Mit 200 km/h auf der Wilhemsburger Reichsstraße

Eine Kelle mit der Aufschrift "Polizei" liegt auf einem Armaturenbrett eines Zivilwagens der Polizei. Foto: FoTe Press

(ha/pp). Auch in „Corona-Zeiten“ ist die Hamburger Polizei in den 104 Stadtteilen unterwegs und verfolgt Verkehrsverstöße. Am heutigen Morgen (31. März) führten Beamte der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) auf der Wilhelmsburger Reichsstraße in Fahrtrichtung Süden eine Geschwindigkeitskontrolle durch und konnten dadurch einen „Raser“ (22) aus dem Verkehr ziehen.

Der 22-Jährige fuhr mit seinem Mercedes 280 CDI die Wilhelmsburger Reichstraße in Fahrtrichtung Süden. Der Mercedes erreichte bei erlaubten 80 km/h eine gemessene Geschwindigkeit von 200 km/h. Der Fahrer konnte kurze Zeit später durch die Besatzung des Peter 46/20 angehalten und kontrolliert werden. Dem rumänischen Staatsangehörigen droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von drei Monaten.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Fahrer vor Ort entlassen. Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Geschwindigkeitskontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.


Zwangsräumungen und Stromsperren werden ausgesetzt

Symbolfoto zum Thema Stromrechnung. Foto: FoTe Press

(ha). Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Hamburg Zwangsvollstreckungen in weiten Teilen aufschieben. Der Außendienst wird damit auf das Notwendigste heruntergefahren.

Im Kampf gegen die rasche Ausbreitung von Covid-19 sollen Termine unter anderem zur Durchführung einer Zwangsräumung und einer Zählerwegnahme vorerst abgesagt werden. Das gilt auch für die Abgabe der Vermögensauskunft. Diese Termine sollen zu einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt nachgeholt werden. Das haben die Justizbehörde und die zuständigen Amtsgerichte vereinbart.

Gewaltschutzsachen sind ausgenommen

Davon ausgenommen sind eilbedürftige Maßnahmen wie zum Beispiel in Gewaltschutzsachen. Dabei vollstrecken die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die entsprechenden Anordnungen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen. Bei diesen Terminen gelten die generellen Empfehlungen zum Gesundheitsschutz, wie zum Beispiel Abstand zu halten und die Hygieneregeln zu beachten.

Sprechzeiten bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern finden nur noch in dringenden Angelegenheiten statt. Die Kontaktaufnahme soll dabei per Telefon oder E-Mail erfolgen, um auch hier physische Kontakte zwischen Personen zu vermeiden. Angesichts der aktuellen Lage und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens soll unbürokratisch reagiert werden.

Soweit das zulässig ist, sollen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Dokumente per Post zustellen lassen. Die Mehrkosten für zusätzlich entstandene Portokosten trägt die Landeskasse.


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