgulasch oder gebackene Entenkeule bereit. In den meisten Vollzugsanstalten finden Gottesdienste statt und es gibt erweiterte Besuchsmöglichkeiten für die Angehörigen. Das Fest im Kreis der Familie dürfen 28 ehemalige Gefangene verbringen, die aufgrund eines Gnadengesuchs von der Weihnachtsamnestie profitieren können. Insgesamt sind in diesem Jahr 50 Gnadengesuche eingegangen (2016: 64 Gnadengesuche und 34 Weihnachtsamnestien), erläutert die Justizbehörde. „Ich wünsche den Insassen und Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen im Vollzugsdienst, die das ganze Jahr über hervorragende Arbeit für Sicherheit und Resozialisierung in Hamburg geleistet haben. Einige werden sogar an den Feiertagen ihrer Arbeit nachgehen und damit wie Feuerwehr, Ärzte oder Polizisten einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten“, sagt Justizsenator Till Steffen. 


Weihnachtsfeier wegen Muslima an Schule in Lüneburg abgesagt?

(mr). „Das Johanneum ist ein Gymnasium mit über 600jähriger Tradition, mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern und etwa 100 Lehrerinnen und Lehrern. Moderner Unterricht und große Offenheit bei gleichzeitiger Zielorientierung zeichnen die Schule aus“ – mit diesen Sätzen wirbt das Johanneum in Lüneburg. Zur Tradition gehörte jahrelang auch die alljährliche Weihnachtsfeier. Sie fand bisher im Unterricht für Schüler und Lehrer zum Pflichtprogramm kurz vorm Fest – doch das ist dieses Jahr anders. Aus Rücksicht auf Andersgläubige verlegt die Schulleitung die Feier und erntet dafür heftigen Gegenwind. Wie Medien übereinstimmend berichten, soll sich eine muslimische Schülerin sich am Johanneum über eine Weihnachtsfeier im Unterricht beschwert haben. Insbesondere ginge es um die Weihnachtslieder. Als Schulleitung und Schulelternrat daraufhin die Feier als freiwillige Veranstaltung auf den Nachmittag verschoben, ergoss sich eine Flutwelle von Hassmails und Drohungen über sie. In einer Presseerklärung dementiert die Schulleitung die Verlegung. Nach Angaben des NDR soll sich die Muslimin bereits im vergangenen Jahr beschwert haben. Demnach sei das Singen von Weihnachtsliedern bei einer während des Schulunterrichts stattfindenden Weihnachtsfeier nicht mit ihrem Glauben vereinbar. Schulleitung und Schulelternrat hätten daraufhin als Kompromiss beschlossen, die Feier als freiwillige Veranstaltung auf den Nachmittag zu verschieben.

Das Dementi sorgte allerdings für große Verwirrung. „Die Behauptung, eine verpflichtende Weihnachtsfeier des Johanneums sei abgesagt beziehungsweise auf den Nachmittag verlegt worden, weil sich eine muslimische Schülerin beschwert habe, ist unzutreffend“, teilt Schulleiter Friedrich Suhr  mit. Demnach fallen lediglich die Weihnachtsfeier für die Klassen 7 bis 10 aus, was Suhl jedoch mit „Personalwechsel im Kollegium“ begründet. Diese Feier werde im kommenden Jahr wieder stattfinden, heißt es. „Der berichtete Vorfall mit der muslimischen Schülerin sei im verpflichtenden Fachunterricht entstanden, als eine Lehrkraft das Singen von Weihnachtsliedern ansetzen wollte. Dieser Vorfall war dann der Ausgangspunkt für meine Bitte um sensible Handhabung im Pflichtunterricht“, erklärt der Schulleiter. Damit setzt Friedrich Suhr die Vorgaben in Paragraf 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes um, der besagt, „in Erziehung und Unterricht ist die Freiheit zum Bekennen religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu achten und auf die Empfindungen Andersdenkender Rücksicht zu nehmen“.

Desweiteren betont der Schulleiter, dass dies ausdrücklich kein generelles Verbot bedeute, christliche Lieder in der Schule zu singen. Am Johanneum habe es neben klasseninternen Weihnachtsfeiern und dem freiwilligen Konzert am Nachmittag klassenübergreifend auch Weihnachtsfeiern für die Klassen 5 und 6, sowie für die Klassen 7 bis 10 gegeben, an denen die Schüler „teilnehmen konnten und sollten“.

