Schiff leitet unerlaubt Waschwasser in die Nordsee

Das Wasserschutzpolizeiboot WS23 bei einer Streifenfahrt auf der Elbe im Hamburger Hafen. Foto: FoTe Press

(ha). Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariate 2 und 3 haben einen unter Panamaischer Flagge fahrenden Chemikalientanker kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat für die Ordnungswidrigkeit Sicherheitsleistungen von über 63.000 Euro festgelegt.

Die „Gemeinsame Leitstelle der Wasserschutzpolizeien“ stellte Unregelmäßigkeiten bei einem auf der Nordsee befindlichen Chemikalientanker, unter anderem hinsichtlich der gefahrenen Route fest. Zeitgleich wurde die Besatzung des „Ölfliegers“ auf das Schiff aufmerksam, stellte das Einleiten von Tankwaschwasser seitens des Tankers fest und verständigte das für die Überwachung der deutschen Seegebiete in Bezug auf Meeresverschmutzungen zuständige Havariekommando in Cuxhaven. Das Havariekommando übermittelte anschließend die Informationen an die WSP-Leitstelle. Diese wiederum setzte die Beamten des Wasserschutzkommissariats 3 über den Verdacht eines Einleitverstoßes in der Nordsee in Kenntnis.

Im Rahmen der daraufhin durchgeführten Schiffskontrollen stellten besonders geschulte Beamten fest, dass vom 160 Meter langen und knapp 27 Meter breiten Schiff aus, entgegen der rechtlichen Bestimmungen, annähernd 5.000 Kubikmeter Tankwaschwasser aus den Ladetanks in die Nordsee eingeleitet worden waren.

Der 36-jährige koreanische Kapitän sowie der verantwortliche 35-jährige koreanische Erste Offizier hatten die Einleitung des mit diversen Chemikalien verunreinigten Waschwassers aus den Ladetanks angeordnet beziehungsweise durchgeführt und damit gegen internationale und nationale Vorschriften verstoßen.

Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Für die unzulässige Einleitung wurden für die beiden Verantwortlichen Sicherheitsleistungen von jeweils 31.500 Euro festgelegt. Diese erfolgten in Form selbstschuldnerischer Bürgschaften.

Die Wasserschutzpolizei Hamburg wird auch weiterhin regelmäßig Schiffskontrollen zur Steigerung der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durchführen.


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