Raubüberfall auf eine Geldwechselstube in Hamburg-Billstedt

Eine Kelle mit der Aufschrift "Polizei" liegt auf einem Armaturenbrett eines Zivilwagens der Polizei. Foto: FoTe Press

(ha). Am vergangenen Sonnabendabend (18. Dezember) bedrohte ein noch unbekannter Täter die Mitarbeiterin einer Geldwechselstube mit einer Schusswaffe und forderte die Herausgabe von Bargeld. Die Polizei sucht Zeugen.

Nach derzeitigen Erkenntnissen verließ die Mitarbeiterin einer Geldwechselfiliale im EKZ Billstedt ihre Arbeitsstätte und öffnete die Eingangstür. In diesem Moment drängte eine männliche Person sie unter Vorhalt einer schwarzen Schusswaffe in die Räumlichkeiten zurück und forderte sie zur Herausgabe von Bargeld auf. Im weiteren Verlauf begann der mutmaßliche Räuber selbst, die Wechselstube nach Bargeld zu durchstöbern. Da seine Absuche offensichtlich nicht zum Auffinden von Geld führte, flüchtete er nach kurzer Zeit ohne Beute in unbekannte Richtung.

Eine Sofortfahndung mit fast einem Dutzend Funkstreifenwagen führte nicht zur Festnahme des Tatverdächtigen.

Dieser kann wie folgt beschrieben werden:

– männlich

– etwa 180 Zentimeter groß

– sehr dünne Figur

– kurze blonde Haare

– leichte Jacke – dunkle Jeans

– schwarzes Tattoo auf dem Handrücken rechts

– führte eine Sporttasche mit sich

– trug einen Mund-Nase-Schutz

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm noch Abend die ersten Ermittlungen. Spezialisten der Spurensicherung (LKA 31) übernahmen die Tatortarbeit. Die Ermittlungen werden nun vom Raubdezernat der Region Mitte II (LKA 164) weitergeführt. Zeugen, die Hinweise zum Täter oder Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben, werden gebeten, sich beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg unter der Rufnummer 040 / 428 65 67 89 oder an einer Polizeidienststelle zu melden.


Hamburg: Verstöße gegen 3G-Regel im HVV teurer

Eine U-Bahn der Linie 3 in Höhe der Haltestelle Baumwall. Symbolfoto: Röhe

(ds/ha). Eine 3G-Pflicht im Verkehrsbereich nach § 28b Infektionsschutzgesetz gilt seit dem 24. November 2021 und sind bis zum 19. März 2022 befristet. Verstöße gegen diese Regelung werden von heute an in Hamburg teurer. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) kassiert nun zusätzlich eine Vertragsstrafe von 80 Euro, wie das Unternehmen mitteilt.

Damit ist Hamburg das bislang einzige Bundesland, das Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft. Wer ohne 3G-Nachweis im öffentlichen Nahverkehr erwischt wird, muss deutschlandweit ein Bußgeld von 150 Euro bezahlen. In Hamburg kommen nunmehr zusätzlich 80 Euro als Vertragsstrafe hinzu. Sie muss zahlen, wer in U-Bahn, S-Bahn oder Bus weder geimpft noch genesen noch getestet ist. Weitere 40 Euro fallen an, wer seine Maske nicht korrekt trägt. Mit der Vertragsstrafe solle verdeutlicht werden, „dass die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht ist“, hatte Verkehrssenator Anjes Tjarks (40, Grüne) zur Begründung gesagt.

Bis jetzt plant auch das Bundesland Berlin eine zusätzliche Vertragsstrafe zu verlangen: wer ohne 3G-Nachweis beim Fahren und Aufenthalt an den Haltestellen kontrolliert wird muss 50 Euro zahlen.

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es keine Vertragsstrafe

Kurios: Die Nachbarländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein erheben keine Vertragsstrafe. Das bedeutet, dass ein Fahrgast beispielsweise in der U1 in Ochsenzoll erwischt wird, 80 Euro zahlen muss. Eine Station weiter (Garstedt/Norderstedt) bleibt der Fahrgast frei von der Vertragsstrafe.

750 Kontrolleure beim HVV

Ab sofort werden nach Angaben des HVV die etwa 750 Kontrolleure noch intensiver im Großbereich des HVV stichprobenartig die Fahrgäste kontrollieren.