Mann stürzt im Hauptbahnhof – statt Hilfe Handydiebstahl

Der Hauptbahnhof Hamburg aus der Vogelperspektive. Foto: FoTe Press

(ha). Am 20. Februar 2021 gegen 23:15 Uhr stürzte ein 30-jähriger ghanaischer Staatsangehöriger ohne Fremdverschulden im Ausgangsbereich des Hamburger Hauptbahnhofs am Fischerturm. Das teilt die Bundespolizei mit. Ein Mann beobachtete die Situation und begab sich zu dem Verunfallten. Anstelle jedoch dem Gestürzten, der stark im Gesicht blutete, Erste Hilfe zu leisten, nahm er dessen Handy und entfernte sich.

Der Verletzte erstattete Anzeige bei der Bundespolizei gegen den bis dahin Unbekannten.  Medizinische Hilfe lehnte er hierbei mehrfach ab.

Unverzüglich wurden die Aufzeichnungen der Videoüberwachungsanlage im Hauptbahnhof ausgewertet, Tat und Täter konnten festgestellt werden. Mit den frisch gewonnenen Erkenntnissen begaben sich die Bundespolizisten auf Streife und hielten Ausschau nach der Person. Mit Erfolg, denn gegen 3:30 Uhr erkannte eine Präsenzstreife den Gesuchten am Treppenabgang der Wandelhalle zu Bahnsteig 2.

Der 37-jährige polnische Staatsangehörige wurde vorläufig festgenommen und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof zugeführt.

Das Mobilfunktelefon konnte bei dem Mann nicht mehr aufgefunden werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen „Besonders schweren Fall des Diebstahls“ und „Unterlassener Hilfeleistung“ eingeleitet.


Gericht: ALG 2-Empfänger bekommt 20 FFP2-Masken pro Woche

446 Euro – das ist der Regelbedarf an Leistungen gemäß ALG 2 („Hartz 4“). Foto: FoTe Press

(mr). 446 Euro stehen einem Bezieher von ALG 2 (umgangssprachlich “Hartz 4)” aktuell als Regelleistung monatlich zu. Davon muss der Leistungsempfänger alles bezahlen: Stromkosten, Telefongebühren, Lebensmittelkosten, Bekleidung, Inneneinrichtung für die Wohnung, Wohninstansetzung – um einige Beispiele zu nennen. Da bleibt am Monatsende nicht viel, vielleicht sogar gar nichts übrig. Geht der Kühlschrank kaputt, muss auch der von diesem Regelsatz bezahlt werden. Angemessene Miet- und Heizkosten werden zusätzlich vom Jobcenter bezahlt. Auch ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 100 Euro hilft da nicht viel.

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