Pläne für die Schiller-Oper auf St. Pauli?

Die Schiller-Oper ist zum Teil eingezäunt, weil Teile der Fassade zu Boden stürzen. Wie geht es mit dem unter Denkmal stehenden Gebäude weiter? Foto: FoTe-Press

(mr/ha). Die denkmalgeschützte Schiller-Oper: wie geht es mit ihr weiter? Teile der Fassade bröckelt ab, überall sind an den Wänden Graffiti-Schmierereien zu sehen. Seit Jahren fristet sie ein Schattendasein, wie der Abgeordnete Detlef Ehlebracht (AfD) feststellt. Dabei stellt der 1891 eröffnete Rundbau architektonisch und kulturhistorisch ein Kleinod dar und ist seit dem 20. Dezember 2012 als Kulturdenkmal (Unterschutzstellung der historischen Stahlkonstruktion) geschützt. Seit dem Jahr 2004 existiert für das Gebiet der Schilleroper der Bebauungsplan St. Pauli 42, der eine Neubebauung einschließlich der geringfügigen Versetzung des denkmalgeschützten Gebäudes und eine Nutzung als Kerngebiet festsetzt. Umgesetzt wurde davon seit zwölf Jahren jedoch nichts.

Der Senat antwortet auf eine Kleine Anfrage von Detlef Ehlebracht, dass das Sanierungsgebiet St. Pauli-Nord S1 Schilleroper bis auf das Grundstück „Bei der Schilleroper 14 – 20“ im Januar 2014 aufgehoben wurde. Auf dem Grundstück „Bei der Schilleroper 14 – 20“, auf dem sich die Schilleroper befindet, wurden die Sanierungsziele bisher nicht erreicht. Um dennoch eine Entwicklung des Grundstücks zu gewährleisten, die im Einklang mit der Absicherung der Sanierungsziele des Gebiets steht, ist das besondere Städtebaurecht für das Grundstück aufrechterhalten worden.  Aktuell befindet sich die Schiller-Oper in privatem Besitz. Der letzte bekannte Grundstückskaufvertrag wurde im Mai 2014 beurkundet. Auf die Frage, warum der Senat dem Leerstand und Verfall des Gebäudes jahrelang zugesehen hat, ohne von seiner gemäß Baugesetzbuch und Denkmalschutzgesetz rechtlich möglicher Einflussnahme Gebrauch zu machen, antwortet der Senat wie folgt: „Es wurden mit den Eigentümern laufend seitens der Stadt Hamburg Gespräche geführt, die auf eine Umsetzung der Sanierungsziele ausgerichtet waren. Denkmalrechtlich ist die Einflussnahme erst seit der gerichtlichen Bestätigung der Unterschutzstellung Ende 2012 möglich.

Welche stadthistorische Bedeutung wird der Schilleroper seitens des Senats beigemessen? „Der erhaltenen historischen Konstruktion des Zirkusgebäudes wird hohe stadtgeschichtliche Bedeutung zugemessen, da sie ein aussagekräftiges Dokument der Freizeitarchitektur des 19. Jahrhunderts darstellt und außerdem den letzten festen Zirkusbau des 19. Jahrhunderts in Hamburg und wahrscheinlich sogar in Deutschland dokumentiert.

Aktuell hat die „Anwohnerinitiative Schiller-Oper“ städtebauliche Ideen für einen verträglichen Umgang mit der historischen Bausubstanz sowie ergänzende Neubebauung entwickelt. In welcher Form könnte eine Beteiligung der Anwohner aus der Sicht des Senats erfolgen, möchte der Abgeordnete Detlef Ehlebracht wissen. Die knappe Antwort des Senats: „Es sind vielfältige Beteiligungsformen möglich, über die der private Eigentümer entscheidet.