Stadtreinigung sorgt für sauberen Start ins Jahr 2022

Ein Mitarbeiter der Stadtreinigung im Einsatz. Foto: ha/Stadtreinigung Hamburg

(ha). Am Neujahrsmorgen hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie zu jedem Jahreswechsel um 5 Uhr die Reinigungstouren im ganzen Stadtgebiet aufgenommen. Durch das Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und der geltenden Kontaktbeschränkungen fanden die Mitarbeiter:innen der SRH wie schon beim letzten Jahreswechsel lediglich kleinere Überreste der Silvesterfeierlichkeiten vor. Die Reinigungskolonnen konnten bereits im Laufe des Vormittags ihre Touren erfolgreich beenden und sich den vereinzelten Verschmutzungen rund um die Depotcontainerstandplätze (Papier, Glas) widmen.

Auch an den sonst zum Jahreswechsel besonders stark frequentierten Orten, wie dem Jungfernstieg, Rathausmarkt oder den Landungsbrücken wurden vergleichsweise wenige Silvesterrückstände vorgefunden.

Für alle am Neujahrstag nicht im Rahmen der Sofortmaßnahmen gesäuberten öffentlichen Wege und Grünanlagen in Hamburg gilt: Die SRH reinigt die Fahrbahnen, Grünanlagen und Gehwege im Rahmen der regelmäßigen Reinigung. Die Gehwegreinigung findet nur dort statt, wo Anlieger Gehwegreinigungsgebühren bezahlen; auf allen anderen Gehwegen sind die Anwohner selbst für die Entfernung von Abfällen verantwortlich, auch wenn sie nicht die Verursacher der Verschmutzung sind.


Brückentage 2022: wenig Urlaubstage, viele freie Tage

Arbeitnehmer bauen sich gerne so genannte „Freizeitbrücken“, um mit wenigen eingereichten Urlaubstagen möglichst viele freie Tage am Stück zu haben. Foto/Illustration: FoTe-Press

(mr). Das Jahr 2022 hat leider keine günstig liegende „Brückentage“ – von daher wird es eher kein ideales Jahr für Arbeitnehmer. Aber denndoch kann ein jeder Arbeitnehmer mit einigen Urlaubstagen rund um die gesetzlichen Feiertage mehrere freie Tage am Stück herausholen.

An Ostern bietet sich beispielsweise ein längerer Urlaub an: dank Karfreitag und Ostermontag können alle Arbeitnehmer im April 16 freie Tage am Stück erhalten, wenn sie acht Urlaubstage investieren. Der Karfreitag aällt auf den 15. April, Ostersonntag auf den 17. April. Ostermontag ist im Jahr 2022 am 18. April.

Ein Kurzurlaub ist auch über Christi Himmelfahrt am 26. Mai 2022 möglich. Da der Tag wie jedes Jahr auf einen Donnerstag fällt, bietet sich der darauffolgende Freitag ideal als Brückentag an. Für alle Arbeitnehmer heißt es, dass sie einen Urlaubstag einreichen müssen, um vier freie Tage verbuchen zu können. Neun weitere freie Tage springen über Pfingsten heraus, sofern Arbeitnehmer vier ihrer Urlaubtage nach Pfingstmontag am 6. Juni nehmen möchten. Pfingstsonntag fällt in 2022 auf den 5. Juni, Pfingstmontag 6. Juni – Folglich kann vom 4. bis 12. Juni (neun Tage) ein schöner Kurzurlaub genossen werden.

Ebenfalls neun freie Tage am Stück können alle Arbeitnehmer genießen, die rund um den Tag der Deutschen Einheit vier Urlaubstage investieren. Vom 1. bis 9. Oktober (neun Tage) kann dann ebenfalls ein toller Kurzurlaub gemacht werden. Über die Weihnachtsfeiertage lassen sich dagegen (wie auch schon im Jahr 2021) leider nicht so viele freie Tage abstauben. Der Grund: Heiligabend und der 1. Weihnachtsfeiertag fallen auf ein Wochenende. Herauszuholen sind bis zu neun Tage mit dem Einsatz von vier Urlaubstagen. Weihnachten: 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember, Sonntag), 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember, Montag).

Ihre Hamburger Allgemeine Rundschau wünscht Ihnen schöne, erholsame Urlaubstage. Machen Sie das Beste draus…


3G-Regel gilt nun auch in Kundenzentren der Bezirke

Der Eingang ins Bezirksamt Hamburg-Nord. Foto: FoTe Press

(ha). Hamburg hat die 3G-Pflicht auf Dienstleistungen mit Publikumsverkehr in öffentlichen Stellen ausgeweitet. Das betrifft unter anderem die bezirklichen Kundenzentren für Pass-, Ausweis-, Melde- und Ausländerangelegenheiten sowie die Standesämter genauso wie den Landesbetrieb Verkehr mit den Dienstleistungen wie der Beantragung und Ausgabe von Anwohnerparkausweisen, Führerscheinen und Kennzeichen. Ziel der Maßnahme ist es, den Infektionsschutz weiter zu erhöhen und dem Gesundheitsschutz der städtischen Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, noch mehr Rechnung zu tragen. Die neue 3G-Regelung gilt ab Montag, den 20. Dezember 2021.

In allen Einrichtungen der Hamburger Verwaltung mit Publikumsverkehr gilt künftig grundsätzlich die 3G-Regel nach §10h EVO. Zugang haben demnach nur noch Personen, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Als Nachweis gilt ein Impfausweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis eines PCR-​Tests oder ein, durch ein registriertes Testzentrum durchgeführter, negativer Schnelltest.

Ausnahmen von der Neuregelung gelten beispielsweise in den Polizeidienststellen und des Weiteren in bestimmten bezirklichen Kundendienststellen so etwa:

  • des sozialpsychiatrischen, schulärztlichen und jugendpsychiatrischen Dienstes,
  • des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes,
  • der Jugend- und Familienhilfe,
  • der Tuberkulose-Fürsorge, sowie
  • die Fachstellen für Wohnungsnotfälle und allgemeinen Sozialhilfe,
  • die Wohnpflegeaufsicht,  
  • die Hilfen zur Betreuung, der Straffälligen- und Gerichtshilfe,
  • das Fachamt Beratung, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz,
  • die Zahlstellen und
  • die städtischen Sportanlagen.

Für alle Bereiche greifen weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-MaskeIn den Kundenzentren des LBV gilt prinzipiell eine FFP2-MaskenflichtBitte informieren Sie sich vor Ort über die jeweils geltende Regelung.

Weitere Infos

Die jeweils aktuelle gültige Hamburgische Eindämmungsverordnung (EVO) ist aufrufbar unter: http://www.hamburg.de/verordnung