Polizisten zeigen „rote Karte“ bei Rotlichtverstößen

Die Polizei Hamburg kontrolliert regelmäßig Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer und achtet auf "Rotlichtverstöße". Symbolfoto/Montage: FoTe Press

(ha). Die Verkehrsdirektion führte gestern (30. Januar 2020) mit Unterstützung des Polizeikommissariats 31 neben einer Verkehrssicherheitsaktion auch einen Schwerpunkteinsatz mit dem Fokus auf Rotlichtverstöße von Fußgängern durch und ahndete insgesamt 95 Verkehrsverstöße, 77 davon durch Fußgänger.

Viele Fußgänger unterschätzen die Gefahren, wenn sie dunkel gekleidet bei Rot über die Ampel die gehen, die Straße unachtsam betreten oder beim Gehen auf ihr Handy schauen. Dieses unachtsame Verhalten führt nicht selten zu folgenschweren Verkehrsunfällen.

77 Fußgänger, 8 Radfahrer fahren bei „rot“

Obwohl die Hamburger Fahrradstaffel mit weiteren uniformierter Beamten gut sichtbar im Kreuzungsbereich positioniert waren, wurden während der Kontrollzeit 95 Verkehrsverstöße festgestellt, 77 davon durch Fußgänger.

Im Einzelnen handelte es sich um folgende:

   – 77 x Rotlichtmissachtung durch Fußgänger

– 8 x Rotlichtmissachtung durch Fahrradfahrer

– 7 x Befahren der falschen Radwegseite

– 3 x missbräuchliche Nutzung eines Mobiltelefons durch Autofahrer

An einem Informationsstand in Nähe des Kontrollpunktes wurde nach Angaben der Polizei zudem über die Gefahren im Straßenverkehr informiert und wie ein jeder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und guter Sichtbarkeit beitragen kann.

Der Hamburger Fußball-Bundesligaschiedsrichter und Polizeibeamter der Verkehrsdirektion Patrick Ittrich verteilte „rote Karten“, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren:

„Wenige Sekunden bei Rot gewonnen – mit dem Leben gespielt! Gehen Sie achtsam und nur bei Grün über die Ampel. Seien Sie Vorbild für andere!“

Die Erhöhung der Sicherheit von sogenannten „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Fahrradfahrer) steht im besonderen Fokus der Verkehrsdirektion, sodass in Zukunft weitere Präventions- und Kontrolleinsätze durchgeführt werden.


14.023 Unterschriften – Volksinitiative für mehr Bürgerentscheide

(ha). Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene hat 14.023 Unterschriften (Stand 1. Februar 2020) im Hamburger Rathaus eingereicht und damit die erste Hürde von 10.000 gültigen Unterschriften genommen. 

Thérèse Fiedler, eine der drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, sagt: „Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft einfach vom Tisch gewischt wird. Dieses Vorgehen macht die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördert politischen Frust und schreckt ab. Mit unserer Initiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden haben wir offenbar einen Nerv getroffen, wir freuen uns über eine große hamburgweite Unterstützung.

Die Forderung der  Volksinitiative lautet: 

„Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”

Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder – in erster Linie vom Hamburger Senat – im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Ein prominentes Beispiel ist der Abriss des Bismarckbades in Altona. Dieses alte Jugendstilbad wurde trotz Bürgerentscheids im Jahr 2005 abgerissen. Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt“ im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat kassiert werden. 

Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, der Demokratie-Aktivist Gregor Hackmack und der Sprecher der Initiative „Unser Mühlenkamp“, Bernd Kroll. 

Die Sammelfrist für die erste Stufe der sogenannten Volksinitiative lief vom 5. August 2019 bis zum 1.2.2020. Nun wird es innerhalb von vier Monaten eine Anhörung durch den zuständigen Ausschuss in der Bürgerschaft geben. Dann folgt das Volksbegehren im Spätherbst.

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