Was sich an der Schule in Lüneburg wirklich abgespielt hat, wissen nur die beteiligten Personen selbst. Sollte es allerdings so sein, dass die Vorwürfe stimmen, so sollte die Schulleitung diesen Schritt noch einmal überdenken. Zur Integration kann es nur kommen, wenn sich alle Parteien aufeinander zu bewegen und niemand einen Schritt zurück geht. Wenn wir einen Schritt zurück gehen aus falsch verstandener Toleranz, kommt Unmut auf. Zu einem umgekehrten Fall kam es in Schleswig-Holstein im Jahr 2016. Dort verweigerte ein Schüler aus Rendsburg den Besuch der benachbarten Centrum-Moschee. Der 13-Jährige war am 14. Juni 2016 dem Schulausflug seiner Erdkunde-Klasse aus weltanschaulichen Gründen fern geblieben. Begründung: seine Eltern gehören keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes. Die Argumentation der Eltern: „Niemand dürfe zum Betreten eines Gotteshauses gezwungen werden.“ Dies teilten die Eltern auch der Schulleitung mit. Ihr Kind an dem betreffenden Tag einfach krank zu melden, sei für die Eltern nicht in Betracht gekommen, da sie das Problem nicht auf diese Art und Weise lösen wollten. Wie der Junge später von Mitschülern erfuhr, hätte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam gepredigt. Es folgte ein Bußgeldbescheid in Höhe von jeweils 150 Euro an Mutter und Vater, denn die Schule wertet das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“. Weil das Elternpaar die insgesamt 300 Euro nicht zahlen wollen, reicht die Staatsanwaltschaft Itzehoe Klage beim Amtsgericht Meldorf (Kreis Dithmarschen) ein. Es kam zu einer Verhandlung, die allerdings kurz nach ihrem Start gleich wieder zu Ende war. Grund: das Gericht erklärte sich für nicht zuständig und wies die Klage ab – der Prozess wurde eingestellt. Die Vorsitzende Richterin erklärte, sie halte das Amtsgericht Rendsburg für zuständig. Entscheidend sei der Wohnort der beiden Angeklagten, heißt es. Neu aufgerollt werden kann das Verfahren nach Ansicht der Richterin nicht mehr, weil Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten nach einem halben Jahr verjährt sind. Es folgte der Gang zum Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig, welches den ungewöhnlichen Fall zur Neuverhandlung an das Amtsgericht Meldorf zurück wies. Dieses hatte das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des OLG nicht zutreffen. Der zwischen den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag, der die Zuständigkeit für bestimmte Ordnungswidrigkeitsverfahren auf den Kreis Dithmarschen übertrage, sei wegen Verstoßes gegen Landes- und Bundesverfassungsrecht nichtig. Das sah das OLG anders und entschied, der Vertrag sei rechtswirksam. Wir bleiben am Ball.

Kommentar: Gerade in der Schule sollte es ein „Wir“ geben. Damit ist nicht „Die“ und „Wir“ gemeint, sondern ein gemeinschaftliches „Wir“. Dazu gehört, das gemeinsam Lieder gesungen werden. Alle zusammen – das spielt der individuelle Glaube keine Rolle. Und es gibt nunmal den Spruch „andere Länder, andere Sitten“. Wer nach Deutschland kommt (aus welchem Grund auch immer), muss damit leben, dass hier Weihnachten, Ostern und sonstige Feiertage anstehen. Das Paradoxe: Einer dritten Schulklasse der Grundschule Ebersberg (Oberbayern) wird der Besuch einer katholischen Kirche im Rahmen eines Ausflugs verboten. Seit Jahren gehört der Kommunionsausflug der jeweiligen Drittklässler der Grundschule zur örtlichen katholischen Kirche zur liebgewordenen Tradition in der Gemeinde, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet. Dieser Ausflug fällt ab sofort aus. Der Schulleiter untersagt den Kirchenbesuch während der Unterrichtsstunden und begründet sein Verbot damit, dass es nicht statthaft sei, Schüler und Eltern, welche nicht der katholischen Konfession angehören, durch diesen Besuch „in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen.“  Während also Besuche in katholischen Kirchen die Menschen in Gewissensnöte und Bedrängnis bringen, sollen sie dagegen zu Besuchen in Moscheen gezwungen und genötigt werden? Sorry, aber was sind denn das für Argumente? So kann aus einem gut gemeinten „Wir“ schlussendlich doch nur ein „Wir“ und „Die“ werden. Ob das im Sinne einer gut funktionierenden Gesellschaft ist? (np)