Sozialer Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose zurück im Job

Der Haupteingang der Arbeitsagentur für Arbeit in Hamburg. Symbolfoto: Röhe

(ha/mr). Etwa 1.200 zuvor langzeitarbeitslose Menschen konnten in Hamburg in den vergangenen Jahren wieder in einen Job vermittelt werden. Diese Zwischenbilanz zieht der Senat zu seinem Ziel, Menschen, die seit langem arbeitslos sind, den Weg zurück in den Arbeitsmarkt und in eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Während viele Menschen nur kurzfristig staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen, weil sie arbeitslos geworden sind, gibt es weiterhin Menschen, die seit mehreren Jahren nicht berufstätig sind und damit als langzeitarbeitslos gelten. Grund dafür sind häufig persönliche Situationen, in denen unterschiedliche Probleme und Hindernisse zusammentreffen. Für Menschen, denen es trotz aller Bemühungen nicht gelingt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote. Zum 31.12.2021 konnten trotz Corona-bedingter Einschränkungen über 5.000 Hamburgerinnen und Hamburger von diesen Förderinstrumenten profitieren. Im laufenden Jahr soll diese Zahl erneut gesteigert werden.

Arbeits- und Sozialsenatorin Melanie Leonhard sagt: „Während der Corona-Pandemie gab es eine schwierige Phase auf dem Arbeitsmarkt, die wir gerade erst wieder hinter uns lassen. Trotzdem ist es in den vergangenen Jahren gelungen, gut 1.200 zuvor langzeitarbeitslosen Menschen in Hamburg wieder in einen sinnvollen Job zu bringen.“

Möglich wurde dies unter anderem durch eine Ausweitung der möglichen Maßnahmen. Seit 2019 bestehen aufgrund des Teilhabechancengesetzes zusätzlich zu den bisherigen Instrumenten mit den §§ 16i und 16e des SGB II neue Fördermöglichkeiten, mit denen Arbeitgeber finanziell unterstützt werden, wenn sie einer zuvor langzeitarbeitslosen Person eine berufliche Perspektive bieten. In Hamburg wurde diese Möglichkeit genutzt, um gezielt Jobs in der freien Wirtschaft zu schaffen und daneben auch Arbeitsplätze in gemeinnützig und sozial ausgerichteten Projekten einzurichten, die einen besonders geschützten Beschäftigungsrahmen bieten. 314 solcher Stellen wurden bis Ende 2021 bereits ergänzend von der Stadt finanziert; im Jahr 2022 wurde dann eine deutliche Ausweitung des Programms „Den Sozialen Arbeitsmarkt stärken“ umgesetzt, wodurch 157 neue Arbeitsplätze (im Rahmen des § 16i SGB II) geschaffen wurden. Insgesamt werden damit 471 Arbeitsplätze nach § 16 i SGB II und 100 Arbeitsplätze nach § 16 e SGB II durch die Unterstützung der Freien und Hansestadt Hamburg angeboten. Hierzu werden allein im Jahr 2022 etwa 5,6 Millionen Euro aus Mitteln der Stadt und des Europäischen Sozialfonds eingesetzt. Auch im eigenen Einflussbereich der Stadt wurden 300 Arbeitsplätze für diese Zielgruppe bereitgestellt.

Melanie Leonhard: „Wenn es uns gelingt, dass jemand, der lange ohne Beschäftigung war, nun wieder einen festen Job hat, dann gibt es gleich mehrere Gewinner. Zuallererst die Beschäftigte, der Beschäftigte selbst, der ein festes Einkommen, einen strukturierten Arbeitsalltag und eine sinnstiftende Aufgabe hat – und auch langfristig profitiert, indem beispielsweise Rentenansprüche erworben werden und damit die Situation im Alter verbessert wird. Aber auch die Einrichtungen und Unternehmen finden dadurch eine gute Unterstützung, und geförderte Projekte werden im Stadtteil wirksam. Auf dem Arbeitsmarkt benötigen wir außerdem in den kommenden Jahren alle Menschen, die ihr Potenzial entfalten – auf niemanden wollen wir verzichten.“

Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II wurde vom Gesetzgeber bis zum 31.12.2024 befristet. Nach diesem Zeitpunkt können nach aktueller Rechtslage keine neuen Förderungen begründet werden. Der Senat setzt sich hier für eine Verstetigung des Förderansatzes ein, um weiterhin dazu beizutragen, Menschen trotz individuell komplexer Problemlagen eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

In der Umsetzung der Maßnahmen des Sozialen Arbeitsmarktes wirken Jobcenter team.arbeit.hamburg, die Agentur für Arbeit sowie die für Arbeit zuständige Sozialbehörde partnerschaftlich zusammen.


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