Nach Schlägerei: Jugendgruppe ermittelt

Ein Streifenwagen mit der Bezeichnung 14/2 steht mit eingeschaltetem Blaulicht am Jungfernstieg. Im Hintergrund ist die Europa-Passage. Foto: FoTe-Press

(ha). Nachdem es Anfang März am Ballindamm in der Tunnelanlage zwischen der Europapassage und dem Bahnhof Jungfernstieg zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Jugendgruppe und Sicherheitsmitarbeitern gekommen war, wurden nun Durchsuchungsbeschlüsse bei den drei bislang identifizierten Tatverdächtigen vollstreckt. Umfangreiche Ermittlungen des örtlich zuständigen Landeskriminalsamts (LKA 114 hatten zur Identifizierung von drei Tatverdächtigen geführt. Für die Anschriften der beiden 20-jährigen Syrer und einer 15-Jährigen mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit wurden Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt und gestern vollstreckt.

Bei den Durchsuchungen stellten die Kriminalbeamten Beweismittel sicher. Zudem fanden sie bei der 15-Jährigen Betäubungsmittel. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen steht der nach wie vor kritische Gesundheitszustand des 59-jährigen Wachmanns nicht im Zusammenhang mit einer Straftat. Die drei Tatverdächtigen blieben mangels Haftgründen auf freiem Fuß, erhielten jedoch längerfristige Aufenthaltsverbote für den Bereich Jungfernstieg.

Die Ermittlungen, insbesondere die zu möglichen weiteren Tatbeteiligten sowie die Auswertung der Beweismittel, dauern an.


Weitere Meldungen aus der Kategorie Blaulicht-Report finden Sie hier.

Hinweis der Hamburger Allgemeinen Rundschau:
Gemäß der Richtlinien des Deutschen Presserates heben wir in unseren Berichten (insbesondere bei Polizeimeldungen) die Nationalität einer Person nicht hervor. Im Pressekodex heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau benennt das Kind beim Namen. Wenn ein Täter aus Afghanistan, der Türkei oder beispielsweise Pakistan kommt, wird es so auch erwähnt. Schließlich erwähnen wir auch, aus welchem Teil Deutschlands oder Stadtteil Hamburgs ein deutscher Straftäter kommt.